Spendenziel erreicht und übertroffen
Wir sammeln weiter
Liebe Spenderinnen & Spender!
Wir möchten Euch und Ihnen ein riesiges Dankeschön sagen!
Wir haben mit Eurer und Ihrer Hilfe das Spendenziel erreicht und übertroffen. Zuzüglich der über das Spendentool eingegangenen Spenden haben uns großzügige Direktspenden über Bankkonto und Zahlungsdienstleister wie Paypal für die Rechtshilfe Doris Lange erreicht. Insgesamt ist Stand 30.06.2024 abzüglich der Transaktions- und Bankgebühren eine Spendensumme von Euro 68.952,39 erreicht worden.
Was passiert nun mit dem Geld?
Mit dem Geld werden nach und nach die Kosten der Abmahnung und der ersten Instanz beglichen, außerdem alle unmittelbar durch den Vorfall entstandenen Schäden, die das Fitnessstudio Lady’s First von Doris Lange bisher erlitten hat.
Bezahlt werden auch die Kosten für die Rechtsverteidigung im Zusammenhang mit der schlechten Google-Bewertung des Fitnessstudios Lady’s First. Da die Gegenseite noch keine Klage erhoben hat, sind die Rechtshilfekosten noch nicht bezifferbar.
Für die zu erwartenden Kosten der zweiten und ggf. dritten Instanz sowie einer sich möglicherweise anschließenden Verfassungsbeschwerde haben wir mit dem Spendengeld eine Rücklage gebildet.
Kann man weiter spenden?
Da wir in den höheren Instanzen mit weiteren Kosten rechnen, lassen wir die Spendensammlung weiterlaufen. Das bedeutet, alle weiteren Spenden von Euch und Ihnen werden der Spendensammlung für Doris Lange gutgeschrieben.
Wie bekommt Doris Lange das Geld?
Alle Spenden werden von Frauenheldinnen e.V. treuhänderisch verwaltet und gegen Rechnungsvorlage und Spendenabruf an Doris Lange sukzessive ausbezahlt.
Was ist, wenn Geld übrig bleibt?
Bleibt nach Abschluss der Gerichtsverfahren und Abrechnung der Gesamtkosten noch ein Restbetrag übrig, kommt dieser Betrag mit freundlicher Erlaubnis von Doris Lange in den allgemeinen Rechtshilfefonds von Frauenheldinnen e.V., wo er für vergleichbare Fälle zur Verfügung steht. (Eine Übersicht über die aktuellen Rechtshilfefälle finden Sie hier).

