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Sexuelle Identität im Grundgesetz

Am Rande des CSD wurde eine Frau ermordet

Bild: Kampagnenmotiv der Kampagne "Grundgesetz schützen"

Die politische Antwort auf einen islamistischen Anschlag ist „sexuelle Identität” im Grundgesetz

Am 25. Juli 2026 fuhr ein 21-jähriger Islamist im Berliner Tiergarten in Passanten und ging anschließend mit einer Machete auf Menschen los. 31 Menschen wurden verletzt, sieben schwer. Ein Mensch starb. Es war eine Frau und Mutter. Ihre Tochter wurde schwer verletzt.

Ich hatte unmittelbar nach der Tat auf X geschrieben, der Anschlag werde genutzt werden, um die Aufnahme der „sexuellen Identität” in Artikel 3 des Grundgesetzes durchzusetzen. Transaktivisten warfen mir daraufhin vor, den Anschlag zu instrumentalisieren. Es dauerte genau drei Tage: Dann traten Bärbel Bas, Lars Klingbeil und Tim Klüssendorf mit dieser Forderung vor die Presse.

Was als dringend notwendige Verfassungsänderung dargestellt wird, richtet nichts aus gegen die Ursachen dieses Anschlags. Zugleich werden Vorhaben vorangetrieben, die antidemokratische und frauenfeindliche Entwicklungen in der Verfassung zementieren.

Politisch-mediales Queer-Washing

Ein Artikel der ZEIT titelt, die Grundgesetzänderung sei inzwischen Forderung „der Bundesregierung”. De facto kulminiert „die Bundesregierung“ in Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) und der SPD-Fraktion. Die CDU-Fraktion hatte zuvor schon abgesagt: Thorsten Frei hält die Ergänzung für unnötig und warnt vor einer Überfrachtung der Verfassung, Susanne Hierl sieht keinen verfassungsrechtlichen Mehrwert, Günter Krings nennt die Debatte ein politisches Ablenkungsmanöver ohne Beitrag zur Bekämpfung von Gewalt und Terror.

Hubig erklärte, es sei „nur logisch”, auch Ungleichbehandlungen aufgrund der sexuellen Identität zu verbieten. Eine SPD-Justizministerin setzt sich also dafür ein, dass ein Artikel verwässert wird, der Frauen vor geschlechtsbasierter Benachteiligung schützt – ein Artikel, den die SPD-Frau Elisabeth Selbert hart erkämpft hatte und den die SPD schon 1993 mit „sexueller Identität” ad absurdum führen wollte.

Der Bundesrat beschloss den Antrag am 26. September 2025 – unterstützt von drei CDU-regierten Bundesländern. Die Grünen brachten am 9. Oktober 2025 einen gleichlautenden Entwurf ein. Dort schlummerte er seit vielen Monaten. Ein islamistischer Anschlag, bei dem eine Frau ermordet wurde, ließ die Forderung in der Sommerpause aus dem Dornröschenschlaf erwachen.

Den Elefanten im Raum will die SPD keinesfalls benennen – sonst betreibe man ja „antimuslimischen Rassismus”.

Daumenschrauben gegen die CDU

Mir war klar, dass nun von allen Seiten die Daumenschrauben gegen die CDU-Fraktion angezogen werden, um sie zur Zustimmung zu zwingen. Eine der neuesten Ideen kommt von Ferda Ataman, der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes: eine Abstimmung ohne Fraktionszwang. Sie sei überzeugt, die Abgeordneten würden dann „klipp und klar” zustimmen.

Sie begründet das damit, „queere” Menschen seien die einzige im Nationalsozialismus systematisch verfolgte Gruppe ohne Schutz in der Verfassung. Dies behauptet sie seit dem Gedenktag für die Opfer von NS-Verbrechen 2023. Verfolgt wurden jedoch vor allem homosexuelle Männer. Der Begriff „queer” war in Deutschland bis in die neunziger Jahre unbekannt; der Historiker Alexander Zinn nannte die Übertragung der Queerideologie auf die NS-Zeit Geschichtsklitterung.

Ataman verweist zudem auf zahlreiche Anfragen an ihre Behörde. Deren eigene Jahresberichte zeigen etwas anderes: Das Merkmal „sexuelle Identität” stagniert bei rund 300 Anfragen 2023, 379 im Jahr 2024 und 386 im Jahr 2025 – bei insgesamt 13.067 Beratungsanfragen rund vier Prozent und von allen sechs AGG-Merkmalen die wenigsten. Geschlechtsbezogene Diskriminierung liegt bei 2.407 Anfragen, mit steigender Tendenz.

Was Queer-Verbände konkret wollen

LSVD+-Vorstandsmitglied Alexander Vogt bekannte gegenüber der Legal Tribune Online, eine Grundgesetzänderung sei zwar kein Allheilmittel, aber ein entscheidender Hebel. Der Verband verspricht sich stärkere Rechtssicherheit „in allen Lebensbereichen”. Beispielhaft nennt Vogt Arbeitsrecht, Wohnraumvergabe und medizinische Versorgung. Gerichte könnten Diskriminierung dann unmittelbar am Grundgesetz messen. Vom Berliner Runden Tisch gegen Queerfeindlichkeit, bei dem Hubig zugegen war, kamen noch weitere Forderungen hinzu, die auch auf Bundesebene verankert werden sollen:

  • die Einbeziehung queerer Menschen ins Gewalthilfegesetz,
  • eine verschärfte Strafverfolgung bei Hasskriminalität,
  • eine verlässliche Förderung queerer Beratungsangebote,
  • hauptamtliche Ansprechpersonen bei allen Polizeibehörden
  • sowie queere Bildung und Jugendarbeit möglichst in allen Bundesländern.

Bemerkenswert ist, was fehlt: kein Wort von einem Schutz vor islamistischem Extremismus.

Knallharte Fakten hinter blumigen Worten

Queerpolitische Forderungen klingen blumig, schaffen aber knallharte Fakten – mit schweren Folgen für Mädchen und Frauen. Die vermeintliche Zielgruppe der Schwulen und Lesben ist nur das Feigenblatt.

Der Begriff „sexuelle Identität” ist so schön wolkig und neblig, dass sich alles darunter versammeln und verstecken kann – von Neopronomen am Arbeitsplatz bis zum Ausleben von sexuellen Männerphantasien im Frauenklo oder männliche Pädokriminelle im Frauengefängnis. Was sich unter dem Nebel verbirgt, zeigen sieben beispielhafte Bereiche.

1. Frauenhäuser

Der Ampel-Entwurf zum Gewalthilfegesetz setzte Geschlecht und „Geschlechtsidentität” gleich. Nach der Sachverständigenanhörung, einer Stellungnahme der Initiative „Geschlecht zählt“ und einer Intervention von Monne Kühn setzte die Union im Januar 2025 die Streichung von „Geschlechtsidentität“ durch. Diese Korrektur soll rückgängig gemacht werden. Konkret bedeutet das: Gewalttraumatisierte Frauen würden in Frauenhäusern mit Männern konfrontiert. Ihre eigenen Söhne müssen dort in der Pubertät ausziehen. Die bundesweite Frauenhaussuche führt Altersgrenzen von zwölf bis achtzehn Jahren als Suchkriterium. Erwachsenen Männern möchte man nun Zugang gewähren. Das ist frauenverachtend und trifft die vulnerabelsten Frauen.

2. Frauenräume

Doris Lange betreibt in Erlangen seit über dreißig Jahren das Frauenfitnessstudio „Ladys first”. 2024 verlangte ein Mann mit weiblichem Geschlechtseintrag die Mitgliedschaft; Lange lehnte ab. Die Antidiskriminierungsstelle schaltete sich ein: Der Ausschluss verstoße gegen das AGG, Lange solle 1.000 Euro zahlen. Das Verfahren ist beim Landgericht Nürnberg-Fürth anhängig, ihre Verteidigung wird über einen Rechtshilfefonds von Frauenheldinnen e. V. finanziert. Der Kläger beruft sich auf dasselbe Merkmal, das nun Verfassungsrang erhalten soll. Eine Unternehmerin soll das Hausrecht über einen Raum verlieren, den Frauen gerade deshalb aufsuchen, weil dort keine Männer sind. Damit ist auch ihre berufliche Existenz gefährdet. Und eine Bundesbehörde ergreift in einem laufenden Konflikt Partei – deren Leiterin fordert zugleich die Verfassungsänderung, die derselben Seite das stärkere Argument liefern würde.

3. Arbeitsleben

Seit 2006 nennt § 1 AGG „sexuelle Identität” ausdrücklich. Eine Schutzlücke existiert also nicht. Schon dieser AGG-Paragraph motiviert Männer mit einer Transgenderidentität aber zu einer Klage nach der nächsten. Beispiel: Ein 47-Jähriger aus Dortmund mit weiblichem Geschlechtseintrag führte vor dem Arbeitsgericht Bielefeld 239 Verfahren und erstritt konservativ geschätzt 240.000 Euro, steuerfrei und ohne Anrechnung auf das Bürgergeld. Oft genügte ein fehlendes „d” in der Stellenanzeige. Wenn Frauen im Betrieb Bedenken gegen die Anwesenheit eines Mannes in Umkleide oder Sanitärbereich äußern, wird das für sie zum Haftungsrisiko. Es sind nicht Schwule und Lesben, die solche Verfahren führen. Das Vorgehen ist planvoll und offen dokumentiert: Die TIN-Rechtshilfe e. V. bietet „strategische Prozessbegleitung” an und pflegt gemeinsam mit MinaS eine öffentliche Sammlung, in der jedes Urteil nach seiner „Wirkung” bewertet ist.

4. Kassenleistungen

Homosexuelle brauchen keine eigene Medizin. Gemeint sind Eingriffe der Transgendermedizin. Das Bundessozialgericht hat 2023 gebremst: neue Behandlungsmethoden, die erst ein Methodenbewertungsverfahren durchlaufen müssen; die Regelung der Leistungsansprüche obliegt zuvörderst dem parlamentarischen Gesetzgeber. Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken umging das Anfang des Jahres, indem sie den Gemeinsamen Bundesausschuss über § 116b statt § 135 SGB V beauftragte. Eine Grundgesetzänderung gäbe solchen Verfahren ein Fundament, das ihnen bisher fehlte. Zulauf finden die Genderkliniken vor allem von Mädchen und jungen Frauen. Der Gesamtgesellschaft möchte man – trotz Sparzwang im Gesundheitswesen – gegengeschlechtliche Hormone und teure plastische Operationen zur Entfernung von Geschlechtsorganen zumuten, mit dauerhaften gesundheitlichen Folgen.

5. Wohnraumvergabe

San Francisco zahlte 3,4 Millionen Dollar Mietzuschüsse speziell für Personen mit Transgenderidentität und stellte 2022 weitere 6,5 Millionen für ein eigenes Programm bereit. Alleinerziehende und gewaltbetroffene Frauen konkurrieren um denselben Sozialwohnungsbestand.

6. Meinungs- und Pressefreiheit

Am 30. April 2026 wies das Oberlandesgericht Frankfurt die Berufung des Portals NiUS zurück. Ausgangspunkt waren Berichte über das Frauenfitnessstudio von Doris Lange. Wer eine Person beharrlich mit dem falschen Geschlecht bezeichne, obwohl ihr rechtlicher Geschlechtseintrag feststehe, äußere keine Meinung, sondern eine nachprüfbare und falsche Tatsache. Das Argument, es handle sich um einen Beitrag zu einer gesellschaftlich relevanten Debatte, ließ das Gericht nicht gelten.

Feministinnen erleben zunehmend Strafverfolgung, weil sie übergriffige Männer im Kleid korrekt als Mann ansprechen. Kampagnen wie „Zeig sie an!“, die das Projekt 100 % MENSCH gemeinsam mit dem Polizeiverband VelsPol SÜD verantwortet, rufen dazu auf, wegen jeder vermeintlichen Beleidigung die Polizei einzuschalten. Das verändert die Statistiken, die dann als „steigende queerfeindliche Gewalt” verkauft werden – und mit denen wiederum die steuerliche Finanzierung von Beratungsstellen legitimiert wird. Es ist ein geschlossener Kreis.

7. Kinderschutz

Beratungsstellen bringen Minderjährigen die Vorstellung nahe, sie könnten im falschen Körper geboren sein. Tätig sind dort meist Peerberater ohne medizinische Qualifikation. Autistische Jugendliche sind unter den Betroffenen deutlich überrepräsentiert, und ein großer Teil von ihnen hätte ohne Behandlung eine homosexuelle Entwicklung genommen. Auch Pädophilenaktivisten berufen sich auf den Begriff: Bereits 2009/2010 wies der Sachverständige Klaus F. Gärditz im Rechtsausschuss darauf hin, dass mit „sexueller Identität” auch Pädophilie geschützt würde.

Es darf kein Grundrecht werden, Frauen zum Lügen zu zwingen

Am 16. Juni 2026 stellte das Landgericht Frankfurt in einem Eilverfahren gegen Frauenheldinnen e. V. klar: „Misgendern” sei nicht generell als verboten anzusehen. Über die Anknüpfung der Geschlechtszuordnung an die körperliche Konstitution dürfe öffentlich gestritten werden, auch mit Blick auf Frauenschutzräume. Artikel 5 Absatz 1 schütze gerade vor Sanktionen für die kritische Auseinandersetzung mit einer geltenden Gesetzeslage. Untersagt wurde die klarnamentliche Identifizierung einer Privatperson.

Geschützt ist derzeit also die Debatte, nicht die namentliche Zuspitzung. Aber: Ein allgemeines Verbot der Benennung des Geschlechts bedürfe eines neuen Verfassungsrechtssatzes.

Genau diesen Verfassungsrechtssatz würde die Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 liefern. Das Gericht hat benannt, was einem „Misgenderverbot” heute noch fehlt. Die Grundgesetzänderung würde es nachliefern. Was derzeit an Artikel 5 scheitert, hätte dann ein Grundrecht gegen sich.

Die Grundrechte von Frauen und Mädchen stehen nicht zur Verhandlung!

Eine Grundgesetzänderung ist keine Gesetzesänderung. Artikel 79 Absatz 2 verlangt für jede Korrektur erneut Zweidrittelmehrheiten. Fehler beim Selbstbestimmungsgesetz lassen sich mit einfacher Mehrheit reparieren, Fehler im Grundgesetz nicht.

Queerpolitik entpuppt sich zunehmend als totalitäre Machtpolitik, die einen angeblichen Minderheitenschutz als Vorwand nutzt, um demokratische Errungenschaften einzuschränken. Unter dem Deckmantel des Minderheitenschutzes werden demokratiegefährdende Entwicklungen vorangetrieben.

Bislang steht der geschlechtsbasierte Schutz aus Artikel 3 Absatz 2 allein. Wird ein frei interpretierbares Identitätsmerkmal danebengestellt, kollidieren zwei Verfassungsgüter, und Gerichte wägen im Einzelfall ab. In der Regel ziehen Frauen und Mädchen den Kürzeren. Über die mittelbare Drittwirkung reicht das bis in Arbeitsverhältnisse, Mietverträge und Vereinssatzungen sowie in die Meinungs-, Presse-, Wissenschafts- und Glaubensfreiheit hinein.

2024 registrierte die Polizei im Phänomenbereich „sexuelle Orientierung” 253 Gewaltdelikte, bei „geschlechtsbezogener Diversität” 128. Jede dieser Taten ist eine zu viel. Im selben Jahr wurden in Deutschland 308 Frauen getötet, 53.451 Frauen wurden Opfer von Sexualstraftaten, 187.128 Opfer häuslicher Gewalt.

Kein Verfassungsartikel hätte den Attentäter aufgehalten. Was gegen islamistische Gewalt hilft, ist konsequente Gefährderansprache, Abschiebung ausreisepflichtiger Straftäter und eine ehrliche Benennung der Täterideologie. Nichts davon steht in den Gesetzentwürfen von Bundesrat und Grünen.

Am Rande des CSD starb eine Frau. Wer aus dieser Tat politische Konsequenzen ziehen will, setzt sich für die Sicherheit von Frauen ein – nicht für einen Rechtsbegriff, der ihren Schutz weiter aushöhlt.

Die Grundrechte von Frauen und Mädchen stehen nicht zur Verhandlung!

Unterstützen Sie den Widerstand gegen die Grundgesetzänderung, schreiben Sie Ihre Abgeordneten an und nutzen Sie die Informationen, Materialien und Vorlagen auf https://www.grundgesetz-schuetzen.de

Der Text ist eine Kurzfassung eines Longreads, der auf meinem Substack erschienen ist: https://www.ronalyze.de/p/am-rande-des-csd-berlin-wurde-eine


Quellen

ZEIT Online: Bundesregierung und Berlin wollen queere Menschen besser schützen
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-08/anschlag-berliner-csd-queere-menschen-diskriminierung-grundgesetz

ZEIT Online: Hubig spricht sich für Schutz queerer Menschen im Grundgesetz aus
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-08/art-3-grundgesetz-diskriminierung-sexuelle-identitaet-stefanie-hubig

Legal Tribune Online, Hasso Suliak (28.07.2026): Zitate LSVD+, Frei, Hierl und Krings
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sexuelle-identitaet-grundgesetz-union-traegt-spd-vorschlag-nicht-mit

Bericht der Gemeinsamen Verfassungskommission, BT-Drs. 12/6000 (05.11.1993), Kap. 3.2, S. 52 f. – Antrag der SPD-Mitglieder zur Ergänzung um „seiner sexuellen Identität”
https://dserver.bundestag.de/btd/12/060/1206000.pdf

Gesetzentwurf des Bundesrates, BR-Drs. 313/25 (Beschluss vom 26.09.2025)
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2025/0301-0400/313-25(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen, BT-Drs. 21/2027
https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102027.pdf

Artikel 3 Grundgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

§ 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__1.html

queer.de: Ataman fordert Abstimmung ohne Fraktionszwang
https://www.queer.de/detail.php?article_id=59143

Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Jahresbericht 2025 (PDF)
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Jahresberichte/2025.pdf

Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Pressemeldung vom 02.06.2026
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/aktuelles/DE/2026/20260602_Jahresbericht_2025.html

Alexander Zinn in der WELT zur Rückprojektion auf die NS-Zeit
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus243387555/Nationalsozialismus-Historiker-erklaert-die-ideologischen-Wurzeln-der-Homosexuellen-Verfolgung.html

Rona Duwe: 27.1.2023 – Holocaust-Gedenktag in Deutschland
https://www.ronalyze.de/p/2712023-holocaust-gedenktag-in-deutschland

Geschlecht zählt: Gewalthilfegesetz geändert verabschiedet
https://geschlecht-zaehlt.de/gewalthilfegesetz-geaendert-verabschiedet-ein-etappensieg-fur-die-frauenrechte/

Stellungnahme Monne Kühn, Frauen- und Kinderhaus Uelzen e.V., zur Sachverständigenanhörung
https://www.bundestag.de/resource/blob/1040854/a314d5373040a634f826eb00245d92aa/20-13-142h-neu.pdf

Frauenhaus-Suche: Suchkriterium „Aufnahme von Söhnen” mit Altersgrenzen von 12 bis 18 Jahren
https://www.frauenhaus-suche.de

Frauenheldinnen e. V.: Rechtshilfe Doris Lange – Frauenfitness Erlangen
https://www.frauenheldinnen.de/project/rechtshilfe-doris-lange-frauenfitness-erlangen/

Frauenheldinnen e. V.: Update zum Verfahren, LG Nürnberg-Fürth, Az. 16 O 1255/25
https://www.frauenheldinnen.de/kampagnen/justwomen/update-doris-lange/

EMMA: Trans – ein Verstoß gegen das Gesetz?
https://www.emma.de/artikel/ein-verstoss-gegen-das-gesetz-341077

Westfalen-Blatt: Trans-Person gewinnt 239 Prozesse
https://www.westfalen-blatt.de/owl/bielefeld/trans-person-prozesse-klage-schmerzensgeld-3207025

Selbstdarstellung der TIN-Rechtshilfe e. V.
https://www.berlinerratschlagfuerdemokratie.de/projekte/tin-rechtshilfe-e-v/

Sammlung TIN-Rechtsprechung (MinaS / TIN-Rechtshilfe)
https://tinrechtshilfe.de/archiv/748

Fonds für geschlechtliche Selbstbestimmung: Treuhänderin und Beirat
https://fonds-selbstbestimmt.de/wer-wir-sind/

BSG, Urteil vom 19.10.2023, B 1 KR 16/22 R
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/2023_10_19_B_01_KR_16_22_R.html

Rona Duwe: Nichtbinär – undefiniert, unbewiesen, kassenpflichtig (zur G-BA-Beauftragung über § 116b)
https://www.ronalyze.de/p/nichtbinar-undefiniert-unbewiesen

Cass Review, Final Report, NHS England (April 2024) — https://cass.independent-review.uk/

Singh, Bradley, Zucker: A Follow-Up Study of Boys With Gender Identity Disorder, Frontiers in Psychiatry 12 (2021)
https://www.frontiersin.org/journals/psychiatry/articles/10.3389/fpsyt.2021.632784/full

Legal Tribune Online (22.05.2026) zu OLG Frankfurt, Az. 16 U 90/25
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/olg-frankfurt-ffm-16u9025-bestaetigt-entschaedigung-nius-trans-person-misgendern

Frauenheldinnen e. V.: Beschluss des LG Frankfurt vom 16.06.2026, Az. 2-03 O 254/26
https://frauenheldinnen.de/unzensiert/das-gericht-hat-gesprochen-und-uns-in-der-sache-recht-gegeben/

was-ist-eine-frau.de: „Nur ein Einzelfall” – Dokumentierte Zwischenfälle in Deutschland
https://was-ist-eine-frau.de/nur-ein-einzelfall/

Deutscher Bundestag, Archiv: Anhörung des Rechtsausschusses am 21. April 2010 zur Aufnahme der sexuellen Identität ins Grundgesetz
https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2010/29315871_kw16_recht-201532

Miriam Hollstein, DIE WELT (22.04.2010): „Sexuelle Identität darf kein Feigenblatt für Pädophile sein” – mit Gärditz und Georg Ehrmann von der Deutschen Kinderhilfe
https://www.welt.de/welt_print/politik/article7283073/Sexuelle-Identitaet-darf-kein-Feigenblatt-fuer-Paedophile-sein.html

queer.de über dieselbe Anhörung, mit wörtlichem Gärditz-Zitat
https://www.queer.de/detail.php?article_id=12063

EMMA: SPD – Queere ins Grundgesetz? (15.12.2025, aktualisiert 29.07.2026) – zu Gieseking, zur Verfassungsbeschwerde zweier zoophiler Männer 2015 und zum verurteilten Pädokriminellen in Thüringen, der seinen Geschlechtseintrag in der Haft änderte und die Unterbringung im Frauengefängnis Chemnitz erstritt https://www.emma.de/artikel/spd-queere-ins-grundgesetz-342199

Eva Engelken, EMMA: Pädophilie als Grundrecht?
https://www.emma.de/artikel/paedophilie-als-grundrecht-341329

Aussage Dieter Giesekings, archiviert über archive.is, damit die Seite der Gruppe nicht verlinkt werden muss
https://archive.is/yIcNQ

grundgesetz-schuetzen.de: Was „sexuelle Identität” umfasst – Definitionen, juristische Einordnung und Quellensammlung
https://grundgesetz-schuetzen.de/sexuelle-identitaet/

CBS News: Guaranteed income program for transgender residents in San Francisco —
https://www.cbsnews.com/sanfrancisco/news/san-francisco-pilot-program-will-provide-guaranteed-income-for-eligible-transgender-residents

BMI: Politisch motivierte Kriminalität 2024 (PDF)
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI25045_pmk2024-factsheet.pdf

BKA: Häusliche Gewalt 2024
https://www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/251121_BLB_HaeuslicheGewalt2024.html

grundgesetz-schuetzen.de: Faktenblätter und Stellungnahmen
https://grundgesetz-schuetzen.de/

Reem Alsalem, UN-Sonderberichterstatterin, Bericht A/HRC/59/47
https://docs.un.org/en/A/HRC/59/47

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Artikel von

  • Rona Duwe

    Rona Duwe ist feministische Aktivistin, Bloggerin und Autorin. Sie arbeitet als Grafik- und Webdesignerin. Außerdem ist sie stolze Trägerin des Frauenheldinnenpreises 2025 für „Beste Kampagne “ für ihr Projekt „Was ist eine Frau?“ (www.was-ist-eine-frau.de). Sie schreibt auf ihrem Substack www.ronalyze.de vorrangig zur Genderidentitätsideologie. Zudem hat realisiert sie feministische Kampagnen wie www.grundgesetz-schuetzen.de zum Schutz von Grundgesetz Artikel 3 vor einer sogenannten „sexuellen Identität“. Auf X (Twitter) und Instagram ist sie unter @ronalyze zu finden.

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