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* aktualisiert am: 19. Juni 2026
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Mann bleibt Mann

Mann bleibt Mann – Wir verteidigen Wahrheit und Frauenrechte bis zum Verfassungsgericht

Der Fall zeigt, was auf dem Spiel steht: Dürfen Frauen die Realität benennen – oder wird uns das Sprechen der Wahrheit per Abmahnung und Klage verboten?

Ein Mann, der seinen Personenstand zu weiblich geändert hat, versucht nicht nur seit über zwei Jahren, Mitglied in einem Frauenfitnessstudio zu werden, sondern auch, uns Frauenheldinnen juristisch mundtot zu machen. Im Juni 2026 hat das Landgericht Frankfurt im Eilverfahren bestätigt: Ein generelles Verbot, einen Mann als Mann zu bezeichnen, gibt es nicht. Unsere Debattenarbeit zu Frauenschutzräumen ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Nun bereiten wir uns auf die nächste Instanz vor.

Denn hinter diesem Fall steckt eine Verfassungsfrage, die das Bundesverfassungsgericht beantworten muss: Darf der Gesetzgeber die Selbstidentifikation eines Mannes als Frau in einen Rechtsstatus übersetzen, der Allgemeingültigkeit beansprucht und Frauen in ihren Rechten einschränkt – in ihrer Sprache, ihren Schutzräume, ihren geschlechtsbasierten Rechten? Die Yogyakarta Principles, die der weltweiten Transideologie zugrunde liegen, wollen genau das. Wir sagen: Nein. Und wir sind bereit, das in Karlsruhe zu beweisen.

Dieser Fall ist ein Präzedenzfall.

Er entscheidet mit darüber, ob Frauen auch künftig sagen dürfen, was ist – und ob das Bundesverfassungsgericht diese Frage endlich auch aus der Perspektive von Frauen beantwortet.

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  1. Frauenschutzräume einfach und klar ersichtlich erhalten um jeden Preis, bis in die letzte Instanz. Das hier ist der Präzedenzfall. Frauen sollen sichtbar bleiben. Der frauenfeindliche Wahnsinn, Frauen ihre Räume zu nehmen, muss hier eine Grenze haben.
    Trotzdem gebietet es der Respekt, die Identität einer Person bei Ansprache oder Referenzierung zu tolerieren. Es ist, denke ich, auch in rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht angeraten, in solchen Fällen nicht auf die Meinungsfreiheit zu pochen (Wahrnehmung von Intolleranz).

  2. Um unsere geschlechtsbasierten Rechte und Frauenräume zu schützen, ist es unerlässlich, dass wir eine klare Sprache sprechen!
    Wenn wir die Sprache der Ideologen und Unterdrücker benutzen, können wir nicht stimmig argumentieren und uns nicht befreien.
    Von daher: Ein riesiges Dankeschön dafür, dass ihr konsequent bleibt!

  3. Ich habe gern gespendet. Es ist unter aller Kanone wie Frauenrechte untergraben werden. Das Aussprechen der Wahrheit darf nicht unterdrückt werden.

  4. Ich habe gerne gespendet und werde es auch weiter tun. Es ist ein Unding, was hier passiert. „Was ist eine Frau“ wird durch das SBGG zur Interpretationssache und damit werden Frauen- und Mädchenrechte preisgegeben. Wir haben alle auf eine Normenkontrollklage durch die CDU gehofft – die nicht kam. Jetzt kämpfen die Frauenheldinnen – notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht. Das SBGG ist noch nicht einmal in Kraft getreten und schon werden Frauen und Fraueneinrichtungen mit schweren juristischen Geschützen beschossen.

  5. Ich habe gerne gespendet, weil es mittlerweile auf keine Kuhhaut mehr geht, welche Frechheiten sich Personen, die biologisch eindeutig männlichen Geschlechts sind, herausnehmen, um Frauen zu ärgern, zu unterdrücken, zu zwingen, zu diskriminieren. Sie tun der Sache damit einen Bärendienst, denn die Akzeptanz von Menschen, die unter Geschlechtsdysphorie/Transsexualismus und unter dem Zwang leiden, sich auch körperlich dem anderen Geschlecht anzunähern zu müssen (auf Kosten ihrer lebenslangen Gesundheit), wird damit eher schwinden als steigen. Die Vorbehalte werden zunehmen! Taktgefühl und Respekt gegenüber Menschen mit TransIdentität müssen von selbst entstehen und dürfen erwartet werden wie gegenüber allen anderen Menschen auch, aber damit darf nicht einhergehen, die Realität verleugnen zu müssen. Meine Hoffnung ist, dass wenigstens über den rechtlichen Weg dieser realitätsverleugnenden repressiven Ideologie Einhalt geboten werden kann. Bedauerlicherweise hat der politische Weg bisher den Weg geebnet für diese Ideologie und die daraus folgenden negativen gesellschaftlichen Konsequenzen.

  6. Ich habe gespendet, denn durch das von der Regierung ohne Debatte verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz stellt eine Gefahr für die Meinungs-, Religions-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit dar. Und ganz im Spezifischen gegen Frauenrechte, die im GG geschützt sind.

    Das Selbstbestimmungsgesetz enthält einen Paragraphen, in dem das Hausrecht geschützt werden soll. Transaktivisten, die sehr aggressiv gegen Frauen agieren, die der Genderideologie widersprechen, wollen das Hausrecht zu Fall bringen.

    Wir werden uns aber nicht dem Diktat beugen, dass Männer eine „Frau“ sein sollen. Es gibt keine Art von Mann, der eine Frau sein kann.

    Frauen haben außerdem das Recht zu bestimmen, wann sie sich unter sich treffen wollen, wann sie auch ein Geschäft nur für Frauen gründen und betreiben wollen.

    Beim woken Versuch, diese Freiheit unter Frauen zu unterbinden, handelt sich hierbei nur eine moderne Form von Männergewalt und -kontrolle gegenüber uns. Es ist auch der Versuch, durch Klagen die Sprache zu kontrollieren und zu diktieren sowie öffentliche Räume für Frauen (sogar Geschäfte wie in diesem Fall) feindlich zu übernehmen.

    Von daher: #MannBleibtMann, gestern, heute, morgen und in aller Zeiten.

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