Die Gegner spielen auf Zeit
Sie vertrösten uns mit ihrer Klage. Es bleibt spannend
Liebe Spenderinnen & Spender!
Nachdem wir im August einen sensationellen Spendenerfolg feiern konnten, den Sie und Ihr ermöglicht haben bzw. habt, ist es hier ziemlich ruhig geworden. Das lag nicht nur an der Sommerpause, die in Bayern später als in den anderen Bundesländern stattfindet, sondern an der gegnerischen Anwaltskanzlei, die für ihren Mandanten „H.“ (den sie als „Mandantin“ zu nennen fordert) einfach keine Klage einlegt. Ihr erinnert euch: Zunächst hatte die Kanzlei angekündigt, für ihren Mandanten per Eilverfahren Zutritt zu Doris Langes Frauenfitnessstudio zu erzwingen. Eine solche Eilentscheidung hat es nicht gegeben. Anschließend hatten die Anwältinnen angekündigt, im normalen Verfahren, d.h. im ‚Hauptsacheverfahren‘, Schadenersatz zu verlangen, d.h. Ersatz für den Schaden, den der Mann erlitten haben will, weil Doris Lange ihm (!) den Zutritt zu ihrem ausschließlich Frauen vorbehaltenen Frauenstudio verwehrt hat.
Auch von dieser Klage ist bislang nichts zu sehen. Nach Auskunft von Doris Langes Rechtsanwalt hat die gegnerische Kanzlei um Fristverlängerung gebeten. Diese läuft diese oder nächste Woche aus. Gibt es dann immer noch keine Klage, liegt der Ball wieder bei Doris Lange und ihrem Anwalt. Sie kann sich dann entscheiden, ob sie ihrerseits Klage erhebt, mit dem Begehren, dass ein Gericht feststellen möge, dass sie aufgrund ihres Hausrechts das Recht besitzt, einem Mann – unabhängig von seinem Personenstand – den Zutritt zu einem Safe Space für Frauen zu verweigern. Wir alle wissen: Die Lobby die das SelfID-Gesetz – mit der Lüge es ginge um Minderheitenschutz – durchgesetzt hat, möchte nicht, dass Frauen Safe Spaces haben, in denen sie unter Ausschluss von Männern zusammenkommen und trainieren können. Doch der Bundesminister der Justiz hatte allen Unternehmern zugesichert, dass sie trotz SelfID ihr Hausrecht ausüben und selbst bestimmen könnten, wen sie einlassen und wen nicht. Nun liegt es an uns allen – und an Ihnen und Euch, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer –, dieses Recht auch vor Gericht zu verteidigen und damit ein Zeichen für alle Fitnessstudios und ähnliche Unternehmen deutschlandweit zu setzen. Lasst uns und lassen Sie uns der Lobby zeigen, dass die unternehmerische Freiheit in Deutschland noch etwas zählt.

