Direkt zum Seiteninhalt
Frauenheldinnen e.V. Logo
Start » Rechtshilfe » Mann bleibt Mann » Ein Jahr später

Ein Jahr später

Ein Jahr später (das letzte Update war 2024) kommt die große Überraschung. Die mit „Pronomen *sie/ihr*“  auftretende Anwältin von Laura H. wittert offenbar eine neue Chance, uns Frauenheldinnen doch noch verbieten zu lassen, einen Mann als Mann zu bezeichnen.

Im September 2025 schreibt sie unserm Anwalt Jonas Jacob, dass sie “im Hauptsacheverfahren” gegen uns vorgehen wolle. Sprich, sie will uns per Klage verbieten lassen, einen Mann als Mann zu bezeichnen. Und sie möchte, dass wir Texte auf unserer Website löschen, die ihre “Mandantin” „nicht unschwer in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzen“.

Dass die Texte weiterhin auf unserer Website stehen, ist korrekt beobachtet – schließlich hatte dieselbe Anwältin ein knappes Jahr zuvor erklärt, alle Abmahnungen nicht weiter zu verfolgen.

Woher also der plötzliche Sinneswandel?

Sie sagt es selbst ganz offen: Es liegt an einem erstinstanzlichen – noch nicht rechtskräftigen – Urteil des Landgericht Frankfurts gegen Nius. Dazu verlinkt sie die Meldung des Beck-Verlags: “Mit-Glied-Schaft” im Fitnessstudio: Reichelt-Portal NiuS muss Transfrau 6.000 Euro zahlen”
(LG Frankfurt, Urteil vom 10.07.205 – 2-03 O 129/25: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/fitnessstudio-berichterstattung-transfrau-persoenlichkeitsrecht-6.000-euro-nius.

Hier der Archivlink: “Mit-Glied-Schaft” im Fitnessstudio: Reichelt-Portal NiuS muss Transfrau 6.000 Euro zahlen

Ein Blick in diese Meldung zeigt:

Das Landgericht Frankfurt gewichtet die ideologisch untermauerte „geschlechtliche Identität“ eines biologischen Mannes sehr hoch – aber erwähnt nicht einmal, dass sie mit den Persönlichkeitsrechten der weiblichen Kundinnen kollidieren.

Und genau hier liegt der Kern:

Um die Schutzräume von Frauen zu schützen, muss man jedoch benennen, dass es sich bei Laura H. eben nur auf dem Papier um eine Frau handelt – und ansonsten um einen Mann.

Das war 2024 so.

Das ist 2025 so.

Und dabei wird es bleiben, auch wenn wir uns dafür vor Gericht verteidigen müssen. Entsprechend schrieben wir unserem Anwalt Jonas Jacob:

„Lieber Herr Jacob, wir werden die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben und sehen einem Hauptsacheverfahren gelassen entgegen.“

Unser Anwalt antwortet der Gegenseite, dass das Verfahren gegen Nius einen völlig anderen Sachverhalt betrifft – und dass die Gegenseite selbst die „Angelegenheiten in der Sache H. ./.Frauenheldinnen für erledigt“ erklärt habe. Für uns war die Sache damit abgeschlossen.

Die „Pronomen: *sie/ihr*-Anwältin sieht das anders.

Sie betont nun, sie habe die „die Sache lediglich „kollegialiter“ für erledigt erklärt – also aus Gründen der anwaltlichen Höflichkeit.

Ist jetzt die Höflichkeit vorbei? Wegen eines Urteils gegen Nius? Erstaunlich. Aber vor allem: ein Angriff auf die Wahrheit und auf die Rechte von Frauen.

Warum wir jetzt Ihre Unterstützung brauchen

Die Gegenseite will ein Hauptsacheverfahren.
Wir auch – denn wir wollen eine gerichtliche Klärung, dass Frauen weiterhin sagen dürfen, was wahr ist.

Aber ein Hauptsacheverfahren kostet Geld:
für Schriftsätze, Gerichtskosten, Stellungnahmen, Anhörungen, Gutachten, womöglich mehrere Instanzen.

Wir Frauenheldinnen stehen bereit, diesen Präzedenzfall für alle Frauen im Land zu führen. Aber wir können das nur gemeinsam mit Ihnen.

  • Bitte unterstützen Sie unseren Rechtshilfefonds.
  • Jeder Beitrag hilft.
  • Jeder Euro stärkt Frauenrechte.

Die Wahrheit zu sagen darf nicht vom Geldbeutel abhängen.

Derzeit warten wir auf die offizielle Eröffnung des Hauptsacheverfahrens.
Bis dahin – und darüber hinaus – brauchen wir Ihre Unterstützung, um dieses Verfahren durchzustehen und Frauenrechte wirksam zu verteidigen.

Frauenheldinnen e.V. Logo

Frauenheldinnen e.V.
Postfach 3250
23581 Lübeck
E-Mail: info@frauenheldinnen.de

Frauenheldinnen auf

Spendenkonto

Frauenheldinnen e.V.
Gladbacher Bank
IBAN: DE02 3106 0181 5311 3990 06
BIC: GENODED1GBM

Jetzt unterstützen mit Paypal
Newsletter-Optin

Newsletter abonnieren. Abmeldung jederzeit möglich. Datenschutzhinweise

© Frauenheldinnen e.V. Alle Rechte vorbehalten | Impressum | Datenschutzerklärung

Jetzt spenden an Frauenheldinnen

Spendenformular Verein
EUR
mindestens 10 €

Du spendest .

Dafür stellen wir Dir gern eine Spendenquittung aus. Gib dafür bitte Deinen Namen und Deine Adresse an.

Mit dem Absenden erteile ich Frauenheldinnen e.V. (Gläubiger-ID DE95ZZZ00002592136) ein SEPA-Lastschriftmandat, die einmalige Spende von von meinem Konto einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Frauenheldinnen e.V. gezogene Lastschrift einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen ab Belastungsdatum die Erstattung des belasteten Betrags verlangen.

Vielen Dank für Deine Spende von !

Informationen zur Verarbeitung Deiner Daten in unserer Datenschutzerklärung.