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Offener Brief an HateAid gGmbH

Warum unterstützt HateAid eine Klage gegen Meinungsfreiheit?

Berlin/Lübeck, 9. Juni 2026

Sehr geehrte Damen und Herren von HateAid,

wir wenden uns mit drei Fragen an Sie und bitten Sie um schnellstmögliche Beantwortung, möglichst bis Freitag, den 12. Juni.

Der Sachverhalt

Am 2. Juni 2026 hat Laura H. beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen Frauenheldinnen e.V. und deren Vorsitzende Eva Engelken beantragt (Az. 2-03 O 254/26). Als Zustelladresse im Gerichtsschriftsatz ist HateAid gGmbH, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin angegeben. Die Klage zielt darauf uns bei einer Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro zu verbieten, H. als Mann zu bezeichnen.

Unsere Fragen

  1. Unterstützen Sie dieses Verfahren – und wenn ja, in welchem Umfang? Stellen Sie lediglich Ihre Adresse als Zustelladresse zur Verfügung, oder finanzieren Sie die Klage und wenn ja in welcher Höhe?
  2. Falls Sie das Verfahren unterstützen: Welches durch das Verfahren abzustellende „Delikt“ sehen Sie in unserem Verhalten? Wir bezeichnen einen biologischen Mann als Mann. Dies wurde von Staatsanwaltschaft Mönchengladbach nicht als strafbare Beleidigung angesehen. Sie hat das unter Az. 720 Js 331/25 geführte Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO am 5. März 2026 mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt.
  3. Laut Selbstbeschreibung tritt HateAid gegen „Hass im Netz“ an. Wo genau sehen Sie in unseren Äußerungen „Hass im Netz“?

Sollte HateAid nicht eher die Frauen, vertreten durch Frauenheldinnen e.V. unterstützen?

Wir möchten Sie auf einen Sachverhalt aufmerksam machen, der in Ihrem Vorgehen keinen Gesichtspunkt darstellt, dass es nämlich zahlreiche Fälle von digitaler und realer Einschüchterung von Menschen gibt, die die biologische Realität benennen.

Die Dialogplattform „Was ist eine Frau?“ dokumentiert bundesweit unter anderem Fälle, in denen Medien, Unternehmer, Journalisten, Einzelpersonen und Aktivistinnen durch Diffamierungen, Bedrohungen, Abmahnungen, Klagen Strafanzeigen unter Druck gesetzt werden, weil sie die Realität benennen und Frauenrechte verteidigen. Das sind zahlreiche Einzelfälle realer und oftmals digital abgebildeter Gewalt und Einschüchterung.

Sollte HateAid nicht eher Doris Lange oder Frauenheldinnen unterstützen?

Auf Ihrer Website schreiben Sie:

„Eine Gesellschaft kann nur so frei sein, wie ihre kleinsten Teile. Und wenn Einzelne sich nicht mehr trauen, ihre Meinung ohne Einschränkungen zu äußern, ist unsere Demokratie beschädigt.“

Genau das hat Doris Lange 2024 erlebt. Und würden wir Frauen und Männer vom Verein Frauenheldinnen nicht unerschütterlich auf unser starkes Netzwerk und den Rückhalt in der Gesellschaft bauen, würde auch uns eine Klage einschüchtern, deren Streitwert vom Kläger auf 60.000 Euro festgesetzt wurde und das drohende Ordnungsgeld bei Nichtgehorsam auf bis zu 250.000 Euro. Das erzeugt Kosten im vier bis fünfstelligen Bereich.

Sie schreiben:

„Viele Menschen schweigen mittlerweile aus Angst vor Hass.“

Wir schweigen nicht. Und wir vertrauen darauf, in der Zivilgesellschaft ausreichend Unterstützung zu finden, um das finanzielle Risiko eines Prozesses in Kauf zu nehmen.

Sie profitieren hingegen von öffentlichen Mitteln aus Bundesministerien und aus öffentlichen Fördertöpfen. Das bedeutet, wir alle finanzieren es durch unsere Steuergelder, dass Sie durch Ihre Unterstützung zu dem Versuch beitragen, Frauen mundtot zu machen.

Sie setzen Ihre durch öffentliche Finanzierung gesicherte Macht ein, um mit der Zustelladresse einen Kläger zu unterstützen, der die Meinungsfreiheit von Frauen einschränken will. Das empfinden wir als skandalös.

Zusammengefasst unsere Fragen:

  • ⁠Unterstützt HateAid das Verfahren gegen Frauenheldinnen e.V. – und wenn ja, mit welchen Mitteln?
  • Welches Kriterium erfüllt dieses Verfahren für eine Förderung aus dem „Fonds der Gerechtigkeit“?
  • Sieht HateAid in der Bezeichnung eines biologischen Mannes als Mann „Hass im Netz“?
  • ⁠Ist HateAid bereit, auch Frauen zu unterstützen, die aufgrund ihrer Haltung zu Frauenräumen mit juristischen Mitteln eingeschüchtert werden?

Wir erwarten Ihre Antwort bis Freitag, den 12. Juni. Wir veröffentlichen diesen Brief auf unserer Website und sind gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand von Frauenheldinnen e.V.

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