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Offener Brief an Antidiskriminierungsbeauftragte

Inhaberin von Fitnessstudio für Frauen schützt ihre Kundinnen vor einem Mann und soll dafür 1.000 € zahlen

Was war geschehen? Doris Lange, die Inhaberin eines reinen Damenstudios in Erlangen musste sich eines Mannes erwehren, der verlangte, Mitglied zu werden. Normalerweise wäre ihr Nein das Normalste der Welt gewesen, schließlich trainieren Frauen deshalb in einem Women-only-Studio, weil dort keine Männer sind. Doch weil wir 2024 haben und der Mann sich – gemäß der Theorie der Genderidentität ­– als „trans Frau“ identifiziert und laut seinen bei NIUS zitierten Rechtsanwältinnen sogar seinen Personenstand zu „weiblich“ geändert hat, konnte er Doris Lange Ärger machen. Nicht genug, dass er das Fitnessstudio auf Google schlecht bewertet, schafft er es auch noch, die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, zu seinen Gunsten einzuschalten. Die legt der Unternehmerin nahe, sie möge dem Mann, den sie als „sie“ bezeichnet, eine Entschädigung von 1.000 € als Wiedergutmachung für die diskriminierende Ablehnung bezahlen. Objektiv betrachtet soll die Fitnessstudioinhaberin also eintausend Euro zahlen, weil sie standhaft ihre Kundinnen vor einem potenziellen Spanner bewahrt hat.

Hier ist unser Brief vom 31.5.2024 an die Antidiskriminierungsbeauftragte: 

Sehr geehrte Frau Ataman,

wir verurteilen Ihre als Kompromiss getarnte Forderung an die Fitnessstudiobetreiberin, einem Mann, der in ihrem Frauenfitnessstudio Mitglied werden wollte, 1.000 € zu bezahlen.

Sie begründen laut Ihrem bei NIUS zitierten Schreiben diese Zahlung damit, dass Doris Langes Weigerung, einem Mann Zutritt zu gewähren – was bedeutet, dass sie ihren Kundinnen einen Mann (!) in Umkleide, Dusche und Trainingsraum zumuten müsste –, einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstellen könnte.

Zwar sind Sie als Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) befugt, im Fall möglicher Diskriminierungen nach dem AGG eine gütliche Beilegung zwischen den Beteiligten zu vermitteln. Allerdings suggerieren Sie laut den uns bekannten Passagen aus Ihrem Schreiben, dass bereits das Verhalten von Doris Lange einen Verstoß gegen das AGG darstellt. Haben Sie mit Ihr zuvor gesprochen oder sich die Perspektive der Unternehmerin angehört? Davon ist bei NIUS nichts erwähnt.

Nehmen Sie also möglicherweise aufgrund einer einseitigen Betrachtungsweise der Sichtweise eines Mannes an, dass eine unzulässige Diskriminierung auf Grund des Geschlechts vorliege und er eine Persönlichkeitsverletzung erleidet? Gehen Sie dabei von Ihrer Auslegung des AGG in Verbindung mit verschiedenen europäischen Rechtsprechungen aus, die den Begriff „Geschlecht“ sehr weit fassen und lt. Ihnen auch alle Varianten umfassen, die mittlerweile unter dem Begriff „trans*“ versammelt wurden?

Wir halten den Vorwurf der Diskriminierung für unbegründet. Frau Lange betreibt ein Fitnessstudio ausschließlich für Frauen. Eine solche Regelung basiert auf der biologischen und für jeden Menschen wahrnehmbaren Realität, und dient dem Schutz der Privatsphäre und der Sicherheit ihrer Kundinnen. Würden wir uns als Frauen in einem Frauenfitnessstudio anmelden, würden wir das tun, weil wir uns damit wohlfühlen, nur unter Frauen zu sein.

Für uns ist völlig klar: eine Frau ist ein erwachsener Mensch weiblichen Geschlechts. Gefühle und wahrgenommene Geschlechtsidentitäten spielen hierbei keine Rolle, denn diese sind höchst individuell und nicht objektiv definierbar. Die genderideologische Umdeutung der Begriffe „Frau“ und „Geschlecht“ ändert nichts an der Tatsache, dass Männer stets Männer und Frauen immer Frauen bleiben, egal wie sie sich identifizieren, fühlen, kleiden oder verhalten. Auch wenn man einen Mann, der sich selbst als Frau identifiziert, als „Frau“ anspricht und ihn in Frauen vorbehaltene Räume wie ein Fitnessstudio einlässt, ändert dies nichts daran, dass er ein Mann ist, war und bleiben wird.

Ihre Auslegung des AGG und das am 01. November in Kraft tretende sog. Selbstbestimmungsgesetz gründet sich alleine auf die unbewiesene Prämisse der Genderidentitätsideologie, dass Geschlechtsidentität und Geschlecht identisch wären. Dies ist ein Fehlschluss und ein linguistischer Kniff, der massive Probleme schafft, was die Akzeptanz von Minderheiten und die Rechte von Frauen angeht. Geschlecht ist real, objektiv feststellbar und kein Gefühl. Frauen haben ein Recht auf männerfreie Räume, und dabei kann es keine Rolle spielen, wie sich ein Mann fühlt oder identifiziert. Geschlecht und Geschlechtsidentität sind keine Synonyme.

Wir fordern Sie auf, Ihre Verantwortung als Antidiskriminierungsbeauftragte ernst zu nehmen und zu berücksichtigen, dass diese Ideologie Frauen diskriminiert, die in einem solchen Studio unter ihren Geschlechtsgenossinnen sein wollen. Eine Frau, die sich in einem für „trans Frauen“ geöffneten Fitnessstudio auszieht und duscht, muss ab sofort ständig damit rechnen, dass sich neben ihr ein Mann umkleidet, duscht und sie möglicherweise anstarrt.

Es liegt für uns auf der Hand, dass das für viele Kundinnen des Fitnessstudios, darunter besonders muslimische Kundinnen, ein Grund sein dürfte, zu kündigen und nie mehr wiederzukommen. Der bisher geschützte Raum wäre unwiederbringlich aufgehoben, er wäre ein Raum wie viele andere, aber eben nicht mehr ausschließlich für Frauen.

Konsequenzen für Unternehmerin offenbar egal

In Ihrem Schreiben an die Fitnessstudiobetreiberin thematisieren Sie ausschließlich die angebliche Diskriminierung des Mannes. Dass sein Versuch, sich Zutritt zu verschaffen, der Versuch der Rufschädigung durch die negative Google-Bewertung, sowie die wegen ihm drohenden Kündigungen für die Unternehmerin finanziell schädlich, wenn nicht sogar existenzbedrohend sein können, scheint Ihnen keine Erwägung wert zu sein.

Wir haben bisher den Eindruck, dass es Ihnen als Antidiskriminierungsbeauftragte nicht darum geht, Lösungen zu suchen, sondern darum, einem Mann um jeden Preis die Validierung seiner Phantasievorstellung zu verschaffen. Es geht um Macht und Bestätigung männlicher Ansprüche: Ein Mann sagt, dass er eine Frau ist, also ist es auch so und niemand darf dies in Frage stellen. Wer sich weigert, einen körperlich voll intakten Mann als Frau zu bezeichnen und ihn als solche zu behandeln, bekommt von Ihnen zu hören, dass er gegen das AGG verstoße.

Verhalten der Fitnessstudiobetreiberin in Wahrheit nach AGG zulässig

Dabei ist selbst juristisch betrachtet, nicht einmal klar, dass die Fitnessstudiobetreiberin überhaupt gegen das AGG verstoßen hat. Das AGG verbietet eine diskriminierende Ungleichbehandlung von gleichen Personen. Ein Mann und eine Frau sind jedoch nicht gleich, insofern kann rein objektiv keine diskriminierende Ungleichbehandlung vorliegen.

Doch selbst wenn man – in Einklang mit der woken Genderidentitätstheorie – davon ausgeht, dass der Mann rechtlich eine Frau darstellt – beide also „gleich“ wären –, wurde dennoch nicht gegen das AGG verstoßen. Die Legal Tribune Online (LTO) weist darauf hin, dass nach § 20 Abs. 1 AGG trotz einer Ungleichbehandlung keine Diskriminierung vorliege, „wenn für eine unterschiedliche Behandlung ein sachlicher Grund vorliegt“. Als solch sachlicher Grund gilt gemäß Satz 2 Nr. 2, dass die Ungleichbehandlung „dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt“. Das kann nur bedeuten, dass ein Mann – hier sogar mit männlichem Geschlechtsorgan, der lediglich rechtlich als Frau gilt, wegen des Schutzes der Privat- und Intimsphäre der Frauen anders behandelt werden darf als Frauen, die eben einfach Frauen sind.

Last but not least sollte die Fitnessstudiobetreiberin das Hausrecht haben, einzelnen Personen den Zutritt zu ihrem Studio zu verwehren.

Was wollen Sie in Wahrheit erreichen, Frau Ataman?

Ist Ihnen bewusst, dass Frau Lange kurz nach Ihrem Schreiben auch noch eine Abmahnung von Rechtsanwältinnen erhalten hat, mit der Aufforderung, den Einlass begehrenden Mann als „trans Frau“ in ihrem Fitnessstudio aufzunehmen?

Ist Ihnen bewusst, dass sich sicherlich viele Betreiberinnen und Betreiber von Sportstudios aus Angst vor Rechtsstreitigkeiten oder aus Angst vor einem medialen Shitstorm sowie schlechten Google-Bewertungen davor scheuen, dem Beispiel von Doris Lange zu folgen?

Ist das beabsichtigt, nach dem Motto „Bestrafe einen, erziehe alle“?

Wir versprechen Ihnen, dass wir alles unternehmen werden, damit Frauenschutzräume auch in Zukunft exklusiv Frauen vorbehalten bleiben. Niemand darf sich emotional erpressen lassen oder in die Kompromissfalle tappen. Jedes Zugeständnis, jedes Entgegenkommen wird als Schwäche gesehen und als Sieg verbucht, dem weitere Forderungen (und Männer) folgen.

Wir sagen: „Ja!“ zum Schutz von Frauen. Und „Nein!“ zur Genderidentitätsideologie und zu Gesetzen, die Frauen das Recht nehmen, ihre eigenen Räume und Rechte zu verteidigen.

Wir erwarten Ihre Stellungnahme zu unserem Schreiben bis zum 30. Juni 2024.

Mit freundlichen Grüßen

Die Frauenheldinnen

Für den Vorstand: Eva Engelken

Ihr wollt Ferda Ataman selbst anschreiben?

Antidiskriminierungsstelle des Bundes
beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
50964 Köln
beratung@ads.bund.de

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  • Frauenheldinnen

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  1. Warum besucht dieser transidente Mann kein gemischtes Sportstudio? Warum respektiert er den Wunsch von Frauen nach getrennten Räumen nicht?
    Warum stellen wir uns nicht diese Fragen und schützen Frauen und ihre geschlechtsbasierten Rechte und Räume?
    Danke für eure Unterstützung für eine Betreiberin, die jetzt im Zentrum des erneuten Angriffs auf Frauenrechte steht.
    Ich stehe voll hinter dem Inhalt dieses Briefes!

  2. Ich als Frau, Missbrauchs- und Gewaltopfer möchte keinen vollintakten MANN in meiner Dusche sehen und auch nicht das er mich sieht. Ich kann nirgendwo mehr hin. Ich bin dann nicht mehr sicher ????????????

  3. Ich unterstütze diese mutige Frau. Wir Frauen brauchen Solidarität untereinander und ein ganz klares NEIN zum Selbstbestimmungsgesetz. Wir müssen laut diesem Irrsinn widersprechen. Es darf nicht Normalität werden, dass Männer in Frauenräume gelangen. Frau sein ist kein beliebiger Zustand, sondern ein biologischer Fakt.

  4. Volle Solidarität mit allen mutigen Frauen, die sich gegen diesen Irrsinn stellen!

  5. Ich unterstütze den Inhalt des Briefes voll und ganz.

  6. Jahrzehntelang haben wir Frauen für Frauenschutzräume gekämpft, um uneingeschränkt und ohne Angst am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz geht uns dies alles verloren und Männer bestimmen wieder, wo Frauen sich sicher fühlen können oder wo eben nicht. Das müssen wir verhindern!

  7. Vielen dank für euren offenen Brief.
    Das Selbstbestimmungsgesetz schadet Frauen( + Kindern und Homosexuellen).
    Wie ist es möglich, dass eine sog. Antidiskriminierungsbeauftragte glaubt, die Kompetenz zu haben, zwischen zwei Parteien zu vermitteln? Selbstverständlich mit dem Ergebnis, dass nur die Frau schuldig sei.
    Wie kann überhaupt ein Gesetz angewendet werden, das noch nicht in Kraft ist ?
    Ich halte dies für Amtsmissbrauch, es ist reiner Aktivismus und Transpropaganda.

  8. Ich schließe mich der Autorin vollumfänglich an! Dieser Mann ist geschäftsschädigend für Fr. Lange und die Regierung sollte nicht willkürlich Unternehmerinnen erpressen. Dies ist ein absoluter Skandal, den wir nicht einfach so hinnehmen werden.

  9. Verrückt! Es gibt soviel Sportstudios für beide Geschlechter, warum muss ein biologischer Mann ausgerechnet in das einzige Studio in Erlangen nur für Frauen?

  10. Ich unterschreibe weil Geschlecht nun einmal real. Wer weiblich geboren wird, wird auch heute noch in Deutschland weitaus häufiger diskriminiert, Opfer von Gewalt und Sexualisierung als jemand männlichen Geschlechts. Schlüsselt man diese Probleme statistisch auf, so sind die Täter zu überwältigender Mehrheit männlichen Geschlechts, völlig unabhängig davon wie sie sich kleiden, fühlen, identifizieren oder sonst wie individuell ausgestalten.
    Es ist daher nur folgerichtig, dass Mädchen und Frauen, also WEIBLICHE Personen einen besonderen Schutz von uns als Gesellschaft verdienen und das Recht haben müssen Männer/ Jungen überall dort auszuschließen, wo ihre körperliche Sicherheit, aber auch ihr persönliches Scham- und Sicherheitsempfinden dies verlangt. Wenn dies sogar selbstorganisiert in Bereichen geschieht, deren Nicht-Nutzung keinerlei Nachteile erbringt, wie durch ein von einer Frau betriebenes Fitnessstudio nur für Frauen, dann erschließt sich mir absolut nicht wie ein Mensch bei vollem Besitz seiner geistigen Fähigkeiten auch nur auf die Idee kommen könnte dies sei unfair oder gar diskriminierend.

    Es steht dem Herr eine Fülle an „inklusiven“ Fittnesstudios zur Verfügung, nahezu alle, um bei der Wahrheit zu bleiben. Als Mann dennoch ausgerechnet das eine Studio betreten zu wollen, in dem Frauen selbstorganisiert Männer ausschließen, ist ein eindeutiges Zeichen, dass es hier nicht um tatsächliche Diskriminierung geht, sondern andere, höchstwahrscheinlich misogyne, Ziele verfolgt werden. Wenn nicht sogar sexuell motivierte Motive. Spätestens hier sollte jedem klar sein, dass es nur die Antwort „NEIN!“ geben kann.

  11. Danke für Euer Engagement. Dieser Typ darf damit nicht durchkommen! Ich wünsche der Studiobetreiberin viel Nerven und gutes Gelingen. Dies ist ein Präzedenzfall!

  12. Frauenrechte (wie auch andere Rechte) sind nicht selbstverständlich und wurden nicht verschenkt, sondern erkämpft, und müssen stets verteidigt werden. Leider auch in 2024.

  13. Nein zum sog. Selbstbestimmungsgesetz! Hier kann live mitverfolgt werden, wie ein einzelner Mann Frauen das Leben schwer machen und sie an den Rand ihrer Existenz drängen kann, offenbar unterstützt durch staatliche Stellen, die mit Steuermitteln finanziert werden. Frau Ataman, nehmen Sie Stellung zu diesen ungeheuerlichen Vorgängen!

  14. Kein Kommentar

  15. Tausend Dank für Euer Engagement!

  16. Selbstbestimmungsgesetz ab November 2024, was denn jetzt? Hausrecht oder kann sich doch jeder Mann, warum auch immer, wie auch immer ident, in Frauenschutzräume einwählen und sich Zugang gerichtlich erklagen?

    Und was ist mit dem im SBGG implantierten „Der-Kaiser-trägt-keine-Kleider-Paradoxon“? Heißt, um sich über einen augenscheinlichen Mann, samt allen intakten männlichen Körperteilen in Fitnessstudios, Duschen, Saunen, Sanitärräumen zu beschweren, muss der Mann als Mann bezeichnet werden. Wenn dieser daraufhin wegen „Zwangs“Outing auf Bußgeld und Diskriminierung klagt, weil er sich irgendwie transqueer identifiziert, was dann? Und wie das angeblich geltende Hausrecht umsetzen? Das wird noch großes Kino vor den Gerichten. Erster Fall in einem bayrischen Frauenfitnessstudio läuft gerade an.

    Es ist leider oft so, dass nicht nur transidenten Männer, Fetischcrossdressern exklusive Frauenräume, – nicht gefälligst überall hinzukommen, ein Dorn im Auge sind. Und das macht sich für Frauen durch den Transaktivismus schnell bemerkbar. Einmal die Frauenräume für transqueer aufgeweicht, zB Kneipentoiletten, machen andere Männer auch gerne Gebrauch davon. Endlich überall das Hoheitsgebiet ausweiten mit Freifahrtsschein Transaktivismus.

    Auf Nachfrage kommen dann so Sprüche wie: „Ist doch heutzutage eh alles egal….dann bin ich halt gerade Frau…Willst du mich jetzt diskriminieren?“… usw.

    Lang erkämpfte Frauenschutzräume und auch einfach exklusive Frauenräume, weil Frauen das selbstbestimmt hier und da brauchen und möchten, ihnen diese gut tun ohne patriarchale Irritationen, müssen erhalten bleiben! Und nicht einer biologisch-männlichen lauten Minderheit geopfert werden, die mit ursprünglich voll angeglichenen Transsexuellen nichts mehr zu tun hat.

  17. Ich unterstütze diese Aktion. Weil ich will, dass es auch weiter single-sex-spaces für Frauen gibt.

  18. Unterschreibe den Brief voll und ganz.
    Es ist doch ganz logisch: wenn jeder sich per Sprechakt zur Frau erklären kann, sind Frauenrechte, -räume, -schutz und -quoten irrelevant. Frauen können nicht einmal mehr entscheiden, vor wem
    sie sich in der Dusche nackig machen. Sie können sich nur zurück ziehen. Und das werden viele, insbesondere religiöse und traumatisierte Frauen leider tun. Deshalb müssen Frauen ihre Stimme nutzen und „Nein“ zu diesem unausgegorenen SBG sagen.

  19. Absurd!!!

  20. Es gibt nur 2 Geschlechter,daran ändern auch Frauenfeindliche Gesetze nichts. Frau brauchen Schutzzonen und die Sicherheit in eigens für sie errichteten Räumen/Zonen unter sich zu bleiben. Dieses Gesetz der Grûnen ist nicht tragbar. Ein Mann,egal wie er sich nennt hat in Frauenräumen nichts verloren.

  21. Wehret den Anfängen! Und das groteske „Selbstbestimmungsgesetz“ ist noch nicht mal inkraft getreten. Die Kerle werden sich zügig überall einklagen wollen. Nicht mit uns!

  22. Sehr guter Brief. Danke euch.

  23. Als Frau unterstütze ich die Aktion. Das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz belästigt genau die Frauen, welche besonderen Schutz benötigen.
    Hier dringen Männer in Schutzräume, welche wir Frauen uns hart erkämpft haben.

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