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Maur geht in Berufung – und Rona ebenfalls

Das Landgericht Berlin II hat im März 2026 entschieden: Rona Duwe hat im Wesentlichen in der ersten Instanz des Eilverfahrens gewonnen. Das streitgegenständliche Video ist ein Dokument der Zeitgeschichte und darf weiter verbreitet werden. Ronas Aussagen in ihrem einleitenden Tweet sind weitestgehend von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Das Gericht hat schriftlich festgehalten, dass Sabine Maur als Präsidentin einer Berufsaufsichtsbehörde Kollegen intern zu nicht gesetzeskonformem Abrechnungsverhalten anleitete. Maur ist daraufhin aus ihren Ämtern als Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer und Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz zurückgetreten. Drei Viertel der Kosten der Gerichtskosten trägt sie.

Nächste Station: Kammergericht Berlin

Maur hat jedoch Berufung eingelegt. Das Verfahren geht jetzt vor das Kammergericht Berlin. Der Verhandlungstermin ist bereits am 9. Juli. Rona hat Anschlussberufung eingelegt – und kämpft auch um den einzigen Punkt, den sie in erster Instanz verloren hat. Ronas Anwalt Dr. Roman Lammers hat einen starken Schriftsatz eingereicht, der Maurs Berufungsbegründung in allen wesentlichen Punkten widerlegt.

Dieses Verfahren leistet etwas, das über Ronas Fall hinausgeht:

  • Das Recht, öffentlich Kritik an Praktikern der Trans-Medizin und Funktionsträgern des Gesundheitswesens zu üben – ohne dafür durch Instanzen gejagt zu werden.
  • Das Recht, eine Praxis zu beleuchten, die bisher weitestgehend im Verborgenen blieb:
    • Wie werden transmedizinische Eingriffe in Deutschland begründet, indiziert und abgerechnet?
    • Welche Rolle spielen Kammerfunktionäre dabei?

Das Video zeigt, wie eine vormals einflussreiche Personen im deutschen Gesundheitswesen diese Fragen intern beantwortet hat. Ein Gericht hat das als Zeitgeschichte eingestuft, über die die Öffentlichkeit ein Recht hat informiert zu werden.

Dies wird Rona Duwe weiterhin verteidigen.

Zudem hat sie das Verfahren zum Anlass genommen, genauer zu untersuchen, was denn mit „Nonbinär“ zu einer Kassenleistung werden soll, wie Gesundheitsministerin Warken weitestgehend unbemerkt durch die Öffentlichkeit den G-BA mit einem Verfahren beauftragt hat, das ein Methodenbewertungsverfahren bei diesen umstrittenen Eingriffen umgeht, und wie damit dem Urteil und Auftrag des Bundessozialgerichts zuwidergehandelt wird.

Eure Spendenbereitschaft für Rona ist bis heute großartig.
Vielen herzlichen Dank!

Allerdings hat die erste Instanz schon Kosten von 10.400 EUR* verursacht. Da unklar ist, wie sich das Verfahren weiter entwickelt und möglicherweise sogar mit einem Hauptverfahren zu rechnen ist, bitten wir Euch um weitere Unterstützung für Rona und haben ihren Funder auf 29.000 EUR erhöht.

Rona dankt

„Ich danke Euch von ganzem Herzen für Euren großen Rückhalt, die Spendenbereitschaft und die ermutigen Worte, die mich erreicht haben. Ich bleibe dabei, das Recht zu verteidigen, die Methoden der Trans-Medizin in Deutschland an die Öffentlichkeit zu bringen.

Wer Rona Duwes juristische Auseinandersetzung unterstützen möchte, kann hier steuerabzugsfähig spenden


* Darin enthalten ist der in diesem Funder veranschlagte Einbehalt von 20% des Gesamtspendenvolumens

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