Direkt zum Seiteninhalt
Frauenheldinnenmagazin Logo
Start » Frauenheldinnenmagazin » Leihmutterschaft » Ein wichtiger Durchbruch – OVG NRW stärkt den Schutz von Frauen und Kindern

Update Frauenheldinnen gegen Babyhandel

Ein wichtiger Durchbruch – OVG NRW stärkt den Schutz von Frauen und Kindern

Gute Nachrichten für alle, die sich seit Jahren gegen Leihmutterschaft und Eizellspende engagieren: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat heute einen Beschluss veröffentlicht, der unsere Arbeit entscheidend voranbringt. Auch wenn unsere konkrete Beschwerde formal keinen Erfolg hatte, ist die Begründung des Gerichts ein echter Durchbruch.

Denn das OVG NRW macht unmissverständlich klar: Die gesetzlichen Verbote von Leihmutterschaft und Eizellspende aus dem Adoptionsvermittlungsgesetz und dem Embryonenschutzgesetz gelten nicht nur auf dem Papier. Sie können vielmehr konkrete Frauen und Kinder in ihren individuellen Rechten schützen.

Damit ist klar: Mit der richtigen Klägerin sind Klagen gegen Kinderwunschmessen wie „Wish for a Baby“ oder „Men having Babies“ möglich. Das Gericht benennt ausdrücklich Ersatzmütter, betroffene Kinder und gegebenenfalls auch Bestelleltern als geschützten und damit klagebefugten Personenkreis.

Der Rechtsweg ist nun klar aufgezeigt – und wir werden ihn weitergehen. Frauenheldinnen e. V. wird eine betroffene Klägerin bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Stadt Köln unterstützen, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Messe rechtswidrig war und künftig unterbunden werden muss.

Wir danken der Zeitschrift EMMA, die seit Jahren hartnäckig über diese menschenverachtenden Praktiken berichtet. Ebenso danken wir den Frauen der Initiative „Lasst Frauen sprechen“ für ihren kreativen Protest gegen Kinderwunschmessen, sowie allen, die mit Dokumentation, Mut und langem Atem dazu beigetragen haben, dass dieser Erfolg möglich wurde.

Zum Urteil

Zur Pressemitteilung vom 12.12.2025


FAQ:

Was bedeutet der Beschluss des OVG NRW für Messen wie „Wish for a Baby“?

Solche Veranstaltungen können künftig gerichtlich überprüft werden – wenn eine klagebefugte, persönlich betroffene Person gegen ihre Genehmigung vorgeht.

Wie geht‘s jetzt weiter?

Frauenheldinnen e. V. wird eine betroffene Klägerin bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Stadt Köln unterstützen.

Was du jetzt tun kannst

Finanziell unterstützen

Für die geplante Fortsetzungsfeststellungsklage mit einer betroffenen Klägerin fallen erneut Anwalts- und Gerichtskosten an.
Jetzt spenden

Protestieren

Schließe dich unseren Protesten gegen Leihmutterschafts- und Kinderwunschmessen an – vor Ort oder online. Öffentlichkeit schützt, Dokumentation wirkt.

Verantwortung einfordern

Schreibe an die Verantwortlichen:

  • die Stadt Köln als Genehmigungsbehörde
  • die Sartory-Säle als Veranstaltungsort

und fordere sie auf, künftig keine Veranstaltungen zuzulassen, auf denen für in Deutschland verbotene Praktiken wie Leihmutterschaft und Eizellspende geworben wird.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Frauen und Kinder nicht zur Ware werden.

Diesen Artikel teilen auf:

Artikel von

  • Frauenheldinnen

    Die Redaktion des FrauenheldinnenMagazins begleitet die Arbeit von Frauenheldinnen e.V. journalistisch und dokumentarisch und bietet Raum für Analysen, Interviews, Berichte und Debattenbeiträge.

Frauenheldinnen e.V. Logo

Frauenheldinnen e.V.
Postfach 3250
23581 Lübeck
E-Mail: info@frauenheldinnen.de

Frauenheldinnen auf

Spendenkonto

Frauenheldinnen e.V.
Gladbacher Bank
IBAN: DE02 3106 0181 5311 3990 06
BIC: GENODED1GBM

Jetzt unterstützen mit Paypal
Newsletter-Optin

Newsletter abonnieren. Abmeldung jederzeit möglich. Datenschutzhinweise

© Frauenheldinnen e.V. Alle Rechte vorbehalten | Impressum | Datenschutzerklärung

Jetzt spenden an Frauenheldinnen

Spendenformular Verein
EUR
mindestens 10 €

Du spendest .

Dafür stellen wir Dir gern eine Spendenquittung aus. Gib dafür bitte Deinen Namen und Deine Adresse an.

Vielen Dank für Deine Spende von !

Informationen zur Verarbeitung Deiner Daten in unserer Datenschutzerklärung.