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Sie wollen uns zum Schweigen bringen. Wir ziehen bis nach Karlsruhe.

Worum es geht – für alle, die den Fall noch nicht kennen

2024 sorgte ein Fall bundesweit für Schlagzeilen: Ein biologischer Mann mit weiblichem Personenstandseintrag wollte Mitglied im Frauenfitnessstudio „Ladys First“ der Erlangener Unternehmerin Doris Lange werden. Lange lehnte ab. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter Ferda Ataman schaltete sich ein und schlug Lange eine Entschädigungszahlung von 1.000 Euro vor. Der Fall entfachte eine bundesweite Debatte über Frauenräume, das Selbstbestimmungsgesetz und die Frage: Darf ein Mann mit geändertem Personenstand Zugang zu Frauenräumen verlangen?

Frauenheldinnen e.V. berichtete darüber – und nannte Laura H. dabei Mann. Dafür wurden wir abgemahnt, wegen Beleidigung angezeigt – und jetzt verklagt.

Was jetzt passiert

Am 2. Juni 2026 hat Laura H. beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen Frauenheldinnen e.V. und gegen unsere Vorsitzende Eva Engelken persönlich beantragt (Az. 2-03 O 254/26). Als Zustelladresse im Gerichtsschriftsatz ist HateAid gGmbH, Greifswalder Straße 4, Berlin angegeben – eine Organisation, die öffentliche Mittel erhält. Ob und in welchem Umfang HateAid das Verfahren finanziell unterstützt, ist uns nicht bekannt. Wir haben nachgefragt.

Das Ziel der Klage: uns gerichtlich zu verbieten, Laura H. als Mann zu bezeichnen oder männliche Pronomen zu verwenden. Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld. Der Streitwert beträgt 60.000 Euro.

Das Gericht hat uns bis zum 11. Juni 2026 Zeit zur schriftlichen Erwiderung gegeben. Unser Anwalt Dr. Jonas Jacob LL.M. (Frowein & Partner, Wuppertal) bereitet die Erwiderung vor.

Kanonen auf Spatzen – die Vorgeschichte

Was viele nicht wissen: Die Gegenseite hatte bereits 2024 mehrere Abmahnungen gegen uns gestellt – und sie alle nach fallen lassen, nachdem unser Anwalt jeweils erwidert hatte.

Erst nachdem das Landgericht Frankfurt im Sommer 2025 das Medienportal NiuS zu einer Entschädigungszahlung an Laura H. verurteilte – wegen Berichten über denselben Fall – und das OLG Frankfurt die Entscheidung im April 2026 bestätigte, kamen sie zurück. Mit einer einstweiligen Verfügung. Streitwert 60.000 Euro. Drohendes Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro.

Das zeigt: Hier geht es nicht um echte Überzeugung. Hier geht es um opportunistisches Vorgehen – ausgelöst durch ein Urteil gegen ein Millionenportal, das nun gegen einen gemeinnützigen Verein in Stellung gebracht wird. (Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main Urt. v. 30.04.2026, Az. 16 U 90/25).

Was beanstandet wird

Uns soll untersagt werden, Passagen aus unseren Artikeln und X-Posts zu verbreiten – darunter Sätze wie:

„Frauenheldinnen wird Laura H. weiterhin als Mann bezeichnen. Warum? Weil er einer ist.“

„Ein Mann mit weiblichem Personenstand namens Laura H. wollte 2024 Mitglied in Doris Langes Studio werden.“

„Einen Mann als Mann zu bezeichnen ist keine Beleidigung.“

Kurz gesagt: Wir sollen nicht mehr sagen dürfen, was wahr ist.

Bemerkenswert: Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im März eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hatte ein Ermittlungsverfahren gegen Eva Engelken wegen desselben Vorwurfs bereits am 5. März 2026 eingestellt – gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts. Die Einstellung erfolgte noch vor dem OLG-Urteil gegen NiuS vom 30. April 2026, auf das die Gegenseite ihre Klage stützt. Die Staatsanwaltschaft hatte also unabhängig von diesem Urteil entschieden: Einen Mann als Mann zu bezeichnen ist keine Beleidigung. Wir haben diesen Vorgang im Mai publik gemacht. 
Jetzt versucht dieselbe Person, uns auf dem Zivilrechtsweg zum Schweigen zu bringen.

Die Grundrechtsfrage hinter diesem Verfahren: Wie viel wert sind Frauenrechte?

Hier geht es um mehr als uns. Hier geht es um eine Frage, die das Bundesverfassungsgericht eines Tages beantworten muss:

Darf Frauen vorgeschrieben werden, die Unwahrheit zu sagen – also einen Mann als Frau zu bezeichnen? Darf ihnen vorgeschrieben werden, in ihren eigenen Schutzräumen, in Umkleiden und Duschen, widerspruchslos die Anwesenheit eines biologischen Mannes zu dulden?

Das Persönlichkeitsrecht, das für H. ins Feld geführt wird, steht nicht allein im Raum. Ihm gegenüber stehen die Persönlichkeitsrechte von Frauen: ihre Meinungsfreiheit, ihre Würde, ihre Intimsphäre. Diese Rechte sind im Grundgesetz mindestens ebenso stark verankert.

Wir werden in unserer Erwiderung argumentieren, dass die rechtliche Grundlage des geltend gemachten Persönlichkeitsrechts – die durch das Transsexuellengesetz und das Selbstbestimmungsgesetz geschaffene Fiktion der Geschlechtsidentität – verfassungsrechtlich nicht tragfähig ist. Eine Abwägung, die nur eine Seite sieht, ist keine Abwägung. Das ist Ideologie.

Wir sind bereit, diese Frage bis vor das Bundesverfassungsgericht zu tragen.

David gegen Goliath – und warum wir trotzdem zuversichtlich sind

Auf der einen Seite: eine professionell aufgestellte Infrastruktur mit vernetzten Anwältinnen, einem Rechtshilfefonds und HateAid als Rückendeckung – einer Organisation, die öffentliche Mittel erhält.

Auf der anderen Seite: Frauenheldinnen e.V. – ein gemeinnütziger Verein ohne hauptamtliche Strukturen. Der überwiegende Teil der Arbeit unserer Vorsitzenden Eva Engelken – Strategie, Kampagne, Kommunikation, Verfahrensbegleitung – wird nicht vergütet. Was sie hin und wieder in Rechnung stellt, deckt einen kleinen Teil davon ab. Das ist kein Geschäftsmodell. Das ist Überzeugung.

Aber: Beim Crowdfunding für Doris Lange haben uns über 4.000 Einzelpersonen unterstützt. Das ist keine Nische. Das ist die Mitte der Gesellschaft.

Und David gewinnt manchmal.

Was wir brauchen

Dieses Verfahren kostet:

  • Anwaltskosten für Schutzschrift,
  • Erwiderung und Verhandlung,
  • Gerichtskosten,
  • und im schlimmsten Fall den Streitwert von 60.000 Euro.
  • Und wenn wir bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen – was wir nicht ausschließen – kostet es mehr.

Wer außerdem wissen möchte, ob und wie HateAid dieses Verfahren unterstützt, kann direkt nachfragen: info@hateaid.org

Warum wir trotzdem weitermachen

Weil die Alternative Schweigen wäre. Und Schweigen ist keine Option.
Die Wahrheit zu sagen darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Frauenrechte dürfen nicht vom Geldbeutel abhängen. Deshalb bitten wir euch: Unterstützt uns jetzt.
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