Urteil im Eilverfahren zu #MannBleibtMann
Das Gericht hat gesprochen – und uns in der Sache Recht gegeben
Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 16. Juni 2026 im Eilverfahren entschieden (Az. 2-03 O 254/26). Formal hat das Gericht dem Antrag der Gegenseite teilweise stattgegeben. Inhaltlich enthält die Entscheidung für uns aber einen zentralen Erfolg: Das Landgericht Frankfurt am Main stellt ausdrücklich klar, dass die Entscheidung nicht auf einem generellen „Misgenderverbot“ beruht. Unsere Debattenarbeit zu Geschlechtsbegriff, Selbstbestimmungsgesetz und Frauenschutzräumen bleibt als Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung grundsätzlich von Art. 5 Abs. 1 GG geschützt. Untersagt wurde nicht die geschlechtskritische Position als solche, sondern die klarnamentliche Identifizierung des Antragstellers in Verbindung mit bestimmten Äußerungen.
