Kein Verstoß gegen das Urhebergesetz: Gericht gibt Sigrid Hermann recht
Sigrid Hermann informiert über den islamistischen Fundamentalismus und seine fatalen Auswirkungen auf Frauen und Kinder. Dafür attackieren sie islamische Organisationen auf allen möglichen Wegen juristisch. Letzte Woche hat das OLG Frankfurt einen weiteren Vorwurf gegen Sigrid Hermann gerichtlich zurückgewiesen, auch mithilfe der großzügigen Spenden für ihre Rechtshilfekampagne bei Frauenheldinnen e. V. Hier nun das neueste Update von Sigrid in ihrem Kampf gegen den „Jihad by law“ in ihren eigenen Worten.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat letzte Woche die Berufung des Klägers gegen mich einstimmig zurückgewiesen. In der Vorinstanz war kein Verstoß gegen das Urhebergesetz durch mich festgestellt worden. Streitpunkt war die beleghafte Nutzung eines Facebook-Bildes 2023, auf dem die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit dem Frankfurter kommunalen Akteur Mustapha Lamjahdi (ebenfalls SPD) abgebildet war. Lamjahdi war Funktionär von muslimbrudernahen Gremien und zeigte sich auch mit hochrangigen Muslimbrüdern (Ali Al-Qaradaghi, Ahmad El-Saidi). Lamjahdi gab an, dass das Bild am frühen Morgen bei der Wahlkampfaktion von dem Frankfurter Sevket Ölcek angefertigt worden sei und regte diesen an, gesondert gegen meine Bildverwendung rechtlich vorzugehen. „Der Kläger hat mit der Anfertigung des Lichtbildes keine Vergütungsinteressen, sondern politische Zwecke verfolgt und die Anknüpfung der Beklagten hieran ist Teil politischer Auseinandersetzung.“ [11 U 44/25 OLG Frankfurt am Main nach 2-06 O 236/24 Landgericht Frankfurt am Main]. Der 11. Zivilsenat wies in anderem Zusammenhang in diesem Beschluss auch daraufhin, „dass insoweit auch keine EuGH-Vorlage veranlasst ist.“
Dies ist der fragliche Blogbeitrag: https://vunv1863.wordpress.com/2023/09/19/faeser-ohne-beruhrungsangste/
Nun muss die Einstweilige Verfügung wegen des Bildes zurückgenommen werden. Lamjahdi hatte dies in dem Parallelverfahren betreffend statthaften Textpassagen – obwohl er verloren hatte – nicht gemacht und verursachte sich dadurch weitere Kosten. Ölcek sitzt mittlerweile in der Kommunalen Ausländervertretung – zusammen mit Lamjahdi und dessen Tochter Nihal. Lamjahdi und Ölcek wurden durch den gleichen Anwalt vertreten.
Ich danke allen Spenderinnen und Spendern herzlich, die diesen Sieg vor Gericht möglich machten!
Dank Euch konnte dieser „Jihad by law“ zurückgeworfen werden. Es ist sehr wichtig, sich wehren zu können, wenn man wegen der Tatsachen, die man veröffentlicht, juristisch angegriffen wird. Das ist eine empfindliche Lehre für die Frankfurter Muslimbruderschaft!

