Direkt zum Seiteninhalt
Frauenheldinnenmagazin Logo
Start » Frauenheldinnenmagazin » Berliner Erklärung – Bündnis Redefreiheit

Dachkampagne „Unzensiert – Freie Frauen freie Meinung“

Berliner Erklärung – Bündnis Redefreiheit

Forderungen zur Umsetzung staatlich garantierter Meinungsfreiheit

Die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit ist unter Beschuss. Frauenheldinnen e. V. sind direkt davon betroffen, indem uns ein transidenter Mann verbieten will, ihn weiterhin als Mann zu bezeichnen. Das Bündnis Redefreiheit stellt in seiner am 8. April 2026 veröffentlichten Berliner Erklärung Forderungen, um die Meinungsfreiheit zu verteidigen und den öffentlichen Diskurs zu verbreitern. Zu den Erstunterzeichnerinnen gehören Eva Engelken und Stephanie Adam vom Vorstand von Frauenheldinnen e. V. und Sabine Beppler-Stahl. Eva Engelken sagt: „Freiheit setzt voraus, die Realität benennen zu dürfen. Heutzutage muss man das notfalls vor Gericht durchsetzen.“

Gefährdung der Meinungsfreiheit

Das Bündnis Redefreiheit sieht den öffentlichen Meinungskorridor durch verschiedene Maßnahmen verengt: Unter anderem etwa durch soziale Sanktionen wie Ausladungen, berufliche Nachteile oder Kontokündigungen bei unerwünschten Meinungen und eine zunehmende Nutzung von Kampfbegriffen wie „Verschwörungstheoretiker“ oder „TERF“, um sich nicht mit den Argumenten der so Angesprochenen auseinandersetzen zu müssen. Auch die Wissenschaft werde zunehmend politisiert. Daneben werden staatliche Maßnahmen ergriffen (z. B. Ausweitung von Straftatbeständen wie Beleidigung und Volksverhetzung), um die Meinungsfreiheit strukturell zu beschneiden.

Das alles führe dem Bündnis Redefreiheit zufolge zu einer Erosion der freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Forderungen des Bündnisses Redefreiheit

Das Bündnis Redefreiheit pocht auf die Meinungsfreiheit im Grundgesetz. In der öffentlichen Diskurskultur solle unter anderem auf unklare Begriffe wie „Hass und Hetze“ oder „Desinformation“ verzichtet werden. Auch die Rücknahme der Verschärfungen bei Volksverhetzung und das Ende staatlicher Finanzierung von Meldestellen und Faktencheckern sieht das Bündnis Redefreiheit als unabdingbar, um den öffentlichen Diskurs wieder zu verbreitern und Meinungen nicht zu unterdrücken. Weitere Forderungen sind die Ablehnung der  Chatkontrolle, desWHO-Pandemievertrags (in der 2025er Fassung) und von Teilen des Digital Service Acts. In der Wissenschaft muss es wieder eine klare Trennung zwischen Wissenschaft und Politik geben und die Wissenschaft darf keine politische Autorität für sich beanspruchen („Follow the science“). Es muss eine Anerkennung der Revisionsoffenheit wissenschaftlicher Erkenntnisse geben.

Insgesamt soll sich der Staat aus der Meinungsbildung zurückziehen, Pluralität garantieren und freie Rede schützen.

Die Berliner Erklärung des Bündnisses Redefreiheit kann hier unterzeichnet werden.

Mehr zur Kampagne „Unzensiert“ von Frauenheldinnen.

Diesen Artikel teilen auf:

Artikel von

  • Frauenheldinnen

    Die Redaktion des FrauenheldinnenMagazins begleitet die Arbeit von Frauenheldinnen e.V. journalistisch und dokumentarisch und bietet Raum für Analysen, Interviews, Berichte und Debattenbeiträge.

Frauenheldinnen e.V. Logo

Frauenheldinnen e.V.
Postfach 3250
23581 Lübeck
E-Mail: info@frauenheldinnen.de

Frauenheldinnen auf

Spendenkonto

Frauenheldinnen e.V.
Gladbacher Bank
IBAN: DE02 3106 0181 5311 3990 06
BIC: GENODED1GBM

Jetzt unterstützen mit Paypal
Newsletter-Optin

Newsletter abonnieren. Abmeldung jederzeit möglich. Datenschutzhinweise

© Frauenheldinnen e.V. Alle Rechte vorbehalten | Impressum | Datenschutzerklärung

Jetzt spenden an Frauenheldinnen

Spendenformular Verein
EUR
mindestens 10 €

Du spendest .

Dafür stellen wir Dir gern eine Spendenquittung aus. Gib dafür bitte Deinen Namen und Deine Adresse an.

Mit dem Absenden erteile ich Frauenheldinnen e.V. (Gläubiger-ID DE95ZZZ00002592136) ein SEPA-Lastschriftmandat, die einmalige Spende von von meinem Konto einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Frauenheldinnen e.V. gezogene Lastschrift einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen ab Belastungsdatum die Erstattung des belasteten Betrags verlangen.

Vielen Dank für Deine Spende von !

Informationen zur Verarbeitung Deiner Daten in unserer Datenschutzerklärung.