Stellungnahme zum Gesetzentwurf gegen Menschenhandel
Frau Justizministerin Hubig, können Sie bitten an die Frauen denken?

Man muss es auf sich wirken lassen. Das Bundesjustizministerium legt ein Gesetz vor, das den Menschenhandel endlich härter bestrafen soll – ein Verbrechen, dem überwiegend Frauen und Mädchen zum Opfer fallen – die umzusetzende EU-Richtlinie benennt Menschenhandel sogar als geschlechtsspezifisches Phänomen. Doch was tut das BMJ? Es streicht die Geschlechterperspektive und baut die „Geschlechtsidentität“ ein. Heraus kommt ein Frauenschutzgesetz, das die Frauen vergisst. Man muss schon ziemlich angestrengt wegsehen, um das hinzubekommen.
Die Initiative „Geschlecht zählt“ und die Dialogplattform „Was ist eine Frau?“ haben das sauber herausgearbeitet.
Warum beschäftigen wir uns auch noch damit?
Weil der Entwurf nebenbei die Leihmutterschaft zu legalisieren versucht, eine Ausbeutungsform, die niemanden anders treffen kann als Frauen. Zwar nimmt der Entwurf die Leihmutterschaft erstmals in den Menschenhandelstatbestand auf (§ 232 StGB-E). Aber er macht aus Leihmutterschaft eine „Tätigkeit“, die man ausüben kann. Strafbar soll es erst sein, wenn die Frau dabei ausgebeutet wird. Als gäbe es eine saubere Leihmutterschaft, die man von der schmutzigen unterscheiden könnte. Gibt es nicht.
Schon das Austragen eines fremden Kindes für andere ist mit erheblichen körperlichen Risiken und tiefen psychischen Folgen für Frau und Kind verbunden – und regelmäßig mit finanzieller Ausbeutung. Die UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem nennt Leihmutterschaft in ihrem Bericht 2025 ein System aus Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch und fordert ein weltweites Verbot. Leihmutterschaft ist eben nicht eine Tätigkeit, bei der ausgebeutet werden kann. Sie selbst ist die Ausbeutung.
Der Entwurf weiß es besser – und tut es trotzdem nicht
Das Schäbige daran: Der Gesetzgeber beweist im selben Text, dass er es anders könnte. Bei der Zwangsheirat und der rechtswidrigen Organentnahme verzichtet er ausdrücklich auf ein zusätzliches Ausbeutungselement – beide gelten per se als ausbeuterisch, die Organentnahme schon „aufgrund ihrer Rechtswidrigkeit“. Nur bei der Leihmutterschaft, der einzigen ausschließlich Frauen treffenden Form, muss zusätzlich ein Ausbeuten belegt werden, damit es als Menschenhandel strafbar sein kann. Einen sachlichen Grund für die Auslassung gibt es nicht. Es ist ein Vergessen zulassen von Frauen.
Wir mutmaßen: das kommt nicht von ungefähr. Am Entwurf hat das Deutsche Institut für Menschenrechte mitgewirkt, das seit Jahren „Frau“ und „Geschlecht“ in „Genderidentität“ umdeutet. Wer aber „Frau“ nicht mehr als Geschlecht versteht, sondern als Selbstdefinition, für den verschwindet die Kategorie Frau aus dem Recht – und mit ihr der besondere Schutz, den Frauen und Mädchen brauchen. Die Initiativen Geschlecht zählt und Was ist eine Frau haben das minutiös dokumentiert.
Bitte helfen Sie mit, dass die Bundesjustizministerin an die Frauen denkt!
Werden Sie laut – schreiben Sie Frau Hubig
Der Entwurf soll bis zum 15. Juli 2026 verabschiedet werden. Die Zeit drängt. Nutzen Sie unseren fertigen Briefentwurf – oder beteiligen Sie sich an der großen Briefaktion von Was ist eine Frau.
Unser Briefentwurf zum Mitnehmen:
Betreff: Gesetzentwurf Menschenhandel (EU 2024/1712) – Leihmutterschaft ist Ausbeutung, keine „Tätigkeit“
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Hubig, sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin Klöckner, sehr geehrte Mitglieder des Rechtsausschusses,
der Gesetzentwurf Ihres Hauses zur Umsetzung der EU-Änderungsrichtlinie Menschenhandel behandelt Leihmutterschaft als grundsätzlich zulässige „Tätigkeit“, die nur unter besonderen Bedingungen „ausbeuterisch“ werde. Das ist falsch – rechtlich und in der Sache.
Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG; §§ 13c ff. AdVermiG). Sie instrumentalisiert den Körper einer Frau und macht ein Kind zur Ware. Ihr Entwurf behandelt Zwangsheirat und rechtswidrige Organentnahme folgerichtig als per se ausbeuterisch – bei der einzigen ausschließlich Frauen treffenden Ausbeutungsform aber verlangt er zusätzlich eine drohende „schwere Gesundheitsschädigung“. Dafür gibt es keinen Grund.
Ich fordere Sie auf:
- „Ausbeutung durch Leihmutterschaft“ statt „bei der Ausübung der Leihmutterschaft“.
- Leihmutterschaft als per se ausbeuterisch fassen; § 232 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 StGB-E streichen bzw. öffnen.
- Die von der Richtlinie zwingend vorgeschriebene Geschlechterperspektive vollständig umsetzen.
Ich schließe mich den Stellungnahmen von Frauenheldinnen e.V., Geschlecht zählt und Was ist eine Frau an und bitte den Rechtsausschuss, den Entwurf in dieser Form abzulehnen.
Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name], [Ihr Wohnort]
(An: poststelle@bmjv.bund.de · Kopie: rechtsausschuss@bundestag.de, praesidentin@bundestag.de)
Stellungnahmen & Quellen:
- Frauenheldinnen e.V. – Stellungnahme zur Leihmutterschaft im Menschenhandelsgesetz
- Frauenheldinnen e.V. – „Keine Leihmutterschaft durch die Hintertür!“: (25.11.2025)
- Geschlecht zählt – Stellungnahme
- Was ist eine Frau – Offener Brief & Briefaktion
- UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem – Bericht zur Leihmutterschaft (A/80/158, 2025)
