Einstweilige Verfügung – Grundrechte – Dokumentation
Wir sollen schweigen. Wir werden es nicht tun.
Am 2. Juni 2026 hat H. beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen Frauenheldinnen e.V. und gegen mich persönlich beantragt. Uns soll verboten werden, H. als Mann zu bezeichnen. Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld. Das ist keine Überraschung. Es war angekündigt. Und es ist trotzdem eine Eskalation, die wir nicht kommentarlos hinnehmen.
