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Erfolg im Verfahren Rona Duwe vs. Transmedizin

Queen Rona gewinnt – auf ganzer Linie

Bild: @heinzvaneugen auf X

Wer kämpft, kann gewinnen und Rona hat heute gewonnen, wodurch wir alle gewonnen haben. Das Kammergericht Berlin gab in der mündlichen Verhandlung zu erkennen, dass es ihr auf ganzer Linie recht geben würde. Sabine Maur hat ihre Berufung daraufhin zurückgenommen. Das Urteil des Landgerichts Berlin II vom 10. März 2026 ist rechtskräftig.

Was heute im Gericht passiert ist

Der Vorsitzende des Kammergerichts hat jeden einzelnen Streitpunkt ausführlich beleuchtet – und ist in jedem einzelnen Punkt zu demselben Ergebnis gekommen: Rona hat recht.

Drei Aspekte haben grundsätzliche Bedeutung:

Erstens: Das Video darf geteilt werden.

Das Kammergericht hat klargestellt, legte dar, dass Ronas Weiterverbreitung keine Straftat darstellt. Maßgeblich ist eine Ausnahmevorschrift, die nach einem Verfahren gegen den Investigativ-Journalisten Günter Wallraff geschaffen wurde: Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass es möglich sein muss, einen Missstand auch dann zu veröffentlichen, wenn dadurch die Vertraulichkeit des Wortes gebrochen wird. Der Senat führte aus, dass die Äußerungen der Antragstellerin Sabine Maur, einer prominenten Verbandsvertreterin, die noch dazu an der Erstellung der relevanten medizinischen Leitlinie, der S2k-Leitlinie, mitgewirkt hat, von überragendem öffentlichen Interesse sind. Der Mitschnitt ist außerdem ein Bildnis der Zeitgeschichte im Sinne des Kunsturhebergesetzes und darf verbreitet werden.

Zweitens: Ronas Äußerungen sind zulässige Meinungsäußerungen.

Die Aussage von Rona Duwe, dass Sabine Maur die „Affirmation einer fiktionalen Transgenderidentität“ als einzige Behandlungsoption darstelle, ist eine zulässige Meinungsäußerung. Das Gericht hat anerkannt, dass die von Rona kritisierte Haltung wonach Therapieansätze, die die biologische Realität berücksichtigen, als unethisch bezeichnet werden, in der Leitlinie selbst so formuliert ist. Ronas Äußerung mag überspitzt gewesen sein, unzulässig war sie nicht.

Drittens: Auch die Anschlussberufung hätte Erfolg gehabt.

Rona hatte in erster Instanz einen Punkt verloren und dagegen Anschlussberufung eingelegt. Das Kammergericht hat signalisiert, dass auch dieser Punkt zu ihren Gunsten zu entscheiden gewesen wäre: Die Äußerung, dass die Antragstellerin Sabine Maur Diagnosen falsch ausstelle, sei, ob man das Video einbezieht oder nicht, als zulässig zu bewerten.

Das Gericht empfahl Sabine Maur, die Berufung zurückzunehmen. Die tat es.

Was das bedeutet

Dieses Ergebnis geht über Ronas Fall hinaus. Das Kammergericht hat klargestellt: Wer einen öffentlich zugänglichen Mitschnitt teilt und kommentiert macht sich nicht zur Täterin – wenn das öffentliche Interesse an dem dokumentierten Missstand hinreichend schwer wiegt. Das ist ein Signal, das alle Frauen schützt, die Missstände dokumentieren und verbreiten.

Was noch drohen kann

Frau Maur bleibt die Möglichkeit, ein Hauptsacheverfahren anzustrengen. Rona hat bereits klargestellt, dass sie eine Unterlassungsverpflichtung nicht abgeben wird. Wir sind bereit, wenn nötig, die nächste Instanz zu ermöglichen, also die Langstrecke zu gehen.

Ein riesiges Danke

Fast 800 Menschen haben für Ronas Verteidigung gespendet – von 5 Euro bis 2.000 Euro. Ohne euch hätte sie sich das Recht sich zu wehren nicht leisten können. Was am Ende nicht gebraucht wird, fließt in den allgemeinen Rechtshilfefonds und steht der nächsten Frau zur Verfügung, die man mundtot machen will.

Recht haben muss man sich leisten können. Ihr habt es möglich gemacht.

Die Farben auf Ronas Porträt – Lila, Weiß und Grün – sind die Farben der Suffragettenbewegung. Die Frauen, die vor hundert Jahren für das Wahlrecht kämpften, wussten: Wer die Wahrheit ausspricht, braucht manchmal einen langen Atem. Rona hat ihn.

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