Direkt zum Seiteninhalt
Frauenheldinnenmagazin Logo
Start » Frauenheldinnenmagazin » Leihmutterschaft » Sind schwule Männer „gleicher“?

Wenn Politiker sich über das Gesetz stellen

Sind schwule Männer „gleicher“?

Fotos: Birgit Kelle | Kerstin Pukall, Hamburg
Jens Spahn | Emmanuele Contini | NurPhoto SRL | bearbeitet
Hendrik Streek | Frank Burkhardt | CC BY 2.5 | bearbeitet

Umgehen Politiker das Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland, indem sie im Ausland Kinder kaufen, sollten sie zurücktreten, meint Birgit Kelle. Die Bestsellerautorin („Ich kauf mir ein Kind – Das unwürdige Geschäft mit der Leihmutterschaft“) erklärt, warum Leihmutterschaft gegen die Menschenwürde verstößt.

Mit Jens Spahn und Hendrik Streeck haben innerhalb weniger Monate zwei schwule CDU-Abgeordnete das deutsche Leihmutterschaft-Verbot umgangen und sich in den USA ein Kind besorgt. Spahn ist zudem nicht irgendwer, sondern Fraktionsvorsitzender der CDU im Deutschen Bundestag und damit Sprecher seiner Partei im zentralen Organ der legislativen Gewalt im Staate. Streeck ist ein etwas kleineres Licht, aber ebenfalls Bundestagsabgeordneter, Teil der Legislativen und Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen. Es sollte selbstverständlich sein, dass man sich in so einer Position an die Gesetze hält, die man selbst verantwortet.
Deutsches Gesetz mit Absicht zu umgehen, um im Ausland Dinge zu tun, die im eigenen Land verboten sind, ist in diesem Fall nicht nur eine gute Fallfrage für Juristen, sondern im Fall von Angeordneten auch eine von Glaubwürdigkeit als Vertreter des Rechtsstaates.

Gemessen an diesem Anspruch sollten Spahn und Streeck ihr Mandat zurückgeben, weil sie sich dessen nicht würdig erwiesen haben. Wer die Demokratie predigt, muss gesetzeskonform handeln.

Welches Beispiel geben diese beiden Männer ab als Vertreter der Legislativen? George Orwell lässt in seinem Klassiker „Animal Farm“ die herrschende Klasse formulieren: „All animals are equal, but some animals are more equal than others“. Analog könnte man gerade sarkastisch hinzufügen: „All men are equal, but gay men are more equal“.

Spahn und Streeck demonstrieren wie ein Lehrbuchbeispiel, dass Gesetze zwar gemacht werden, sie aber offenbar nicht für alle gelten. Soll das Volk sich doch daran halten, denn wir haben Geld und kaufen uns Kinder im Ausland.

Weltweit ist bereits gut sichtbar ein Zurückrudern in dem hochproblematischen Feld der Leihmutterschaft zu beobachten, nachdem man jahrelang zugesehen hat, wie Lobbygruppen, Anwälte, Mediziner und Geschäftemacher Leihmutterschaft zu einem milliardenschweren globalen Markt haben wachsen lassen, bei dem die Interessen und Rechte von Kindern und Frauen mit Ansage mit Füßen getreten werden.
Leihmutterschaft ist innerhalb der EU auf eine Stufe mit Menschenhandel und organisierter Kriminalität gestellt worden, gerade erst verurteilte die UN-Berichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Kinder die globale Praxis als Ausbeutung von Frauen und Handel von Kindern.

Spahn und Streeck zeigen nun im Praxistest, was sie vom deutschen Verbot der Leihmutterschaft halten: Frauen als Brutkästen zu benutzen, ist okay, solange man es im Ausland macht und nicht auf deutschem Boden. Mehr Opportunismus und Narzissmus geht kaum als Volksvertreter, aber auch als Mitglieder einer christlichen Partei.

Gott freut sich über jedes Kind?

Gerade Spahn stach in der Vergangenheit immer wieder dadurch hervor, seinen christlichen Glauben auch öffentlich zu betonen. Man will ihm das glauben. Allein, an ihren Taten werdet ihr sie erkennen, wie es in der Bibel der Christen heißt.

Auch jetzt muss Gott bei Jens Spahn wieder herhalten, um schönzureden, was nach christlichen Grundsätzen niemals gutgeheißen werden kann. In einem Akt der Selbst-Absolution attestierte sich Spahn göttlichen Beistand für seinen Kinderkauf und ließ über die Presse vermelden, ihm und seinem Partner sei bewusst, dass beim Thema Leihmutterschaft oft „Unsicherheit“ herrsche und „auch manches Vorurteil“ bestünde, aber bereits der große Franz Beckenbauer habe schließlich gesagt: „Der liebe Gott freut sich über jedes Kind“. Ein Argument, das auch jeden Vergewaltiger sehr freuen wird, denn hat jener nicht auch Leben geschaffen durch den Akt des Missbrauchs einer Frau?
Es ist nicht überliefert, dass Gott den Menschen den Auftrag gab, Frauen zu schwängern, um ihnen anschließend die Kinder zu entreißen, damit sie von zwei Männern großgezogen werden, weil Mütter nicht gebraucht werden.

Es ist nicht nur vermessen, sondern auch erstaunlich glaubensfremd, Gott zu bemühen, um rückwirkend eigenes Fehlverhalten zu legitimieren.

Die Frage, wie ein Kind gezeugt wird, sagt nichts über seine ihm eigene Würde aus, die es in der Tat nach christlichem Glauben von demselben Gott geschenkt bekam. Die Frage, wie mit diesem Kind umgegangen wird, ob es als Träger von Menschenwürde behandelt wird, ob es wie ein Mensch behandelt wird oder doch wie eine bestellte Ware, sagt aber viel über den Käufer aus.

CDU im Glaubwürdigkeitskonflikt

Irgendwann früher in einer Zeit, an die man sich heute offenbar ungern erinnert, waren die Christdemokraten der Union früher einmal gegen Leihmutterschaft – auch der heutige CDU-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag Jens Spahn. Damals im Jahr 2020 war Spahn noch Gesundheitsminister und wies den Vorstoß der FDP zurück, die die Leihmutterschaft unter bestimmten Bedingungen auch in Deutschland legalisieren wollte. Heute beschert derselbe Spahn gemeinsam mit seinem Parteikollegen Streeck der CDU eine weitere Glaubwürdigkeitskrise.
Lebensrechtsfragen sind tatsächlich eines der letzten Bollwerke, die die Christdemokraten gerne noch beanspruchen. Jedenfalls auf hübschen Papieren. Gerade steht die Partei im Praxistest, wie viel die Prinzipien noch gelten, wenn es einen selbst betrifft.

Als Hendrik Streeck im April 2026 sein „Babyglück“ über die BILD-Zeitung bekannt gab, konnte betretenes Schweigen unter den Parteikollegen bundesweit dokumentiert werden.

Niemand gratulierte. Niemand kritisierte. Sprach man einzelne Abgeordnete darauf an, erntete man betretenes Schweigen. Man äußere sich dazu nicht, Privatsache. Familiendinge.

Recht offensichtlich war damals im politischen Berlin die Parole ausgegeben worden, dass niemand etwas sagt, wohl in der Hoffnung, es legten sich die Wogen über die Sache. Damals wussten die Abgeordneten nicht, dass auch ihr eigener Fraktionsvorsitzender sie drei Monate später wieder in dieselbe Situation bringen würde. Jens Spahn schwieg damals auch, oder sollte man nicht besser formulieren „verschwieg“ damals auch, wohlwissend, dass auf der anderen Seite des Atlantiks bereits auch „sein“ Kind von einer fremden Frau ausgetragen wurde und er bereits erste Zahlungen mit seinem Partner geleistet hatte.

Geht man ins Jahr 2020 zurück, war derselbe Jens Spahn zumindest nach außen anderer Meinung zum Thema Leihmutterschaft. Allein schon die gespaltene Mutterschaft im Zuge einer Eizellspende und der Einpflanzung fremder Eizellen in einen Frauenkörper sei ein Problem, hieß es damals noch in einer Antwort der Bundesregierung und unter Verantwortung eines Gesundheitsministers Jens Spahn.

„Die damit verbundenen besonderen Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes ließen aus Sicht des Gesetzgebers negative Auswirkungen auf dessen Entwicklung im Sinne einer Gefährdung des Kindeswohles befürchten.“

Es ist nicht die einzige Festlegung, die sich die CDU in dem Thema gegönnt hat, jedenfalls so lange, bis man sich nicht praktisch damit auseinandersetzen musste, ob die eigenen Parteikollegen genau diese Prinzipien und Gesetze höchstpersönlich umgehen und brechen.

Im Jahr 2017 hatten sich die Frauen innerhalb der CDU bereits in einem Beschluss festgelegt: „Leihmutterschaft verstößt gegen fundamentale Wertentscheidungen unserer Rechtsordnung!“. Der 32. Bundesdelegiertentag der Frauen Union der CDU sprach sich „weiterhin für ein Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland aus“, wobei sie nicht zwischen unterschiedlichen Formen der Leihmutterschaft unterschied, sondern alles von altruistisch bis kommerziell kategorisch ablehnte.

Im Juni 2023 positionierte sich die familienpolitische Sprecherin der CDU, Sylvia Breher, sehr klar zur Frage der Leihmutterschaft. Ein Kind – ein Mensch – dürfe niemals zum Geschäftsobjekt werden und die Menschenwürde müsse gewahrt sein, das sehe sie bei einer Leihmutterschaft nicht immer, so Breher damals gegenüber der Presse.

Leihmütter würden in vielen Ländern ausgebeutet, sie würden vertraglich gezwungen, das Kind abzugeben, auch wenn sie es behalten möchten, und müssten teilweise die Schwangerschaft abbrechen, wenn das Ungeborene krank sei. So weit, so theoretisch.

Im Januar 2025 legte die Frauen Union noch einmal nach, da sich die politisch forcierte Debatte in Deutschland zunehmend dahin bewegte, doch wenigstens die „altruistische“ Variante freizugeben, die man als ethisch irgendwie sauber zu verkaufen versuchte.
Auch hier blieb die Frauen Union sehr klar und bekräftigte mit Beschluss auch das Verbot vermeintlich altruistischer Varianten, da keine belastbare Abgrenzung zwischen altruistischen und kommerziellen Interessen möglich sei. Emotionaler oder familiärer Druck auf Frauen könne nicht zuverlässig ausgeschlossen werden. Finanzielle Abhängigkeiten könnten auch ohne offizielle kommerzielle Bezahlung bestehen. Etwas, das England seit 25 Jahren zeigt, wo man schlicht statt „Honorare“ jetzt „Aufwandsentschädigungen“ auszahlt. Die FU argumentierte aber auch sauber mit der Instrumentalisierung von Schwangerschaft und Geburt für die Interessen Dritter, während das körperliche und psychische Risiko allein bei der Leihmutter verbleibe. Nicht zu vergessen die Interessen und Rechte des Kindes, die berücksichtigt werden müssten.

Und noch im Januar dieses Jahres bekräftigte die CDU auf ihrem Parteitag das Verbot der Leihmutterschaft auf Antrag der Frauen Union in sogenannten „altruistischen“ Modellen, um „Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken zu verhindern“.
Zu diesem Zeitpunkt war der Produktionsprozess des Kindes von Jens Spahn bereits in vollem Gange und das Kind des gesundheitspolitischen Sprechers der Union, Hendrik Streeck, ebenfalls, der mit seinem Partner im April die Geburt eines Kindes in den USA vermeldete.

Die falsche Debatte

Gerne wird in der Debatte um Leihmutterschaft der Fehler begangen, private Sympathien für einen Menschen mit der Sache gleichzusetzen, so als dürfe man ein schwules Paar nicht kritisieren, nur weil es sympathisch ist, man befreundet, Kollege oder Nachbar ist. Sich durch Sympathie korrumpieren zu lassen, ist der sicherste Weg zur Auflösung aller ethischen Standards.

Auch die Frage, ob zwei Männer, vier Frauen oder sonstige konstruierten Familienkonstellationen jenseits des Regenbogenlandes für ein Kind nicht genauso gute Eltern-Qualitäten aufweisen oder nicht gar besser für ein Kind seien als ein bereits geschiedenes, heterosexuelles Paar aus der Unterschicht, spielen in Wahrheit überhaupt keine Rolle. Auch eine schlechte Mutter bleibt die Mutter des Kindes, auch ein Vater, der längst abgehauen ist, wird von einem Kind dringend gebraucht und ist nicht einfach zu ersetzen durch jemanden, der die „Vaterrolle“ einnimmt. Das Leben ist kein Theaterstück mit verteilten Rollen. Mutterschaft ist keine Rolle, sondern ein existenzieller Zustand. Auch eine Mutter, der man das Kind wegnimmt oder deren Kind stirbt, bleibt für immer Mutter. Vielleicht sogar mehr denn je. Elternschaft ist Hardware, austauschbare Elternrollen hingegen sind nur der Versuch, eine falsche Software auf willkürliche Körper zu installieren.

Es geht in der Sache der Mietmutterschaft nicht um die Bewertung elterlicher Qualitäten, sondern um das Schönreden einer Reproduktionspraxis, die zwingend erfordert, den Körper und die Psyche einer Frau zu benutzen, um ein Kind herzustellen, und die dem Kind zur Geburt ein Trennungstrauma „schenkt“, während man es wie ein teures High-End-Produkt bestellt, bezahlt und nach Hause schafft.

Das Thema ist nicht Babyglück, wie es uns nun aus den Gazetten des Boulevards entgegenruft, sondern es sind weit bösere Begriffe wie Ausbeutung und Menschenhandel.

Auch zwei gute oder zumindest bemühte Väter ersetzen nämlich nicht die einzigartige Beziehung des Kindes zu seiner Mutter. Und nein, eine „Leihmutter“ auf dem anderen Kontinent, zu der man Kontakt hält, um das eigene Gewissen zu beruhigen, man schneide damit dem Kind ja schließlich nicht den Zugang und das Wissen um seine Herkunft ab, reicht nicht aus, um das zu ersetzen, was man dem Kind unmittelbar an Bindung, Nähe und als Recht genommen hat: eine tägliche, dauerhafte Beziehung zu jenem Menschen, den es am besten kennt, weil es im Körper seiner Mutter herangewachsen ist.

Jeder, der gerade mit Leihmutterschaft sympathisiert, weil er die Protagonisten dieses Gesetzesbruchs mag, sollte sich selbst kurz im Stillen die Frage beantworten, ob er es ebenfalls sympathisch und in Ordnung fände, wenn sich derselbe Politiker einen erwachsenen Menschen im Ausland besorgt hätte, um ihn zur Erfüllung seines persönlichen Lebensglücks gegen Geld mit nach Hause zu nehmen.

Und wenn die stille Antwort „nein“ ist, dann hat man seine Antwort.

Kleine Menschen haben keine kleineren Menschenrechte als große Menschen, denn Würde wird nicht in Kilogramm Lebendgewicht verhandelt. Mehr gäbe es in einem zivilisierten Land, das die Abschaffung von Sklaverei und Menschenhandel als Errungenschaft bewertet, zum Thema Leihmutterschaft nicht zu sagen.

Diesen Artikel teilen auf:

Artikel von

  • Birgit Kelle

    Birgit Kelle, (Jahrgang 1975, geboren in Rumänien), Mutter von vier Kindern, arbeitet als freie Journalistin und Autorin für zahlreiche Print- und Onlinemedien in Deutschland, Österreich und der Schweiz (NIUS, Focus, Welt, Die Presse, NZZ, Tagespost etc.) Sie ist Expertin für Themenkomplexe Familie, Feminismus, Gender, Bioethik, Autorin diverser gesellschaftskritischer Bestseller und Chefredakteurin von statement.com. Im Frühjahr 2024 erschien ihr Buch „ICH KAUF MIR EIN KIND – Das unwürdige Geschäft mit der Leihmutterschaft“, für das sie 2025 den Frauenheldinnen-Preis für das beste Buch erhielt.

    Weitere Infos:
    Homepage: www.vollekelle.de

Frauenheldinnen e.V. Logo

Frauenheldinnen e.V.
Postfach 3250
23581 Lübeck
E-Mail: info@frauenheldinnen.de

Frauenheldinnen auf

Spendenkonto

Frauenheldinnen e.V.
Gladbacher Bank
IBAN: DE02 3106 0181 5311 3990 06
BIC: GENODED1GBM

Jetzt unterstützen mit Paypal
Newsletter-Optin

Newsletter abonnieren. Abmeldung jederzeit möglich. Datenschutzhinweise

© Frauenheldinnen e.V. Alle Rechte vorbehalten | Impressum | Datenschutzerklärung

Jetzt spenden an Frauenheldinnen

Spendenformular Verein
EUR
mindestens 10 €

Du spendest .

Dafür stellen wir Dir gern eine Spendenquittung aus. Gib dafür bitte Deinen Namen und Deine Adresse an.

Vielen Dank für Deine Spende von !

Informationen zur Verarbeitung Deiner Daten in unserer Datenschutzerklärung.