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Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen

Wie man Männergewalt gegen Frauen verharmlost und „wegforscht“

Männerfaust

In gleich zwei Studien spielt das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen Gewalt gegen Frauen herunter. Besonders auffällig ist die Verharmlosung struktureller Männergewalt. Der Artikel zeigt, wie das Institut Methoden anwendete, um die gesellschaftliche Dimension männlich-patriarchaler Gewalt zu minimieren und zu individualisieren. Stehen die Studien für einen besonderen „Male Gaze“ dieses Instituts bei Themen, die Frauen betreffen – in Solidarität mit Männern statt mit Frauen?

Zwei Studien im Themenfeld Gewalt gegen Frauen veröffentlichte das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) 2025: Die Untersuchung „FemiziDE“ sowie die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG). Beide Untersuchungen verantwortete als Projektleiter der Jurist Prof. Dr. Tillmann Bartsch, der seit November 2025 auch Vorsitzender der „Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten“ des Frauenministeriums (BMBFSFJ) unter Ministerin Karin Prien (CDU) ist. Zwar behandeln die Studien unterschiedliche Gegenstände und verwenden unterschiedliche Untersuchungsdesigns. Dennoch lassen sich einige gemeinsame Kritiklinien formulieren, etwa die Datenauswahl betreffend oder die Übersetzung komplexer patriarchaler Gewalt- und Machtverhältnisse in lediglich kriminologische und rechtliche Messgrößen. Was sich abzeichnet ist das Bild zweier Studien, die männliche Gewalt gegen Frauen mittels Forschungskonzept verharmlosen, ignorieren und als individuelle Ereignisse darstellen, statt strukturelle, gesellschaftliche oder gar männergewaltkritische und feministische Fragen aufzuwerfen.

Was nun sind die Methoden und Kunstgriffe dieser beiden Studien?

Die Studie „FemiziDE“

Die Studie hatte das Ziel, Femizide in Deutschland grundlegend zu untersuchen. Prof. Dr. Kristina Wolff, die seit vielen Jahren Femizide in Deutschland dokumentiert (Femicide Observation Center Germany), kritisiert: „Die Studie ist nicht repräsentativ; stattdessen haben die Studienleiter die Vokabel ,Femizid‘ autonom so definiert, dass sie ihr ohnehin zu geringes n (= Zahl der zu untersuchenden Fälle) noch weiter reduzieren konnten; die Studie mündet im Ergebnis in der Forderung nach einer Implementierung und Finanzierung eines ,German Homicide Monitor‘ – also ganz weit weg von der Forschungsfrage zu Femiziden.“

Insbesondere folgende Methoden der FemiziDE-Studie werfen Fragen auf:

1. Starke Nutzung institutionell erzeugter Daten:

Die Studie analysiert umfangreiches Material aus Polizei- und Gerichtsakten zu Fällen, die bereits als Tötungsdelikte registriert wurden. Akten sind jedoch keine Abbilder der Realität. Sie entstehen durch Entscheidungen von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten und Sachverständigen. Was als relevante Vorgeschichte, glaubwürdige Aussage oder „Motiv“ gilt, ist bereits institutionell gefiltert und bildet institutionelle Perspektiven ab. Die Studie stellt selbst fest, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik allein nicht einmal zur Bestimmung der Zahl der Femizide ausreiche.

2. Begrenzte Übertragbarkeit der Ergebnisse:

Die Daten der Studie beschränken sich auf 2017 und fünf Bundesländer sowie Teile Nordrhein-Westfalens. Das ermöglicht eine vertiefte Aktenanalyse, ist aber keine deutschlandweite Datenerhebung und nur eingeschränkt für zeitliche Entwicklungen geeignet.

3. Fehlende Erfahrungen Betroffener:

Problematisch ist auch, dass die getöteten Frauen naturgemäß nicht zu Wort kommen können. Ihre Lebensgeschichten wurden überwiegend durch Ermittlungsakten, Aussagen von Beschuldigten und ZeugInnen sowie durch institutionelle Bewertungen rekonstruiert. Hier wären zum Beispiel die Perspektiven und Erfahrungsberichte Überlebender von Bedeutung gewesen, um die wichtige Repräsentation von Betroffenen zu erreichen.

4. Individualisierung von Gewalt:

Strukturelle männliche Gewalt gegen Frauen, patriarchale Machtverhältnisse und Sexismus bleiben unbeleuchtet. Vorherrschend ist eine Verkürzung auf individualisierte Kategorien, übersetzt in Begriffe wie Eifersucht, Trennung, psychische Erkrankung, Alkohol- oder Drogenkonsum, sozioökonomische Belastung, soziale Isolation, Schwierigkeiten bei der Trennung oder andere individuelle „Motive“. Dementsprechend beschränken sich auch die Empfehlungen der Studie auf individualisierte Maßnahmen, wie mehr Frauenhausplätze und bessere Versorgung psychisch erkrankter Menschen. Wünschenswert wären jedoch Maßnahmen, die auf struktureller Ebene wirken, wie die Einführung des Straftatbestandes Femizid und gezielte Maßnahmen und Strategien zur Prävention.

5. Starker Fokus auf Strafrecht und staatliche Kontrolle:

Die Studie empfiehlt unter anderem eine Reform des Tötungsstrafrechts und verbesserte Sensibilisierung von Polizei und Gerichten. „Femizid“ als eigenen Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufzunehmen, hält sie nicht für sinnvoll. Stattdessen wird die kontinuierliche Analyse der Tötungskriminalität in Deutschland gefordert und die Einführung eines „German Homicide Monitors“. Eine eigene Kategorie für Femizide wäre hingegen wichtig, um geschlechtsspezifische Tatmotive und wiederkehrende Gewaltmuster sichtbar zu machen und so Femizide besser verhindern zu können.

Die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes

Die Evaluation hatte das Ziel, Wirkung und Wirksamkeit des Gesetzes zu untersuchen. Sie erfuhr direkt nach Veröffentlichung prominente und scharfe Kritik (vgl. Terre des Femmes, Coalition Against Trafficking in Women – CATW, Bundesverband Nordisches Modell e. V., Solwodi, Stadt Wiesbaden, Aktionsgruppe Gleichstellung Bayern u. a.). So urteilt beispielsweise CATW: „Die Behauptung der Evaluation, das Prostituiertenschutzgesetz sei ein Erfolg, beruht auf fehlerhafter Methodik, unzuverlässigen Daten und einer ideologisch verzerrten Sicht der Autoren auf das Prostitutionssystem. Die gewählte Methodik blendet Ursachen und Folgen von Prostitution sowie deren Verflechtungen mit Gewalt, Menschenrechtsverletzungen und organisierter Kriminalität aus. Trotz zahlreicher Mängel könnte der Bericht zukünftige Gesetzesänderungen beeinflussen – und damit das Ausmaß sexueller Ausbeutung noch verschlimmern.“

Die Methodenkritik im Einzelnen:

1. Institutionelle Daten bestimmen, was sichtbar wird:

Die Evaluation nutzt u. a. Verwaltungsdaten, Hellfeldstatistiken, Behördenwissen und Befragungen erreichbarer Personen. Dadurch werden vor allem diejenigen Fälle und Personen sichtbar, die bereits Zugang zu Polizei, Verwaltung, Beratungsstellen oder Forschung haben. Gewalt, Ausbeutung und prekäre Lebenslagen im Dunkelfeld bleiben so verborgen.

2. Problematische Repräsentativität:

Die Evaluation zieht Erkenntnisse aus einer stark verzerrten Stichprobe: Migrantische Frauen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus sowie Personen in Armuts-, Zwangs- und Beschaffungsprostitution wurden kaum erreicht. Das KFN selbst erklärt, dass die Befragung keinen Anspruch auf allgemeine Repräsentativität erhebe. Wenn aber gerade besonders gefährdete Gruppen kaum einbezogen sind, erscheint eine Stichprobe der gut erreichbaren, registrierten oder institutionell abgesicherten Personen dann als scheinbare Beschreibung des gesamten Feldes (statt eines kleines Ausschnitts).

3. Ausgeschlossene oder unterrepräsentierte Perspektiven:

Dem eigenen Anspruch der Evaluation, Erfahrungen Betroffener einzubeziehen, wird sie nicht gerecht, wie allein ein Blick auf die Statistik zeigt. So besitzen 44,6 % der Befragten in der ProstSchG-Evaluation die deutsche Staatsangehörigkeit – in der Bundesstatistik waren 2024 jedoch 82,6 % der angemeldeten Prostituierten ausländische Staatsbürgerinnen. Im Sample verfügen 83,8 % der Prostituierten über eine Krankenversicherung – hingegen sind in der Praxis nur die wenigsten Frauen in der Prostitution krankenversichert. Auch die Interviewlänge deutet auf eine Unterrepräsentation der Betroffenen hin: Während die Interviews mit Frauen in der Prostitution im Schnitt 30 Minuten dauern, waren die mit Polizisten und anderen Befragten 1,5 bis 2 Stunden lang. Hinzu kommt, dass nur wenige Aussteigerinnen-Netzwerke einbezogen wurden, während Organisationen, die Prostitution als Erwerbsarbeit verstehen, wiederholt zu Wort kommen.

4. Übersetzung struktureller Gewalt in individuelle Kategorien:

Patriarchale Rollenbilder und Machtverhältnisse, Sexismus und strukturelle Gewalt geraten in der Evaluation aus dem Blickwinkel – oder gar nicht erst hinein. Risiken für Frauen in der Prostitution werden vor allem über individuelle Merkmale, einzelne Bordelle oder einzelne Täter erklärt. So bleiben gesellschaftliche und kulturelle Faktoren wie Freiertum (welches nahezu ausschließlich ein Männerphänomen ist) oder rassistische, misogyne und strukturelle männliche Gewalt gegen Frauen unterbelichtet.

5. Selbstaussagen sind nicht neutral:

Die Evaluation stützt sich stark auf Selbstauskünfte, ermittelt via Fragebögen, die über Prostitutionsplattformen und Prostitutionsstätten verbreitet wurden. Die mögliche Einflussnahme durch Betreiber oder andere Profiteure ist nicht nur wahrscheinlich, sondern wurde u. a. von sisters e. V. dokumentiert. Diese Datenquellen sind kaum neutral und bilden eine bestimmte institutionelle Perspektive ab.

6. Uneindeutige Kategorien:

Die Studie muss komplexe soziale Ereignisse in Kategorien einordnen: Wann liegt Zwang oder Ausbeutung vor? Was gilt als Schutzwirkung des Gesetzes? Diese Kategorien sind nicht bloß technische Forschungsinstrumente, sondern haben politische Folgen. Sie beeinflussen, welche Probleme sichtbar werden und welche Maßnahmen plausibel erscheinen. Dies kann problematisch sein, wenn die Kategorien die Gewalt- und Machtverhältnisse nicht ausreichend abbilden. So kann „Freiwilligkeit“ zu statisch verstanden werden, obwohl Entscheidungen unter wirtschaftlichem Druck, Drohungen, Gewalt, rassistischen Ausschlüssen oder fehlendem Aufenthaltsrecht getroffen werden.

7. Starker Fokus auf Strafrecht und staatliche Kontrolle:

Die Evaluation untersucht, wie Registrierung, Erlaubnisse, Kontrollen und behördliche Verfahren funktionieren, was teilweise in strafrechtlichen oder institutionellen Empfehlungen mündet. Gesellschaftliche, patriarchale und geschlechterhierarchische Probleme werden so lediglich als rechtliche oder institutionelle Kategorien mit abgehandelt. Dabei können Strafrecht und Kontrolle Schutz bieten, aber auch neue Risiken erzeugen, wie die Angst vor Behörden, Datenschutz- und Aufenthaltsprobleme, Abschiebungsrisiken, verstärkte Überwachung, eine Verengung komplexer Gewaltverhältnisse auf Täterverfolgung. Bei der Registrierung im Prostitutionsbereich werden in den Befragungen Stigmatisierung und Datenschutzprobleme berichtet; eine nachweisbare Schutzwirkung gegen Gewalt hat die Evaluation jedoch nicht feststellen können.

8. Differenz zwischen Schutz und tatsächlicher Schutzwirkung:

Die Studie bewegt sich im Feld des Schutzes; Schutz vor Gewalt, Zwang und Ausbeutung. Untersuchungsgegenstand kann hier dreierlei sein: Geht es um eine Maßnahme, die Schutz bezwecken soll? Eine, deren konkrete Schutzwirkung empirisch nachgewiesen ist? Oder eine, die von Befragten positiv bewertet wird? Die Evaluation fokussiert auf Letzterem. Da das Sample des KFN Personen umfasste, die tief in das System Prostitution eingebunden sind, ist deren positive Einschätzung kein Beleg dafür, dass das Gesetz Gewalt tatsächlich reduziert.

Male Gaze als Forschungsrichtlinie?

Ganz allgemein gilt: Wer und was durch Forschung sichtbar wird, hängt entscheidend von der persönlichen Perspektive der Forschenden ab. Diese bestimmt dann auch das Forschungsdesign, die Wahl der Werkzeuge. Für die beiden hier besprochenen Studien entschied man sich im KFN, Stichproben einzugrenzen und zu verzerren, Kategorien vorab zu definieren, sich auf Aktenmaterial und Online-Selbstauskünfte zu beschränken, oder bestimmte voreingenommene Grundannahmen zu treffen. Die Perspektiven betroffener vulnerabler Frauen sowie die strukturellen Bedingungen männlicher Gewalt werden so unsichtbar gemacht. Gesellschaftliche und Geschlechter-Machtverhältnisse werden in individuelle Tätermerkmale und Motive übersetzt, in verwaltungsrechtliche Kategorien oder strafrechtliche Maßnahmen, und damit verharmlost und „weggeforscht“.

Es drängt sich also der Eindruck auf, dass beide Studien einem besonderen „Male Gaze“ – oder besser: Male Bias – der Forschenden zum Opfer fielen: Einem männlichen Blick auf die Welt, in der das gesellschaftliche Problem der überbordenden Gewalt von Männern gegen Frauen „übersehen“ wird oder nicht vorkommt.

Insbesondere dem Leiter beider Studien, Prof. Dr. Tillmann Bartsch, aber auch seinem Team, wären hier Fragen zu stellen: Beispielsweise welches Bild er von Frauen hat und wer für ihn eigentlich Täter und wer Opfer im Zusammenhang mit Femiziden und Prostitution ist? Wirft man einen Blick in die Evaluation zum ProstSchG, findet man auf diese Fragen bereits einige Antworten:

  1. In einer außergewöhnlich langen Einführung jenseits des eigentlichen Forschungsthemas (Wirkung des Gesetzes) erläutern die Forschenden ausführlich, warum Prostitution nicht gegen die Menschenwürde verstoße, nicht die Gleichstellung der Geschlechter tangiere, keine verfassungs- oder menschenrechtlichen Aspekte breche, und warum daher der Status Quo, die staatlich geregelte, legale Prostitution zulässig sei. Angesichts der eindeutigen Geschlechter-Asymmetrie in der Prostitution (Freier sind zu über 98 % Männer, Menschen in der Prostitution zu über 90 % Frauen) sind diese Exkurse zumindest verwunderlich.
  2. Gleich zu Beginn wird eine der Grundannahmen der Studie formuliert: „Eine Vorstellung von Sexualität, die ausschließlich auf wechselseitige sexuelle Beglückung gerichtet ist, erscheint indes reichlich lebensfremd. (…) Auch in der Ehe oder in Partnerschaften sind Tauschbeziehungen denkbar, etwa, wenn eine an sich unerwünschte sexuelle Beziehung nur noch deshalb aufrechterhalten wird, um materielle Vorteile zu erlangen oder ihre Absicherung zu bewahren. Tauschbeziehungen ohne Absicht zu irgendeiner Bindung gibt es, wenn jemand die Sexualität einsetzt, um berufliche Vorteile zu erlangen“. Wer als Forschender einem Frauen- und Weltbild anhängt, in dem Frauen sich ohnehin immer mittels sexueller Handlungen an Männern Vorteile verschaffen, wer kann da zur Prostitution schon nein sagen?

Man fragt sich, wie eine solche Sichtweise Einzug in die Evaluation eines Gesetzes zum Schutz von Prostituierten halten konnte. Die beiden Studien und noch dazu das Amt des Vorsitzenden der „Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten“ im Frauenministerium sind wichtige Bausteine für künftige Politik und  Gesetzesänderungen. Wenn sich Wissenschaft solidarisch mit Männern erklärt, und die Realitäten von Frauen, ihr Leid und ihre Gewalterfahrungen mit Männern ignoriert, wird Wissenschaft selbst zum Mittel der Gewalt gegen Frauen. Einem feministischen Institut die Erforschung von Gewalt gegen Frauen zu übertragen scheint utopisch – wo kämen wir da hin? Die Beauftragung eines geradezu antifeministisch agierenden Instituts jedoch, in neutral-wissenschaftlichem Mantel, ist bitter und ein zusätzlicher, höchstamtlicher Schlag ins Gesicht aller Frauen dieses Landes. Auf dass sie wissen, was sie zu erwarten haben: Schlimmer geht für Frauen immer.


Quellen:

Aktionsgruppe Gleichstellung Bayern: Stellungnahme zur Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes. https://www.aggbayern.de

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Dokumente zur Evaluation des ProstSchG. https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/evaluation-des-gesetzes-zur-regulierung-des-prostitutionsgewerbes-sowie-zum-schutz-von-in-der-prostitution-taetigen-personen-prostituiertenschutzgesetz-prostschg–266228

Bundesverband Nordisches Modell e.V.: Kommentar zur Evaluation des ProstSchG. https://www.bundesverband-nordischesmodell.de/wp-content/uploads/go-x/u/f81a4c3a-7df7-4c4c-9a02-4d3dde3cb4b0/Kommentar-BVNM_Evaluation-ProstSchG_Langfassung_1.pdf

Coalition Against Trafficking in Women: Statement on the Evaluation. https://catwinternational.org/2025/08/catws-statement-on-the-evaluation-of-germanys-2017-prostitutes-protection-act/

Femicide Observation Center Germany: https://focg.org

KFN: Femizide in Deutschland. https://kfn.de/wp-content/uploads/2025/11/Femizide-in-Deutschland_Forschungskurzbericht.pdf

SOLWODI Deutschland e.V.: Kommentar zur Evaluierung des ProstSchG. https://www.solwodi.de/seite/654983/evaluation-des-prostituiertenschutzgesetzes.html

Terre des Femmes: Bewertung der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes. https://frauenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Ueber_Uns/Positionen/Offene_Briefe/Stellungnahmen/TERRE_DES_FEMMES_Bewertung_der_Evaluation_des_ProstSchG.pdf

Stadt Wiesbaden, Frauenreferat: Erkenntnisse der Evaluation des ProstSchG vor dem Hintergrund der Wiesbadener Erfahrungen – Erkenntnisse, Limitationen und Kritik. https://www.wiesbaden-gewaltfrei.de/wp-content/uploads/2025/07/KFN_Evaluation_PDF_Version_komprimiert.pdf

Zeromacho: Stellungnahme von Zeromacho Deutschland zur Evaluation des ProstSchG. https://zeromacho.de/wp-content/uploads/2025/08/2025.07.29_Zusam.fassg_Stellungnahme-zur-Evaluation_V2.0_Final.pdf

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  • Polly Tuba ist Soziologin, Fotografin und feministische Aktivistin. Ihr Kernthema ist das Kontinuum patriarchaler Gewalt und seine Strategien zur Aneignung, Kontrolle, Entmenschlichung und Herrschaft über den weiblichen Körper. Polly ist erreichbar über redaktion@frauenheldinnen.de.

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