Einstweilige Verfügung – Grundrechte – Dokumentation
Wir sollen schweigen. Wir werden es nicht tun.

Am 2. Juni 2026 hat Laura H. beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen Frauenheldinnen e.V. und gegen mich persönlich beantragt. Uns soll verboten werden, Laura H. als Mann zu bezeichnen. Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld. Das ist keine Überraschung. Es war angekündigt. Und es ist trotzdem eine Eskalation, die wir nicht kommentarlos hinnehmen.
Die Vorgeschichte
2024 wollte Laura H. Mitglied im Frauenfitnessstudio „Ladys First“ der Erlangener Unternehmerin Doris Lange werden. Lange lehnte ab. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter Ferda Ataman schlug ihr eine Entschädigungszahlung von 1.000 Euro vor. Wir berichteten darüber – und nannten Laura H. dabei Mann.
Was folgte: Abmahnungen, Strafanzeigen, ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Verein und gegen mich persönlich. Und nun eine einstweilige Verfügung.
Die vollständige Vorgeschichte haben wir hier dokumentiert.
Was die Staatsanwaltschaft bereits entschieden hat
Am 5. März 2026 – also noch vor dem OLG-Urteil gegen NiuS vom 30. April, auf das die Gegenseite ihre Klage stützt – hat die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach das Strafverfahren gegen mich eingestellt. Begründung: mangels hinreichenden Tatverdachts. Einen Mann als Mann zu bezeichnen ist keine Beleidigung.
Das ist nicht unsere Meinung. Das ist die Entscheidung einer deutschen Staatsanwaltschaft. Jetzt versucht dieselbe Person, dasselbe Ziel auf dem Zivilrechtsweg zu erreichen.
Wer dahinter steht
Als Zustelladresse im Gerichtsschriftsatz ist HateAid gGmbH, Berlin, angegeben – eine Organisation, die öffentliche Mittel erhält. Ob und in welchem Umfang HateAid dieses Verfahren finanziell unterstützt, wissen wir nicht. Wir haben nachgefragt und werden berichten.
Was wir wissen: Hinter diesem Verfahren steht eine professionell aufgestellte Infrastruktur – mit vernetzten Anwältinnen, einem Rechtshilfefonds und einer Kanzlei, die strategische Präzedenzfälle führt.
Hinter uns stehen: unsere Mitglieder, unsere Unterstützerinnen und Unterstützer, und unser Anwalt Dr. Jonas Jacob LL.M. (Frowein & Partner, Wuppertal), der unsere Erwiderung bis zum 11. Juni vorbereitet.
Die Grundrechtsfrage
Hinter diesem Verfahren steht eine Frage, die das Bundesverfassungsgericht eines Tages beantworten muss:
- Darf Frauen vorgeschrieben werden, die Unwahrheit zu sagen – also einen Mann als Frau zu bezeichnen?
- Darf ihnen vorgeschrieben werden, in ihren eigenen Schutzräumen, in Umkleiden und Duschen, widerspruchslos die Anwesenheit eines biologischen Mannes zu dulden?
Das Persönlichkeitsrecht, das für Laura H. ins Feld geführt wird, steht nicht allein im Raum. Ihm gegenüber stehen die Persönlichkeitsrechte von Frauen: ihre Meinungsfreiheit, ihre Würde, ihre Intimsphäre. Eine Abwägung, die systematisch nur eine Seite sieht, ist verfassungsrechtlich nicht haltbar.
Wir werden in unserer Erwiderung argumentieren, dass die rechtliche Grundlage des geltend gemachten Persönlichkeitsrechts – die durch das Transsexuellengesetz und das Selbstbestimmungsgesetz geschaffene Fiktion der Geschlechtsidentität – verfassungsrechtlich nicht tragfähig ist. Wenn das LG Frankfurt anders entscheidet, werden wir den Rechtsweg weiter beschreiten.
Wir sind bereit, diese Frage bis vor das Bundesverfassungsgericht zu tragen. Denn hier geht es um nicht weniger als die Frage: Gilt das Grundgesetz noch für alle – oder nur für manche?
Was wir brauchen
Dieses Verfahren kostet Geld – für Anwalt, Gericht, und im schlimmsten Fall den Streitwert von 60.000 Euro. Wir sind kein Konzern. Wir haben keine hauptamtlichen Strukturen. Was uns trägt, sind eure Spenden.
Bitte unterstützt unser Crowdfunding:
Und wer wissen möchte, ob und wie HateAid dieses Verfahren unterstützt: info@hateaid.org
Frauenräume gehören Frauen. Die Wahrheit auszusprechen darf nicht verboten werden.
