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Rechtshilfefonds: Wann wir helfen und wann nicht

Frauenheldinnen e.V. unterstützt ausgewählte Fälle, wenn

  • eine grundsätzliche Frage von Frauenrechten betroffen ist
  • der Fall juristische oder gesellschaftliche Präzedenzwirkung haben kann
  • ein Verfahren bereits juristisch vorbereitet oder anhängig ist
  • eine klare rechtliche Fragestellung vorliegt
  • der Sachverhalt überprüfbar und dokumentiert ist

Unsere Unterstützung kann beispielsweise bestehen aus

  • strategischer Prozessführung
  • Abwehr von Abmahnungen und Strafanzeigen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Spendenkampagnen für klar definierte Verfahren

Wann wir nicht helfen können

Wir können keine Unterstützung leisten, wenn

  • es sich um private Notlagen oder Katastrophenfälle handelt
  • finanzielle Hilfe für Lebenshaltungskosten oder Unterkunft benötigt wird
  • der Fall nicht überprüfbar ist
  • es sich um Trennungs-, Familien- oder Sorgerechtskonflikte ohne grundsätzliche Rechtsfrage handelt
  • allgemeine Spenden für eine Person erbeten werden
  • die Anfrage lediglich auf persönlichen Schilderungen ohne rechtliche Unterlagen beruht

Frauenheldinnen e.V. ist keine Sozialhilfe- oder Beratungsstelle.

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Postfach 3250
23581 Lübeck
E-Mail: info@frauenheldinnen.de

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