Wir haben „Wish for a Baby“ angezeigt
Nach sorgfältiger Prüfung der Protokolle haben wir über unseren Rechtsanwalt Dr. Jonas D. Jacob (Frowein & Partner, Wuppertal) am 21. Oktober 2025 Strafanzeige gegen die Veranstalter Five Senses Media und die beteiligten Aussteller der Messe „Wish for a Baby Köln 2025“ erstattet.
Die Anzeige gründet sich auf den Verdacht strafbarer Werbung, Vermittlung und Anbahnung von Leihmutterschaft (§§ 13c, 13d, 14b AdVermiG) sowie den Verdacht auf Verstöße gegen das Embryonenschutzgesetz (ESchG).
Die auf der Messe dokumentierten Vorgänge – darunter konkrete Vertragsangebote, Preislisten und Gespräche über Eizellspende, Geschlechtsauswahl und sogar Geburten in Deutschland – zeigen deutlich, dass es sich nicht um eine neutrale Informationsveranstaltung, sondern um eine gezielte Vermittlungsplattform für Leihmutterschaften handelte.
Wir hoffen, dass die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren einleitet, da wir das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung für gegeben halten. Hier sind grundlegende Schutzgüter wie Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit und das Kindeswohl betroffen. Leihmutterschaft bedeutet, dass der weibliche Körper instrumentalisiert und das menschliche Leben zu einer Menschenproduktion degradiert wird. Ein solches Geschäftsmodell darf in Deutschland keinen Platz haben.
Mit der Strafanzeige wollen wir erreichen, dass der Sachverhalt strafrechtlich geprüft und Beweise gesichert werden.
In jedem Fall bleiben wir dran – und werden auch künftig gegen jede Veranstaltung in Deutschland vorgehen, die Leihmutterschaft oder verwandte Praktiken bewirbt – bis den Veranstaltern die Luft ausgeht.
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