Antwort des Bundespräsidenten zum Selbstbestimmungsgesetz

Der Bundespräsident verrät die Rechte von Frauen und Kindern in Deutschland

von | 26.06.24

Lauri Heikkinen - FinnishGovernment, CC BY 2.0 , via Wikimedia Commons

Lauri Heikkinen - FinnishGovernment, CC BY 2.0 , via Wikimedia Commons

Auf Anre­gung von LAZ Rel­oa­ded, Geschlecht zählt und Initia­ti­ve „Lasst Frau­en Spre­chen!“ haben vie­le Frau­en den Bun­des­prä­si­den­ten (BP) Frank-Wal­ter Stein­mei­er gebe­ten, das ver­fas­sungs­wid­ri­ge Selbst­bestimmungs­gesetz nicht zu unter­zeich­nen. Aus der (unten ein­ko­pier­ten) Ant­wort an eine Mit­frau der Frau­en­hel­din­nen geht her­vor, dass er das Gesetz für mit dem Grund­ge­setz ver­ein­bar hält. Weil wir jedoch bereits gut­ach­ter­lich haben fest­stel­len las­sen, dass es grob ver­fas­sungs­WID­RIG ist, stre­ben wir nun an, es per Ver­fas­sungs­be­schwer­de in Karls­ru­he über­prü­fen zu las­sen.

Die Antwort einer juristischen Referentin des Bundespräsidenten

Sehr geehr­te Frau xy,
 
haben Sie vie­len Dank für Ihre Zuschrift zum Gesetz über die Selbst­be­stim­mung in Bezug auf den Geschlechts­ein­trag (Selbst­bestimmungs­gesetz – SBGG). Wegen der Viel­zahl der ihn täg­lich errei­chen­den Zuschrif­ten ist es Bun­des­prä­si­dent Frank-Wal­ter Stein­mei­er lei­der nicht mög­lich, in jedem Fall per­sön­lich zu ant­wor­ten. Aus die­sem Grund hat er mich gebe­ten, Ihnen zu schrei­ben.
 
Wie Sie haben sich in den letz­ten Wochen vie­le Bür­ge­rin­nen und Bür­ger an den Bun­des­prä­si­den­ten gewandt, ent­we­der weil die beab­sich­tig­te Rege­lung zur ver­ein­fach­ten Ände­rung des Geschlechts­ein­trags Ihnen gro­ße Sor­gen berei­tet, oder um ihre Zustim­mung und posi­ti­ve Erwar­tun­gen aus­zu­drü­cken.
 
Dem Bun­des­prä­si­den­ten ist es wich­tig, die Anlie­gen der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu gesell­schafts­po­li­tisch rele­van­ten The­men zu erfah­ren. Er nimmt Ihre geäu­ßer­ten Stand­punk­te sehr ernst. Die Aus­wir­kun­gen des Geset­zes und sei­ne künf­ti­ge Ent­wick­lung wird er mit Auf­merk­sam­keit ver­fol­gen.
 
Was das vom Bun­des­tag am 12. April 2024 und Bun­des­rat am 17. Mai 2024 ver­ab­schie­de­te Selbst­bestimmungs­gesetz angeht, möch­te ich jedoch dar­auf hin­wei­sen, dass die poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen der Gesetz­ge­bung nach dem Grund­ge­setz ein­zig den ver­fas­sungs­mä­ßig vor­ge­se­he­nen Gesetz­ge­bungs­or­ga­nen Bun­des­tag und Bun­des­rat zuste­hen. Der Bun­des­prä­si­dent ist aus Grün­den der im Grund­ge­setz in Arti­kel 20 Absatz 2 Satz 2 fest­ge­schrie­be­nen Gewal­ten­tei­lung gehal­ten, die­se poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen der Gesetz­ge­bungs­or­ga­ne zu respek­tie­ren, soweit der ver­fas­sungs­recht­lich zuläs­si­ge Rah­men ein­ge­hal­ten wur­de. Ihm obliegt nach der Ver­ab­schie­dung des Geset­zes durch die genann­ten Gesetz­ge­bungs­or­ga­ne gemäß Arti­kel 82 Absatz 1 Satz 1 des Grund­ge­set­zes die Prü­fung, ob das Gesetz „nach den Vor­schrif­ten des Grund­ge­set­zes zusam­men­ge­kom­men“ ist. Der Bun­des­prä­si­dent kann daher die Aus­fer­ti­gung nur ver­wei­gern, wenn durch den Inhalt des Geset­zes das Grund­ge­setz in ver­fas­sungs­wid­ri­ger Wei­se beein­träch­tigt wird. Wie viel Zeit die­se ver­fas­sungs­recht­li­che Prü­fung durch den Bun­des­prä­si­den­ten bean­sprucht, kann im Vor­feld nicht genau bestimmt wer­den und rich­tet sich nach der Kom­ple­xi­tät der Mate­rie. Im Schnitt nimmt die Prü­fung zwei Wochen in Anspruch. Nach erfolg­rei­cher Prü­fung fer­tigt der Bun­des­prä­si­dent das Gesetz aus und erteilt den Ver­kün­di­gungs­auf­trag. Sodann erfolgt die Ver­kün­dung im Bun­des­ge­setz­blatt.
 
Das Selbst­bestimmungs­gesetz ist nach sorg­sa­mer Prü­fung anhand der oben dar­ge­stell­ten Maß­stä­be am 19. Juni 2024 durch den Bun­des­prä­si­den­ten unter­zeich­net (aus­ge­fer­tigt) und der Ver­kün­dungs­auf­trag erteilt wor­den. Ihre Aus­füh­run­gen wur­den hier­bei berück­sich­tigt, soweit sie ver­fas­sungs­recht­lich von Belang waren. Das Gesetz wur­de am 21. Juni 2024 im Bun­des­ge­setz­blatt (BGBl. 2024 Teil I Nr. 206) ver­öf­fent­licht.
 
Ich hof­fe, Sie haben Ver­ständ­nis für die Rol­le des Bun­des­prä­si­den­ten im Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren. Für Ihre Zukunft wün­sche ich Ihnen alles Gute.
 
Mit freund­li­chen Grü­ßen

Heroica – Jetzt voranmelden!

heroica – Die Konferenz für widerständige Frauen

Wir sind viele!

Auf dieser Seite führen wir die Informationsströme – Beiträge, Links, Comments, Berichte etc. von vielen engagierten Feministinnen/ Bloggerinnen/Initiativen – zusammen und machen sie auf einer Plattform zugänglich.

Sie wollen auch dabei sein?

Schreiben Sie an info@frauenheldinnen.de

Ein Projekt von

Frauenheldinnen e.V. – Die gemeinnützige Förderplattform

Frauenheldinnen e.V. – Die gemeinnützige Förderplattform

Mehr zum Thema:

Gesetzliches Gaslighting

Abmahnungen bei Benennung der Wahrheit

Durch das Trans­se­xu­el­len­ge­setz, vor allem aber durch das #Selbst­bestimmungs­gesetz, wird Gas­light­ing lega­li­siert. Das äußert sich unter ande­rem dar­in, dass die „Frau­en­hel­din­nen“ per Abmah­nung gezwun­gen wer­den sol­len, die Per­son, die im Frau­en­fit­ness­stu­dio „Lady’s First“ in Erlan­gen Mit­glied wer­den woll­te, auf kei­nen Fall als Mann zu bezeich­nen.

mehr lesen

Zwangsverheiratung von Mädchen im Sommerurlaub

Ehe wider Willen

Der Som­mer­ur­laub als die schöns­te Zeit des Jah­res endet für eine wach­sen­de Zahl von Teen­agern mit einem Alp­traum, der Zwangs­hei­rat. Wie die Zei­tung „Die Welt“ und der Sen­der „ntv“ berich­ten, trifft es vor allem Mäd­chen, aber auch eini­ge Jun­gen, die aus streng patri­ar­cha­li­schen Gesell­schaf­ten stam­men, sie wer­den in den Feri­en zwangs­ver­hei­ra­tet – in der Regel in ihren Her­kunfts­län­dern. War­um es dazu kom­men kann, erläu­tert unse­re Gast­au­torin Astrid War­burg-Man­they.

mehr lesen

Ein Song

Der Kaiser ist nackt

Wir alle wis­sen es: Ein Mann ist kei­ne Frau. Doch wir dür­fen es (bald) nicht mehr sagen. Sän­ge­rin und Song­wri­te­rin Rebec­ca Fuchxx hat die Ent­wick­lun­gen rund um die Self-ID in ihrem Lied „The emper­or has no clo­thes“ ver­ar­bei­tet. Der Song ist allen Frau­en welt­weit gewid­met, die die Wahr­heit aus­spre­chen und es auch wei­ter­hin tun.

mehr lesen

Gesetzliches Gaslighting

Abmahnungen bei Benennung der Wahrheit

Durch das Trans­se­xu­el­len­ge­setz, vor allem aber durch das #Selbst­bestimmungs­gesetz, wird Gas­light­ing lega­li­siert. Das äußert sich unter ande­rem dar­in, dass die „Frau­en­hel­din­nen“ per Abmah­nung gezwun­gen wer­den sol­len, die Per­son, die im Frau­en­fit­ness­stu­dio „Lady’s First“ in Erlan­gen Mit­glied wer­den woll­te, auf kei­nen Fall als Mann zu bezeich­nen.

mehr lesen

Zwangsverheiratung von Mädchen im Sommerurlaub

Ehe wider Willen

Der Som­mer­ur­laub als die schöns­te Zeit des Jah­res endet für eine wach­sen­de Zahl von Teen­agern mit einem Alp­traum, der Zwangs­hei­rat. Wie die Zei­tung „Die Welt“ und der Sen­der „ntv“ berich­ten, trifft es vor allem Mäd­chen, aber auch eini­ge Jun­gen, die aus streng patri­ar­cha­li­schen Gesell­schaf­ten stam­men, sie wer­den in den Feri­en zwangs­ver­hei­ra­tet – in der Regel in ihren Her­kunfts­län­dern. War­um es dazu kom­men kann, erläu­tert unse­re Gast­au­torin Astrid War­burg-Man­they.

mehr lesen

Ein Song

Der Kaiser ist nackt

Wir alle wis­sen es: Ein Mann ist kei­ne Frau. Doch wir dür­fen es (bald) nicht mehr sagen. Sän­ge­rin und Song­wri­te­rin Rebec­ca Fuchxx hat die Ent­wick­lun­gen rund um die Self-ID in ihrem Lied „The emper­or has no clo­thes“ ver­ar­bei­tet. Der Song ist allen Frau­en welt­weit gewid­met, die die Wahr­heit aus­spre­chen und es auch wei­ter­hin tun.

mehr lesen
Share This