Beschluss im Eilverfahren / Nächste Instanz
Ihr habt uns mit 12.475 Euro unterstützt. Danke, danke, danke!
Wir haben einen Etappensieg erzielt. Das Landgericht Frankfurt hat einen Beschluss im Eilverfahren (Az. 2-03 O 254/26, Beschluss 16.06.2026) gefasst. Das Wichtigste für uns alle: Das Gericht bestätigt ausdrücklich, dass ein generelles Misgenderverbot nicht existiert und dass unsere Auffassung von Geschlecht und zu Frauenschutzräumen von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. In diesem entscheidenden Punkt haben wir gesiegt.
Was das Gericht bemängelt hat, war unsere klarnamentliche, identifizierbar machen Bezeichnung des Antragstellers mit Vor- und Nachnamen an zahlreichen Stellen auf unserer Website und auf X.
In diesem Punkt hat das Gericht der Gegenseite Recht gegeben.
Im Ergebnis steht es ¾ gegen uns und ¼ für uns.
Die bisherigen Spenden werden für die Kosten dieser ersten Instanz verwendet: drei Viertel der Gerichtskosten sowie Anwaltskosten beider Seiten.
Nun prüfen wir unsere Rechtsmittel und bereiten uns gedanklich auf die nächste Instanz vor, voraussichtlich mit mündlicher Verhandlung.
Daher brauchen wir eure weitere Unterstützung für diese nächste Instanz.

