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Alle Abmahnungen für erledigt erklärt

Unsere Ankündigung klagen zu wollen, hat unserem Gegner offenbar den Kaffee verdorben. Zunächst, d.h. mit Schreiben vom 25. September, weigerte er sich noch bzw. die Anwältin von Laura H. mit “Pronomen: sie/ihr” bat um Bedenkzeit. Diese gewährten wir ihr natürlich, kündigten aber an, nach Ablauf der Bedenkfrist unsere Feststellungsklage zu erheben. Schließlich soll ja ein Gericht klären, dass auch im Jahr 2024 Frauen das Recht und die Freiheit haben, einen Mann als Mann zu bezeichnen, auch wenn er sich für eine Frau hält bzw. seinen Personenstand zu weiblich hat ändern lassen.

Es folgte eine weitere Bitte um Verlängerung der Bedenkzeit. (Wir ersparen uns die Frage, warum Laura H. so lange nachdenken musste.) Am 17. Oktober kam die Überraschung: Die Kanzlei von Laura H. schrieb, dass sie „die Angelegenheiten in der Sache Laura H. ./. Frauenheldinnen kollegialiter für erledigt“ erklären. Sie stellten klar, dass sie damit ihre Schreiben vom 14. Juni, 18. Juli und 31. Juli 2024 meinten.“

Damit ist klar: Alle drei Abmahnungen gegen uns wurden von der Gegenseite selbst für erledigt erklärt.

Ein bemerkenswerter Etappensieg – und zugleich ein wichtiger Präzedenzfall für jede Frau und jede Organisation, die 2024 weiterhin die Realität benennen will, ohne in Unterlassungsforderungen oder kostspielige juristische Auseinandersetzungen gedrängt zu werden.

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