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Maur zieht Berufung zurück – Rona Duwe gewinnt auf ganzer Linie

Sabine Maur hat ihre Berufung vor dem Kammergericht Berlin zurückgenommen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Berlin II vom 10. März 2026 rechtskräftig: Der Videomitschnitt ist ein Dokument der Zeitgeschichte und darf verbreitet werden.

Was in der mündlichen Verhandlung am 9.7. passiert ist

Der Senat des Kammergerichts gab zu erkennen, dass er Rona Duwe in allen Punkten recht geben würde – ausdrücklich auch bei der Anschlussberufung, mit der sie um den einzigen Punkt gekämpft haben, den sie in erster Instanz verloren hatte. Der Vorsitzende hat das ausführlich und unmissverständlich erklärt. Danach hat er Frau Maur nahegelegt, die Berufung zurückzunehmen.

Das hat Sabine Maur getan.

Die Folge: Indem sie die Berufung zurückgenommen hat, hat sie verloren – mit allen Kosten der zweiten Instanz. Maur hat sich damit erspart, ein Urteil zu kassieren, das ihr in jedem einzelnen Streitpunkt widersprochen hätte. Ronas Anschlussberufung wurde durch die Rücknahme gegenstandslos. Nicht, weil sie schlechte Argumente hatte, sondern weil sie sich durch die Rücknahme erübrigt hat. Ronas Anwalt Dr. Roman Lammers hat sie herausragend vertreten. Von der Gegenseite kam wenig.

Ein Punkt, der Rona Sorgen gemacht hat

Bis zuletzt stand die Frage im Raum, ob das reine Teilen des Videos Rona zum Verhängnis werden könnte – Stichwort Schutz des gesprochenen Wortes. Der Senat legte dar, dass er dieser Linie nicht folgt. Auch das ist ein Ergebnis, das über diesen Fall hinausweist: Wer einen bereits öffentlich zugänglichen Mitschnitt teilt und kommentiert, macht sich jedenfalls dann nicht strafbar, wenn der Mitschnitt einen Missstand von öffentlichem Interesse dokumentiert.

Was noch drohen kann:

Frau Maur bleibt nur noch die Möglichkeit, ein Hauptsacheverfahren anzustrengen, um Rona zu verpflichten, ihre Äußerungen über falsche Diagnosen künftig zu unterlassen. Doch Rona sagt schon jetzt, dass sie eine solche Verpflichtung nicht abgeben werde.

Damit ist klar, dass es weitergehen kann. Der Funder bleibt in jedem Fall offen. Und wir sind bereit, wenn nötig. die Langstrecke zu gehen.

Ein riesiges Danke

Fast 800 Menschen haben für Ronas Verteidigung gespendet – von 5 Euro bis 2.000 Euro. Ohne euch hätte sie sich das Recht, sich zu wehren, nicht leisten können. Genau dafür gibt es die Rechtshilfe der Frauenheldinnen.

Wir dokumentieren die Verwendung der Mittel transparent. Was am Ende nicht gebraucht wird, fließt in den allgemeinen Rechtshilfefonds und steht der nächsten Frau zur Verfügung, die man mundtot machen will.

Recht haben muss man sich leisten können. Ihr habt es möglich gemacht.

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