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Islam und Menschenrechte

Sind Muslime und Nichtmuslime im Islam gleichberechtigt?

Illustration einer Frau mit Hijab und einer Frau ohne Hijab
Bild: KI-generiert

In unserer Reihe zum Islam beschäftigt sich Dr. T. Costas mit der Frage, ob und inwiefern alle Menschen im Islam gleichberechtigt sind.

Es gibt Grundprinzipien der Menschlichkeit, die für einen Europäer nicht verhandelbar sind. Eines dieser Prinzipien ist die Gleichberechtigung aller Menschen, ganz unabhängig von ihrer Religionsangehörigkeit. Hinsichtlich der Menschenrechte im Islam gibt Ann Elizabeth Mayer, emeritierte Professorin für Rechtswissenschaften, zu bedenken: „Die Verfasser islamischer Menschenrechtskonzepte scheuen davor zurück, die Gleichberechtigung offen abzulehnen; stattdessen wählen sie Formulierungen, die verschleiern sollen, in welchem Ausmaß ihre Konzepte Diskriminierung zulassen.“1 (Übersetzung der Verfasserin)

Bei einer ersten Auseinandersetzung mit islamischen Abhandlungen über Menschenrechte wie „Human Rights in Islam“ des führenden islamischen Theologen Abul A‘la Mawdudi bekommt man zunächst tatsächlich den Eindruck, dass der Islam keine Diskriminierung zwischen Muslimen und Nichtmuslimen kennt, denn in dem Werk heißt es: „Islam not only recognizes the principle of absolute equality between men irrespective of colour, race or nationality, it makes it an important reality.“2 Mayer macht auf die angewendete irreführende Sprache und auf das Weglassen von bestimmten Personengruppen aufmerksam:3 „Völlig fehlt jeder Hinweis auf Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und Religion – jenen Bereichen, in denen das islamische Recht diskriminierende Vorschriften vorsieht.“4 (Übersetzung der Verfasserin) Und die Autorin fährt fort: „Bei einem Konzept wie dem von Mawdudi ist es unaufrichtig, von Gleichheit zu sprechen, ohne auf die Probleme einzugehen, die sich aus diskriminierenden Scharia-Regeln ergeben; diese verwehren Frauen und Nichtmuslimen Rechte, die muslimischen Männern zustehen.“5 (Übersetzung der Verfasserin).“6

Vollwertige Muslime vs. minderwertige Nichtmuslime

Der Islam- und Türkei Experte Harald Fiegl betont die auf der islamischen Glaubenslehre basierende „Einteilung der Menschheit in vollwertige Gläubige und minderwertige Ungläubige.“7 Er unterstreicht: „Ein Blick in die Schriften des Islam wie z. B. den Koran oder in die für den muslimischen Alltag maßgeblichen Anleitungen des islamisch-sunnitischen Theologen Yusuf al Quaradawi zeigen die für alle Zeiten gültige diskriminierende Trennung der Menschheit in Gläubige und Ungläubige.“8 Da diese Einteilung „faschistisch“9 sei, liege die Schlussfolgerung nahe: „Der Islam ist damit der Faschismus unserer Tage und muss als bedrohliche Ideologie begriffen werden.“10

Die Unterteilung der Menschheit in vollwertige Muslime und minderwertige Nichtmuslime gründet in der islamischen Annahme, dass der Mensch von Natur aus Muslim ist.11 Der renommierte Islamwissenschaftler Tilman Nagel drückt diese islamische These wie folgt aus: „Der Islam ist die Daseinsordnung in ihrer ursprünglichen, gottgewollten Art.“12 Dieser Lehre dient Sure 30: 30 als Grundlage: „Richte dein Gesicht wie ein Ḥanīf13 auf die (islamische) Daseinsordnung! Das ist die ursprüngliche Wesensart, in der Allah die Menschen schuf. Es gibt keine Möglichkeit, sie auszutauschen. Das ist die wahrhafte Daseinsordnung, die meisten Menschen aber wissen das nicht.“14 Der Sozialwissenschaftler und Islamkenner Hartmut Krauss nimmt wie folgt Bezug auf diese Sure: „Demnach wird jeder Mensch im Grunde als Muslim geboren. […] Die islamische, von Gott verliehene Ursprungsnatur des Menschen wird nach der Geburt durch eine nichtislamische Umwelt verdorben.“15 Am deutlichsten thematisiert diese Lehre ein Hadith16 von Sahih al-Bukhari, wonach der Prophet gesagt haben soll: „Jedes Kind wird mit dem wahren Glauben geboren (d. h. niemanden außer Allah allein anzubeten), doch seine Eltern machen es zu einem Juden, Christen oder Anhänger des Zoroastrismus – so wie ein Tier ein vollkommenes Junges zur Welt bringt. Siehst du es etwa als verstümmelt an?“17 (Übersetzung der Verfasserin)

Der Islam versteht sich als „natürliche bzw. naturgemäße Ur-Religion der Menschen“18. Demnach ist jeder Mensch ursprünglich Muslim und die „fitra“ (menschliche Natur) ist muslimisch.19 Die Konsequenz ist unzweideutig: „Nichtmuslime sind folglich Abtrünnige, ,denaturierte’ Menschen‘“,20 die „in einen Zustand naturwidriger bzw. das ,volle’ (islamische) Menschsein unterschreitende Ungläubigkeit/Inferiorität“21 gewechselt sind.

Muslime und Nichtmuslime sind nicht gleichberechtigt

Der Theologe Martin Rhonheimer unterstreicht die sich daraus ergebende Folge: „Für den Islam sind Nichtmuslime keine vollwertigen Menschen.“22 Und er führt weiter aus: „Im Islam kann es deshalb keine prinzipielle Gleichheit aller Menschen aufgrund ihrer Natur und kein für alle – unabhängig von der Religionszugehörigkeit – geltendes Naturrecht geben.“23 Ein Muslim und ein Nichtmuslim sind keine gleichberechtigten Menschen im Islam, denn der Nichtmuslim gilt als „sekundär verdorbener Mensch, dem im Sinne eines religiösen Anthropologismus und Naturalismus keine gleichen Rechte zugestanden werden können.“24 Und der Autor fügt hinzu: „Während im Konzept der menschenrechtlichen Moderne jeder Mensch aufgrund seines ‘natürlichen’ Mensch-Seins […] unveräußerliche Rechte und darin eingeschlossen auch das Recht auf Gleichbehandlung besitzt, sind nach islamischem Verständnis die Menschen nur gleich an Rechten, insofern sie Muslime sind und sich entsprechend ihrer von Gott als ‘islamisch’ gesetzten Ursprungsnatur verhalten. Eine Gleichberechtigung von Nichtmuslimen ist damit grundsätzlich ausgeschlossen.“25

Folgen: Ein Moralkodex für Muslime und ein Moralkodex für Nichtmuslime

Da der Islam „keine Gleichberechtigung von Muslimen und Nichtmuslimen“26 anerkennt, steht er „in einem radikalen Gegensatz zu Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen (1948)“27 („Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.)28 Stattdessen basiert der Islam auf der „Unterscheidung zwischen herrschaftsberechtigten und überlegenen Muslimen einerseits sowie den minderwertigen und deshalb zu unterwerfenden Ungläubigen andererseits.“29

Denn neben der Nicht-Gleichberechtigung beinhaltet der Islam „die kategorische Forderung nach Unterordnung/Unterwerfung der Anders- und Nichtgläubigen.“30 Daraus ergibt sich eine dualistische Ethik, die Sure 48:29 zusammenfasst: „Muhammad ist der Gesandte Allahs, und seine Anhänger sind strenge wider die Ungläubigen, barmherzig untereinander.“31 Der Islamexperte Robert Spencer kommentiert diese Sure wie folgt: „Rücksichtslosigkeit oder Härte gegenüber Ungläubigen ist ein Zeichen der Hingabe an Allah.“32 (Übersetzung der Verfasserin) Er betont den diametralen Unterschied zu der Lehre von Jesus von Nazareth in Matthäus 5: 44: „Ich aber sage euch: Liebt eure Feinde und betet für die, die euch verfolgen […]“33 (Übersetzung der Verfasserin) Ob die Christen diese Liebe praktizieren und ob es ihnen gelingt, danach zu leben, ist eine andere Frage.


Quellen:

  1. Ann Elizabeth Mayer: Islam and Human Rights: Tradition and Politics, 2013, S. 86f.: „The authors of Islamic human rights schemes are reluctant to go on the record as denying equality, electing to use formulations that are designed to disguise the extent to which their schemes accommodate discrimination.“ ↩︎
  2. Abul A‘lā Mawdūdī: Human Rights in Islam, 2. Aufl. 1980 (reprinted 1983, 1986, 1990, 1993, 2002) S. 21 ↩︎
  3. Mayer spricht von „misleading language and the omission of categories of persons to be affected by Islamic provisions“, siehe Mayer: Islam and Human Rights, S. 87 ↩︎
  4. Mayer: Islam and Human Rights, S. 87: „Completely absent is any reference to discrimination based on sex and religion, the topics where discriminatory rules are stipulated in Islamic law.“ ↩︎
  5. Mayer: Islam and Human Rights, S. 87: „In a scheme like Mawdudi´s, it is disingenuous to talk about equality without addressing the problems posed by discriminatory shari´a rules denying women and non-Muslims the rights enjoyed by Muslim men.“ ↩︎
  6. Dieselbe ausweichende Formulierung ohne Bezugnahme auf Geschlecht und Religionszugehörigkeit ist in Artikel 19 der Iranischen Verfassung festzustellen: „All people of Iran, whatever the ethnic group or tribe to which they belong, enjoy equal rights; and color, race, language, and the like, do not bestow any privilege.“ Zitiert nach Mayer: Islam and Human Rights, S. 87 ↩︎
  7. Harald Fiegl: Der Islam – ein Widerspruch zu unseren Gesetzen?, in: Der islamische Totalitarismus, hrsg. von Michael Ley und Christian Zeitz, 1. Aufl. 2021, S. 165. ↩︎
  8. Fiegl: Der Islam, S. 171; siehe auch Bat Ye´or: Islam and Dhimmitude: Where civilizations collide, 2002, S. 197: „The concept of a dualist mankind divided between believers and unbelievers constitutes a fundamental ideological and political basis […]“ ↩︎
  9. Fiegl: Der Islam, S. 165 ↩︎
  10. Ebda. ↩︎
  11. Siehe Hartmut Krauss: Der Islam als grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung: Ein analytischer Leitfaden, 4. Aufl. 2014, S. 39; siehe auch Martin Rhonheimer: Töten im Namen Allahs, in: NZZ, 06.09.2014 ↩︎
  12. Tilman Nagel: In Allahs Kosmos: Eine Abhandlung über das Menschsein im Islam, 2022, S. 54; siehe auch Krauss: Der Islam, S. 39. ↩︎
  13. Ḥanīf: „A word, of doubtful derivation, used in the Koran to describe one who adheres to pristine monotheism (pl. hunafā’)“ in: The New Encyclopedia of Islam, Cyril Glassé, 2001, Eintrag: Ḥanīf ↩︎
  14. Nach Nagel: In Allahs Kosmos, S. 53. ↩︎
  15. Krauss: Der Islam, S. 39 ↩︎
  16. Die Hadithe sind für den Islam heilige Texte, welche die Handlungen und Aussagen des Propheten Mohammed beinhalten. ↩︎
  17. The Translation of the Meanings of Sahih Al-Bukhari: Arabic-Englisch, übersetzt von Dr. Muhammad Muhsin Khan, 1997, Band 2, Buch 23, 1358 „Every child is born with a true faith (i.e. to worship none but Allāh Alone), but his parents convert him to Judaism or to Cristianity or to Magianism, as an animal gives birth to a perfect baby animal. Do you find it mutilated?“ ↩︎
  18. Krauss: Der Islam, S. 39 ↩︎
  19. Rhonheimer: Töten im Namen Allahs ↩︎
  20. Ebda.   ↩︎
  21. Krauss: Der Islam, S. 39f ↩︎
  22. Rhonheimer: Töten im Namen Allahs ↩︎
  23. Ebda. ↩︎
  24. Krauss: Der Islam, S. 39 ↩︎
  25. Krauss: Der Islam, S. 40 ↩︎
  26. Krauss: Der Islam, S. 42, siehe auch S. 40 ↩︎
  27. Ebda. ↩︎
  28. www.institut-fuer menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Weitere_Publikationen/Broschuere_70_Jahre_AEMR_01.pdf ↩︎
  29. Krauss: Der Islam, S.43 ↩︎
  30. Krauss: Der Islam, S. 42 ↩︎
  31. Der Koran, Übersetzung von Max Henning, 1960, 2023 ↩︎
  32. Robert Spencer: The Critical Qur´an: Explained from Key Islamic Commentaries and Contemporary Historical Research, 2021, S. 363; „Ruthlessness or harshness toward unbelievers is a sign of one´s devotion to Allah.“ ↩︎
  33. Spencer: The Critical Qur´an,  S. 363; „Love your enemies and pray for those who persecute you.“ ↩︎

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  • Dr. T. Costas unterrichtet an einer Bildungsinstitution. Insbesondere besorgt sie das Unwissen über und die Naivität der westlichen Gesellschaft gegenüber dem Islam. Sie möchte einen Beitrag zur Aufklärung leisten, denn Europas Identität steht auf dem Spiel und die Europäer werden sich nur verteidigen können, wenn sie rechtzeitig erkennen, was der wahre Islam predigt. Nicht zuletzt versucht Dr. Costas, auch in den Muslimen ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass der Islam keinen Frieden mit der nichtmuslimischen Welt verkündet und auch ihre Rechte einschränken könnte.

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