Frauen als Unterstützer des Islamismus
Der Prozess gegen Nadine D. („Free our Sisters“)

Prozesse wegen Unterstützung der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) gehören inzwischen zum „Brot und Butter“-Geschäft der Staatsschutz-Senate des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG). Damit ist gemeint, dass solche Verfahren aufgrund der zunehmenden Häufigkeit solcher Fälle das Gericht immer mehr in Beschlag nehmen. Gleichzeitig berichten Medien über solche Prozesse nur sehr spärlich. Das dürfte damit begründet sein, dass sie weniger spektakulär sind als etwa Terror-Verfahren, bei denen es bereits zu einem Anschlag mit schwer Verletzten oder gar Toten gekommen ist. Vielleicht hat es aber auch damit zu tun, dass solche Prozesse den Leser verunsichern könnten. Denn die Angeklagten sind nicht immer polizeibekannte Gefährder, sondern Menschen, die mitten unter uns gelebt haben und sozial akzeptiert wurden. Und meist sind es Frauen, die der IS-Unterstützung angeklagt sind.
Am 14. August war es Nadine D., die vom 5. Strafsenat des OLG wegen Unterstützung des IS und Werbens für die Terror-Organisation zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurde. Kaum war das Urteil verlesen, kündigte D.s Verteidiger Serkan Alkan gegenüber einer Düsseldorfer Zeitung Revision an. Dabei hätte es seine Mandantin noch härter treffen können, denn die Bundesanwaltschaft hatte drei Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Die 43-jährige Nadine D. ist gebürtige Düsseldorferin und Deutsche. Ihren türkischen Ehemann lernte sie im Urlaub kennen. 2007 konvertierte sie zum Islam. Gelebt hatte sie nach eigenen Aussagen von Jobcenter-Leistungen sowie von Einkünften ihres Mannes, der zeitweise eine Imbissbude betrieben haben soll. Den Ermittlern fielen ihre Aktivitäten schon vor rund zehn Jahren auf. 2018 gab es die erste Hausdurchsuchung, bei der auch IS-Flaggen in Kinderzimmern gefunden wurden. Bei der Durchsuchung gab sie sich auch als Kalifats-Anhängerin zu erkennen: „Wir wollen das doch irgendwie alle“, sagte sie einem Polizisten.
In den darauffolgenden Jahren gründete und betrieb die vierfache Mutter die Internet-Seite „Free our Sisters“. Auf dieser Seite wurde zu Spenden für in kurdischen Lagern inhaftierte IS-Frauen aufgerufen sowie dazu, inhaftierte Terroristen und ihre Familien mit Spenden und aufmunternden Briefen zu unterstützen. Besonders misstrauisch wurden die Ermittler, als sie sahen, dass auch zur Unterstützung europäischer Terroristen aufgerufen wurde, etwa Salah Abdeslam, einem der Haupttäter der Anschläge in Paris am 13. November 2015. Bei diesen Anschlägen wurden 130 Menschen getötet. „Mein lieber Bruder Salah, Friede sei mit dir, wenn du wüsstest, wie sehr ich dich liebe. Sei stark und geduldig. Sie haben Angst vor dem Löwen, auch wenn sich der Löwe im Gefängnis befindet. Allah weiß, was er tut, auch wenn es länger dauert“, hieß es in einem von Nadine D. auf „Free our Sisters“ veröffentlichten Brief. Trotzdem beschränkten sich die Behörden in ihrem Fall jahrelang auf Beobachtung. Erst im September 2025 wurde D. der IS-Unterstützung angeklagt und in Untersuchungshaft genommen.

„Ich wollte doch nur Frauen und Kindern helfen“
Nachdem der Prozess gegen Nadine D. am 28. Mai im Hochsicherheitstrakt des OLG eröffnet wurde, entsprach vieles dem eines ganz „gewöhnlichen“ Verfahrens wegen IS-Unterstützung. Etwa, dass sich die Angeklagte sofort als Unschuld vom Lande präsentierte: „Ich habe doch nur Frauen und Kindern inhaftierter Muslime helfen wollen“, beteuerte die 43-Jährige mehrfach, manchmal auch tränenreich. Nachfragen des Senatsvorsitzenden Winfried van der Grinten, warum ihre Unterstützung dann ausgerechnet bekannten Terroristen und deren Familien galt, ließ sie chronisch unbeantwortet. Ihre Verteidiger beteuerten unablässig, Nadine D. sei es immer wichtig gewesen, sich im Rahmen geltender Gesetze zu bewegen. Damit sei ihr Handeln, so die Anwälte, als strafloser „Verbotsirrtum“ zu werten. Womit die Verteidigung allerdings keinen Erfolg hatte, schon allein deshalb nicht, weil Verdeckungshandlungen, etwa Geldtransfers über das Konto ihrer Mutter, dagegen sprachen.
Nicht minder „gewöhnlich“ war die Art ihrer Aktivitäten: Als Unterstützerin im Hintergrund entsprachen ihre Handlungen exakt dem Frauenbild des IS. Und genau betrachtet entsprach auch ihre ideologische Verbohrtheit dem, was Beobachter solcher Prozesse gewöhnlich erleben. Denn „geläutert“ und reuig präsentieren sich vor Gericht immer nur jene IS-Unterstützerinnen, die in ihrem deutschen Umfeld sozial akzeptiert waren und davon nun retten wollen, was noch gerettet werden kann. Die Frauen aber, denen es nur um die Akzeptanz in der Szene geht, präsentieren sich ideologisch gefestigt. Natürlich nicht in der Form, ihre Ablehnung unserer Rechtsordnung offen zu zeigen, denn da wissen sie, dass das ihre Haftstrafe in die Höhe schrauben würde. Und damit auch den Zeitpunkt, zu dem sie nach ihrer Haftentlassung wieder ihren gewohnten islamistischen Aktivitäten nachgehen können, weiter hinausschieben würde. Aber üblicherweise in der Form, dass sie alles, was Betrachter als Distanzierung oder Widerrufe verstehen könnten, konsequent umgehen. Denn das würde zwar ihre Haftzeit verkürzen, aber in der Szene hätten sie es nach ihrer Entlassung schwer.
„Sie haben sich IS-konform verhalten“
Und genau das hat Nadine D. während ihres Prozesses konsequent abgeleistet, indem sie immer wieder beteuerte, sie habe „nur Frauen und Kindern helfen“ wollen und sei „gegen Gewalt“, aber gleichzeitig jede Distanzierung vom IS, seiner Ideologie oder seinen Taten vermissen ließ. Damit erweckte sie schon während der Verhandlung den Eindruck, zwar an einer Verkürzung ihrer Haftzeit interessiert zu sein, aber gleichzeitig schon jetzt im Auge zu haben, wie die Szene, die solche Prozesse natürlich aufmerksam verfolgt, ihre „Standhaftigkeit“ beurteilt. Damit war es nicht weiter verwunderlich, dass Winfried van der Grinten in seiner Urteilsbegründung davon sprach, die 43-Jährige habe sich vor Gericht „IS-konform verhalten“ und könne damit „weiter auf die Unterstützung ihrer Peer-Group zählen“.
Bereits während der öffentlichen Hauptverhandlung war deutlich zu erkennen, dass sich van der Grinten kein einziges Mal von Nadine D. ein X für ein U vormachen ließ. Obwohl er den Senatsvorsitz erst im letzten Jahr übernommen hat, gehört er längst zu den Richtern am OLG, die genau wissen, wie Islamisten „ticken“ und sich dabei von nichts und niemandem täuschen lassen. Aber genau deswegen bleibt es rätselhaft, weshalb er bei der Bemessung der Strafe deutlich unterhalb der Forderung der Bundesanwaltschaft geblieben ist. Denn bei Angeklagten, bei denen jeder erfahrene Richter, der seine „Pappenheimer“ kennt, sofort weiß, dass die nach der Entlassung sowieso mit ihrem Tun weitermachen, bleibt nur noch der Weg, sie möglichst lange wegzusperren, um das zumindest hinauszuzögern. Hier könnte eine Sorge vor einer Neubewertung durch den Bundesgerichtshof eine Rolle gespielt haben, denn dass eine Revision wahrscheinlich ist, dürfte ihm schon vor dem Urteil klar gewesen sein.
Manches an diesem Fall war aber sehr ungewöhnlich: Etwa, dass sich die Vernetzung von Nadine D. nicht auf bekannte deutsche IS-Frauen wie Jennifer W., Siham O. oder Oumaima A., die Ehefrau des später getöteten Denis Cuspert, beschränkte. Wobei sie schon alleine diese Kontakte zu deutlich mehr als einer Mitläuferin gemacht haben. Sondern auch europäische Top-Terroristen umfasste, neben dem bereits erwähnten Salah Abdeslam etwa auch noch den in Österreich verurteilten und als „Ebu Tejma“ bekannten Mirzad O. oder ein in Belgien verurteiltes Mitglied der Terror-Organisation „Sharia4Belgium“. Und das bei einer Frau, die weder vorbestraft war noch im einschlägig bekannten Düsseldorfer Stadtteil Oberbilk gelebt hat oder Anbindung an eine Problem-Moschee hatte. Sondern eher unscheinbar im Süden der Stadt gelebt hat, wo die vierfache Mutter von ihren Nachbarn vermutlich aufgrund ihrer Kleidung als zum Islam konvertierte Jobcenter-Kundin wahrgenommen wurde – aber sicherlich nicht als Top-IS-Unterstützerin.
Und in jedem Fall ungewöhnlich war ihre Familie, die den Prozess vom ersten bis zum letzten Tag im Zuschauerraum verfolgte. Einschließlich der Kinder, die dafür offenbar die Schule geschwänzt haben. Dass die Familie nicht unwissend war, ergibt sich schon alleine aus der bei der Hausdurchsuchung im Kinderzimmer gefundenen IS-Flagge. Und nicht zuletzt hatte ihre nicht zum Islam konvertierte Mutter ja auch ihr Konto für einzelne Transaktionen zur Verfügung gestellt. Faktisch unternahm die Familie nichts, um sich „ihren Straftaten entgegen zu stellen“, wie Winfried van der Grinten in seiner Urteilsbegründung noch einmal bekräftigte. Die Mutter, die als Zeugin geladen war, entzog sich seinen Fragen, indem sie sofort von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte. Und das gleich zweimal; einmal als nahe Verwandte und weil sie sich selbst mit einer Straftat hätte belasten können. Nadine D.s türkischer Ehemann hingegen wollte aussagen. Aber außer Vorwürfen, das Gericht würde seine Frau „wie eine Schwerverbrecherin behandeln“ und wenig glaubwürdigen Beteuerungen, niemand hätte vom IS gewusst oder gar damit zu tun gehabt, kam von ihm nichts.
Wut auf Journalistinnen
Die Kusshände, die sich Nadine D., ihre Mutter und ihre Kinder im Gerichtssaal immer wieder zuwarfen, ließen keinen Zweifel daran, dass ihre Familie voll und ganz hinter der Angeklagten stand. Trotzdem war das bis dahin betrachtet nichts anderes, als das Verhalten, das im OLG-Hochsicherheitstrakt immer wieder zu beobachten ist, wenn Unterstützer der Angeklagten als Zuschauer im Saal sind. Mit ihren Respektlosigkeiten gegenüber der Justiz sowie ihren Beschimpfungen und Beleidigungen von Journalistinnen ging das Verhalten von Nadine D.s Familie jedoch weit über das gewohnte Maß hinaus. Anfänglich dachte die Verfasserin, dass dies ihr persönlich galt, da sie die Rolle der Familie in einem ihrer Texte bereits kritisch beleuchtet hatte. Aber als eine dpa-Mitarbeiterin, die bis dato keine einzige Zeile über den Prozess geschrieben hatte, von der Familie grundlos verbal angegangen wurde, war klar, dass es nichts mit ihr zu tun hatte. Es waren Journalistinnen als solches, die – neben der Justiz – den Zorn der Familie ausgelöst hatten. Männliche Journalisten hingegen wurden in Ruhe gelassen.
Und gleichzeitig war den lautstarken Bemerkungen der Familie bis über das Urteil hinaus zu entnehmen, dass sie Nadine D. unbeirrt als unschuldig verfolgtes Justizopfer sehen. Unrechtsbewusstsein war bei dieser Familie also ebenso Fehlanzeige wie Selbstkritik. Damit war es auch nur logisch und folgerichtig, dass Winfried van der Grinten die Fluchtgefahr, mit der er den Fortbestand des Haftbefehls gegen Nadine D. begründete, neben Auslandskontakten auch an ihrem familiären Umfeld festgemacht hat. Womit auch klar war, dass der Senatsvorsitzende dem 27-minütigen letzten Wort, in dem sich die 43-Jährige erneut tränenreich als unschuldig verfolgtes Opfer zu präsentieren versucht hat, keinerlei Glauben schenkte. „Sie müssen jetzt entscheiden, was ich bin: Die Nadine von nebenan oder eine krasse IS-Tante“, hatte sie das Gericht darin keck und offenbar in manipulativer Absicht aufgefordert.
Was bleibt ist die beunruhigende Erkenntnis, dass Personen wie Nadine D. mitten unter uns leben. Und zwar unauffällig, denn die Düsseldorferin ist weder der Polizei durch die Begehung von Straftaten noch ihrer Nachbarschaft durch extremes oder extremistisches Verhalten aufgefallen. Wären ihre ungewöhnlichen Internet-Aktivitäten nicht dem polizeilichen Staatsschutz aufgefallen, wäre sie nie ein Fall für die Bundesanwaltschaft geworden und damit auch nie vor Gericht gelandet. Aber unabhängig vom Ergebnis der Revision und der Haftdauer wird sie irgendwann in den nächsten Jahren wieder auf freien Fuß gelassen werden müssen. Und der zwischenzeitlich verwaiste, aber noch immer nicht gelöschte Instagram-Kanal von „Free our Sisters“ wartet dann schon auf sie.
