Worum es geht
Rona Duwe, Frauenheldin 2025, feministische Autorin und Aktivistin, hat im März 2026 vor dem Landgericht Berlin II gewonnen – im Wesentlichen. Das Gericht hat festgestellt: Das Video von Sabine Maur ist Zeitgeschichte und darf weiter verbreitet werden. Sabine Maur, damals Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer und Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, scheiterte mit dem weitaus größeren Teil ihres Antrags. Sie trat zurück. Drei Viertel der Kosten trägt sie.
Doch Maur hat Berufung eingelegt. Das Verfahren geht jetzt vor das Kammergericht Berlin.
Frauenheldinnen e.V. unterstützt Rona Duwe weiterhin im Rahmen unserer Dachkampagne „Unversehrt aufwachsen“. Dieser Fall ist exemplarisch dafür, wie kritische Stimmen im Bereich Transgendermedizin und Minderjährigenschutz juristisch unter Druck gesetzt werden – und dafür, was passiert, wenn man trotzdem nicht schweigt.
Der Sachverhalt
Im September 2025 erläuterte Sabine Maur in einem Webinar für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, wie Kollegen Formulierungen in Indikationsschreiben wählen könnten, um Leistungsablehnungen der Krankenkassen zu vermeiden, wenn Jugendliche sich als „non-binär“ verstehen und geschlechtsangleichende Maßnahmen wünschen.
Für non-binäre Personen besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme geschlechtsangleichender Maßnahmen durch die gesetzliche Krankenversicherung. (Bundessozialgericht, 19.10.2023, B 1 KR 16/22 R).
Wörtlich sagte Maur laut Videomitschnitt, die Angabe „non-binär“ solle nicht ins Indikationsschreiben aufgenommen werden, weil sonst „automatisch die Ablehnung der Krankenkasse“ erfolge. Das sei ihr „Wink mit dem Zaunpfahl für alle, die sich diese Frage auch stellen.“
Das Video wurde nicht von Rona Duwe aufgenommen. Ein anderer Nutzer hatte es bereits im September 2025 auf X veröffentlicht. Rona Duwe teilte es im Januar 2026 und äußerte ihre politische Einschätzung dazu. Sabine Maur beantragte eine einstweilige Verfügung – und verlor damit im Wesentlichen vor Gericht.
Was das Urteil bedeutet – und warum Maur trotzdem weitermacht
Das Landgericht Berlin II hat in seinem Urteil vom 10. März 2026 schriftlich festgehalten, was auf dem Video zu sehen ist. Maur habe Kollegen dazu angeraten, ein abrechnungsrelevantes Detail in Indikationsschreiben zu verschweigen – in dem Wissen, dass eine Kostenerstattung ausgeschlossen ist. Das Gericht stufte dieses Verhalten als berufsrechtswidrig ein und bewertete den Videomitschnitt als Ereignis der Zeitgeschichte, an dessen Verbreitung die Öffentlichkeit ein erhebliches Interesse hat.
Und dennoch: Maur hat Berufung eingelegt. Wir haben Anschlussberufung eingelegt und kämpfen auch um den einzigen Punkt, den wir in erster Instanz verloren haben.
Warum dieser Fall von grundsätzlicher Bedeutung ist
Dieser Fall berührt drei fundamentale Prinzipien:
1. Transparenz im Gesundheitswesen
Sabine Maur ist nicht irgendeine Therapeutin. Sie war Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer und Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz. Sie ist Mitautorin der umstrittenen S2K-Leitlinie zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie.
Wenn eine Person in solch herausgehobener Funktion in einem Fachvortrag erklärt, wie ein wesentliches Diagnosedetail gegenüber Krankenkassen weggelassen werden kann, um eine Leistungserbringung zu erreichen, die das Bundessozialgericht ausdrücklich verneint hat – dann ist das ein Vorgang von erheblichem öffentlichen Gewicht.
Das hat auch die WELT so gesehen und darüber berichtet.
Es betrifft die Verwendung solidarisch finanzierter Beitragsmittel, die Integrität des Abrechnungssystems, berufsrechtliche Sorgfaltspflichten und die Behandlung besonders schutzbedürftiger Minderjähriger.
2. Schutz von Kindern und Jugendlichen
Es geht um medizinische Eingriffe mit irreversiblen Folgen: Pubertätsblocker, gegengeschlechtliche Hormone, Brustamputationen bei gesunden jungen Körpern.
Der Deutsche Ärztetag forderte 2024, solche Eingriffe bei Minderjährigen nur unter strengsten wissenschaftlichen Voraussetzungen, nach abgeschlossener psychiatrischer Diagnostik und unter Einbindung klinischer Ethikkommissionen zuzulassen. Der Cass Review in Großbritannien, die finnischen Leitlinien und weitere internationale Studien zeigen: Die Evidenzgrundlage für diese Eingriffe ist schwächer als behauptet.
Die S2K-Leitlinie, an der Sabine Maur mitgearbeitet hat, wird von der Bundesärztekammer, vom Deutschen Ärztetag und der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN) kritisch diskutiert.
Wenn in diesem Kontext führende Kammerfunktionäre in Fortbildungen erklären, wie die geltende Rechtslage zur Kostenübernahme umgangen werden kann, muss das öffentlich besprochen werden dürfen.
3. Meinungsfreiheit und demokratische Debatte
Rona Duwe hat kein geheimes Material veröffentlicht, kein Video selbst aufgenommen und kein neues Dokument erstellt. Sie hat einen bereits öffentlich zugänglichen Mitschnitt kommentiert – und dafür einen Rechtsstreit erhalten, der sie durch mehrere Instanzen zieht. Auch mehrere Medien haben über den Vorgang berichtet (siehe Pressespiegel).
Die rechtliche Auseinandersetzung
Rona Duwes Anwalt argumentiert:
- Sabine Maur ist als damalige Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer und Mitautorin einer gesellschaftlich kontrovers diskutierten Leitlinie eine Person von öffentlichem Interesse.
- Ihre Aussagen in dem Webinar-Mitschnitt sind dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen (§ 23 KunstUrhG) – das hat das Landgericht bereits bestätigt.
- Das Bundessozialgericht hat 2023 eindeutig entschieden: Non-binäre Personen haben keinen Anspruch auf Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Maßnahmen. Das bewusste Weglassen entscheidungserheblicher Angaben gegenüber Krankenkassen ist rechtlich problematisch.
- Hinzu kommt: Der ICD-10-Code F64.0, den Maur nach eigenen Angaben bei non-binären Patienten verwendet, ist per Definition nur für Personen vorgesehen, die dem „anderen Geschlecht“ angehören wollen – non-binäre Personen fallen denklogisch nicht darunter. Maur stellt damit nach Auffassung der Verteidigung bereits durch die Codierung falsche Diagnosen aus.
- Das öffentliche Interesse an dieser Debatte überwiegt das Persönlichkeitsrecht von Sabine Maur.
Das Kammergericht Berlin wird nun entscheiden, ob diese Argumentation auch in der Berufungsinstanz trägt – und ob deutsche Gerichte anerkennen, dass führende Funktionäre im Gesundheitswesen sich öffentlicher Kritik stellen müssen, auch wenn es unbequem wird.
Warum diese Kampagne den Frauenheldinnen ein Herzensanliegen ist
Frauenheldinnen e.V. steht für den Schutz von Mädchen und Jungen vor irreversiblen medizinischen Eingriffen ohne gesicherte Evidenz.
Unsere Kampagne „Unversehrt aufwachsen“ richtet sich nicht gegen Personen – sondern gegen Strukturen, die:
- medizinische Vorsicht durch politischen Druck ersetzen
- kritische Debatte moralisch delegitimieren
- und Transparenz juristisch bekämpfen
Wenn eine feministische Stimme, die sich für Kinderschutz einsetzt, per einstweiliger Verfügung unter Druck gesetzt wird, betrifft das uns alle.
Wir lassen nicht zu, dass Engagement für Transparenz durch Prozesskostenrisiken erstickt wird.
Persönliche Stellungnahme von Rona Duwe
„Ich wurde 2025 als Frauenheldin ausgezeichnet, weil ich mich – auch gegen große Widerstände – für Frauenrechte und Kinderschutz einsetze. Diesen Einsatz werde ich nicht einstellen, nur weil er unbequem ist. Ich habe ein öffentlich zugängliches Video geteilt und meine politische Einschätzung dazu geäußert. Ich halte Transparenz in Fragen, die Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit von Minderjährigen betreffen, für notwendig – nicht für angreifbar. Eine Demokratie muss Kritik aushalten. Ich schweige auch diesmal nicht.“
Warum wir eure Unterstützung brauchen
Das Berufungsverfahren vor dem Kammergericht Berlin bringt neue Kosten. Der Streitwert liegt im Berufungsverfahren bei 33.000 Euro. Das Gesamtrisiko – anwaltliche Vertretung, Gerichtskosten, mögliche Kosten der Gegenseite – steigt entsprechend. Ob Frau Maur sogar ein Hauptsacheverfahren anstrengen wird, ist noch unklar. Für die erste Instanz sind bereits 10.400 EUR des Funders verwendet worden. Daher wurde der Funder ein weiteres Mal hochgestuft.
Wir sammeln 29.000 Euro für:
- anwaltliche Vertretung
- Gerichtskosten
- mögliche Kosten der Gegenseite
- sowie strategische Prozesskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Kampagne „Unversehrt aufwachsen“
Bis zu 20 % der Spendensumme fließen in transparente Litigation-PR-Kosten (Kampagnenerstellung, Textarbeit, Grafik, Öffentlichkeitskommunikation), da dieses Verfahren nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftspolitisch geführt wird.
Rona Duwe behält kein Geld privat.
Alle Mittel werden zweckgebunden eingesetzt und transparent dokumentiert.
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Wenn Debatten nur noch geführt werden dürfen, solange sie nichts kosten,
verlieren nicht nur einzelne Stimmen – dann verliert die Demokratie.