Eine Frau wird schi­ka­niert, weil sie stand­haft ihre Kun­din­nen vor einem poten­zi­el­len Span­ner bewahrt, der sich Han­nah nennt. Die Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­be­auf­trag­te des Bun­des emp­fiehlt ihr, dem Mann 1.000 Euro Ent­schä­di­gung für die durch die Ableh­nung „erlit­te­ne Per­sön­lich­keits­ver­let­zung“ zu bezah­len. Wir haben der Bun­des­be­auf­trag­ten einen offe­nen Brief geschrie­ben.

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