Gesetzliches Gaslighting

Abmahnungen bei Benennung der Wahrheit

von | 28.06.24

Foto von tatianazaets auf istockphoto

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Gas­light­ing ist eine Mani­pu­la­ti­ons­tech­nik, mit der ein Täter – der auch eine Orga­ni­sa­ti­on sein kann –, ver­sucht, die Wahr­neh­mung ande­rer Per­so­nen zu „ver­dre­hen“, also deren Wirk­lich­keit so zu beein­flus­sen, dass sie sei­ne Sicht­wei­se anneh­men. Es han­delt sich dabei um eine Metho­de, die – wird sie über einen län­ge­ren Zeit­raum ange­wandt – Men­schen an sich selbst und ihrer eige­nen Wahr­neh­mung zwei­feln lässt. Gas­light­ing hat zum Ziel, ande­re Men­schen zu kon­trol­lie­ren –  zum Bei­spiel in Sek­ten –  und die Deu­tungs­ho­heit über ein The­ma zu erlan­gen und damit eige­ne Inter­es­sen durch­zu­set­zen. Wer sich dage­gen auf­ge­lehnt, wird dis­kre­di­tiert oder gar sank­tio­niert.

Durch das Trans­se­xu­el­len­ge­setz, vor allem aber durch das #Selbst­bestimmungs­gesetz, wird Gas­light­ing lega­li­siert. Das äußert sich unter ande­rem dar­in, dass die „Frau­en­hel­din­nen“ per Abmah­nung gezwun­gen wer­den sol­len, die Per­son, die im Frau­en­fit­ness­stu­dio „Lady’s First“ in Erlan­gen Mit­glied wer­den woll­te, auf kei­nen Fall als Mann zu bezeich­nen.

Woher stammt der Begriff „Gaslighting“ und was hat Gaslighting mit dem Transthema zu tun?

Der Begriff „Gas­light­ing“ geht auf das Thea­ter­stück „Gas Light“ von Patrick Hamil­ton zurück, auf dem wie­der­um der Film „Das Haus der Lady Alquist“ beruht. In die­sem Film ent­zün­det der Ehe­mann heim­lich das Gas­licht auf dem Dach­bo­den um dort etwas zu suchen und sei­ne Frau wun­dert sich dar­über, dass in ihrer Woh­nung des­halb die Gas­lam­pen regel­mä­ßig dunk­ler wer­den. Der Ehe­mann sagt sei­ner Frau, die sich über die düs­te­re Beleuch­tung wun­dert, dann sinn­ge­mäß: „Die Beleuch­tung ist völ­lig okay, aber offen­bar lei­dest du an Wahn­vor­stel­lun­gen.“ Der­ar­ti­ge Mani­pu­la­tio­nen wie­der­holt er so lan­ge, bis die Frau glaubt, dass ihre Wahr­neh­mung sie trügt. Sie beginnt an sich selbst zu zwei­feln, sodass ihr Mann ihr schließ­lich erzäh­len kann was er will und sie ihm alles glaubt.

Auch in Bezug auf Trans­gen­der ver­fes­tigt sich der Ein­druck, dass die Trans­lob­by­is­ten unse­re Wahr­neh­mung und vor allem die unse­rer Kin­der mani­pu­lie­ren wol­len. Jeder weiß, dass es Mann und Frau gibt, selbst Babys oder Haus­tie­re erken­nen den Unter­schied. Gleich­wohl flu­tet uns die Lob­by mit einer Fül­le von sprach­lich und inhalt­lich ver­wir­ren­den Aus­sa­gen und Begrif­fen wie „Gen­der“ und „Geschlechts­iden­ti­tät“. Die­se sug­ge­rie­ren, dass das Geschlecht ein Spek­trum sei, was  die Lob­by­is­ten mit aller­lei wis­sen­schaft­lich anmu­ten­den Aus­sa­gen unter­mau­ern wie „Geschlecht ist nur ein sozia­les Kon­strukt“ oder „Geschlecht ist eine Erfin­dung des Patri­ar­chats“. Es wird gefor­dert, Geschlecht müs­se dekon­stru­iert wer­den, um –  ver­ein­facht gesagt –  die Gleich­heit aller Men­schen zu errei­chen. Die Ver­wir­rung dürf­te beab­sich­tigt sein.   Wenn Mum­pitz wis­sen­schaft­lich klingt, hält das seit jeher Men­schen davon ab, Din­ge zu hin­ter­fra­gen. Beson­ders deut­lich wird das Gas­light­ing bei Aus­sa­gen wie z.B. „ein Penis ist nicht per se ein männ­li­ches Sexu­al­or­gan“, die die Wirk­lich­keit völ­lig ver­dre­hen.

Bringt diese Sprachverwirrung Menschen dazu, einen Mann für eine Frau zu halten?

Nein, die gan­ze „Sprach­ma­gie“ ändert nichts dar­an, dass die mate­ri­el­le Rea­li­tät wei­ter­hin besteht. Bio­lo­gie lässt sich nicht durch Spra­che aus­trick­sen. Selbst wenn wir alle anfan­gen wür­den, Frau­en als „Tisch“ zu bezeich­nen, wür­de dies nichts an der bio­lo­gi­schen Tat­sa­che ändern, dass Frau­en die Anla­ge haben, Eizel­len zu pro­du­zie­ren und Män­ner Sper­mi­en.

Auch eine gegen­ge­schlecht­li­che Hor­mon­the­ra­pie oder wei­te­re medi­zi­ni­sche Maß­nah­men ändern an die­sen Grund­la­gen nichts. Das gilt selbst dann, wenn durch sie der äuße­re Anschein erweckt wird, Per­so­nen, die die­se Maß­nah­men haben vor­neh­men las­sen, gehör­ten dem ande­ren Geschlecht an. Zu sagen, es sei mög­lich, das Geschlecht zu wech­seln, ist daher bereits Gas­light­ing. Men­schen kön­nen leben und sich füh­len, wie sie möch­ten. Sie kön­nen aber nicht von ande­ren erwar­ten, dass ande­re sie genau­so wahr­neh­men, wie sie sich selbst. Denn das wür­de bedeu­ten, die Kon­trol­le über die Wahr­neh­mung ande­rer über­neh­men zu wol­len und damit die Frei­heit der ande­ren zu beschrän­ken.

Durch den aktu­el­len Ein­fluss von Trans­lob­by­is­ten auf die Gesell­schaft, der das Selbst­bestimmungs­gesetz her­vor­ge­bracht hat, ist jedoch schon vor Inkraft­tre­ten des Geset­zes zu beob­ach­ten, wie Stim­mung gegen all jene gemacht wird, die sich wei­gern, deren Gas­light­ing bezüg­lich des Geschlechts zu fol­gen.

Ist das Selbstbestimmungsgesetz in Gesetzesform gegossenes Gaslighting?

Mit dem Selbst­bestimmungs­gesetz wird die Fik­ti­on, man kön­ne sein Geschlecht – allein durch Sprech­akt – wech­seln, gesetz­lich zemen­tiert. Durch das Offen­ba­rungs­ver­bot kön­nen bei nicht näher beschrie­be­ner (angeb­li­cher) „Schä­di­gungs­ab­sicht“ Buß­gel­der ver­hängt wer­den, wenn man einen Mann, der den Per­so­nen­stand „weib­lich“ ange­nom­men hat, wei­ter­hin als Mann bezeich­net. Das ist in Geset­zes­form gegos­se­nes Gas­light­ing. Das Gesetz stellt damit ein Gefühl – das Gefühl die­ses Man­nes, er sei eine Frau – über die Rea­li­tät. Wobei die­ses Gefühl nicht ein­mal mehr glaub­haft gemacht wer­den muss; es kann auch ein­fach nur behaup­tet wer­den. Jeder, der die bio­lo­gi­sche Rea­li­tät trotz­dem benennt, läuft Gefahr, ein Buß­geld zah­len zu müs­sen. Auf die­se Wei­se kon­trol­liert das Gesetz die Wahr­neh­mung ande­rer, denn vie­le wer­den auf­grund der befürch­te­ten Sank­tio­nen nicht mehr wagen, die Wahr­heit aus­zu­spre­chen.

Hin­zu­kommt: Jeder Mann/jede Frau hat fort­an das Recht, sich mit dem Selbst­bestimmungs­gesetz als das ande­re Geschlecht zu iden­ti­fi­zie­ren und die­ses gefühl­te Geschlecht als Per­so­nen­stand ein­tra­gen zu las­sen – ohne jeg­li­che kör­per­li­che Ver­än­de­rung. Es ist ein soge­nann­tes Jeder­manns­ge­setz. Jeder Mensch in Deutsch­land kann es nut­zen. Das bedeu­tet auch, dass wir fort­an nicht mehr unse­rer eige­nen Wahr­neh­mung fol­gen dür­fen, son­dern über­neh­men müs­sen, was die Per­son, die uns gegen­über­steht, sagt. Wir kön­nen nicht mehr anhand kör­per­li­cher Merk­ma­le beur­tei­len, ob wir die Per­son, die uns gegen­über­steht, als Mann oder Frau anspre­chen.

Wie ist der Fall des Frauenfitnessstudios in Erlangen unter diesen Voraussetzungen zu bewerten?

Hier haben wir einen Fall von Gas­light­ing. Ein Mann, der angibt, nach dem Trans­se­xu­el­len­ge­setz eine Per­so­nen­stands­än­de­rung zu weib­lich vor­ge­nom­men zu haben, jedoch kör­per­lich nach wie vor ein Mann ist, ver­sucht mit Hil­fe des Rechts­sys­tems Zutritt zu Räu­men zu erlan­gen, die bis­lang Frau­en vor­be­hal­ten sind. Er ver­sucht der Öffent­lich­keit weis­zu­ma­chen, er sei eine Frau, und wer­de als Frau dis­kri­mi­niert.

Hat sich die Antidiskriminierungsbeauftragte ebenfalls gaslighten lassen? Ferda Ataman hat Doris Lange, der Unternehmerin, empfohlen, 1000 Euro Entschädigung wegen angeblicher Diskriminierung zu bezahlen.

Wenn Ata­man meint, es han­de­le sich in die­sem Fall um Dis­kri­mi­nie­rung, war das Gas­light­ing bei ihr erfolg­reich. Zumin­dest unter­stützt sie das Gas­light­ing der Bun­des­re­gie­rung, wonach Män­ner Frau­en sein kön­nen. Und sie geht noch einen Schritt wei­ter. Ihr Schrei­ben sug­ge­riert, dass Frau­en Täte­rin­nen sei­en, wenn sie Män­ner aus Frau­en­räu­men aus­schlie­ßen, die häu­fig als „arme, dis­kri­mi­nier­te Trans­frau­en“ dar­ge­stellt wer­den, weil sie sich durch eine Per­so­nen­stands­än­de­rung – oder viel­leicht sogar ohne die­se – als Frau „iden­ti­fi­zie­ren“.

Dabei ist es das gute Recht von Frau­en, eine Gren­ze zu set­zen. Im Fall Erlan­gen hat das angeb­li­che Dis­kri­mi­nie­rungs­op­fer ver­sucht, eine Gren­ze zu über­schrei­ten. Denn wenn Per­so­nen mit männ­li­chen Geschlechts­merk­ma­len – Per­so­nen­stand hin, Per­so­nen­stand her – Zutritt zu Frau­en­räu­men begeh­ren, über­schrei­ten sie damit die Gren­zen von Frau­en. Beklagt die Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­be­auf­trag­te, dass die Per­son Lau­ra H. durch die Abwei­sung dis­kri­mi­niert wor­den sei, blen­det sie aus, dass die­se Per­son die höf­li­che Grenz­zie­hung der Fit­ness­un­ter­neh­me­rin nicht respek­tiert hat.

Es ist noch zu ver­ste­hen, dass ein Mensch als Fol­ge einer Ableh­nung ver­är­gert ist. Nie­mand wird ger­ne abge­lehnt. Doch anstatt die Gren­zen von Frau­en zu ach­ten und das Nein zu akzep­tie­ren, ver­sucht die­se Per­son, die Gren­zen von Frau­en zu ver­schie­ben – obwohl sie nach eige­nen Aus­sa­gen mitt­ler­wei­le in einem ande­ren Fit­ness­stu­dio ange­mel­det ist[1]. Auch gab sie nach der Ableh­nung dem Fit­ness­stu­dio auf Goog­le eine schlech­te Bewer­tung. Zudem wand­te sie sich an Fer­da Ata­man und hat spä­ter Anwäl­te beauf­tragt, die Unter­neh­me­rin abzu­mah­nen.

Im häus­li­chen und pri­va­ten Umfeld wird es als Warn­zei­chen inter­pre­tiert, wenn ein Mann die Gren­zen von Frau­en nicht ach­tet und ein Nein nicht akzep­tiert. Doch in die­sem Fall sieht die Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­be­auf­trag­te die Grenz­über­schrei­tung nicht. Sie sieht nicht die Ursa­che – den Ver­such der Über­schrei­tung von Gren­zen –, son­dern nur die Fol­ge. Sie han­delt nach der Devi­se: Frau ist, wer auf dem Papier „weib­lich“ ist oder sich so fühlt und wird daher nun „dis­kri­mi­niert“.

Das „Arme Transfrauen“-Gaslighting ver­fängt anschei­nend oft in der weib­li­chen Bevöl­ke­rung. Repor­te­rin­nen eines öffent­lich-recht­li­chen Pod­casts bezeich­ne­ten Sport­le­rin­nen, die einen Mann mit Per­so­nen­stands­än­de­rung nicht in ihrer Umklei­de dul­den woll­ten, als „Täte­rin­nen“. Hier fin­det als Fol­ge des Gas­lightin­gs eine Täter-Opfer-Umkehr statt.

Ist es diskriminierend oder gar strafbar, sich gegen Gaslighting-Versuche zu wehren?

Gren­zen zu set­zen ist nicht gleich­be­deu­tend mit Dis­kri­mi­nie­rung. Doch das Selbst­bestimmungs­gesetz sorgt dafür, dass das Set­zen von Gren­zen straf­bar sein kann. Es ver­langt von Frau­en unter Andro­hung recht­li­cher Kon­se­quen­zen, dass sie Män­ner als Frau­en aner­ken­nen und in bis­lang Frau­en vor­be­hal­te­nen Räu­men dul­den sol­len. Mit die­ser Dro­hung zwingt es Frau­en, die eige­ne Wahr­neh­mung und gleich­zei­tig die eige­nen Gren­zen auf­zu­ge­ben oder aber gute Mie­ne zum bösen Spiel zu machen und zu lügen.

Der Fall Erlan­gen nimmt das vor­weg und macht Frau­en schon jetzt deut­lich: Wenn ihr Gren­zen setzt, hat das Fol­gen. Das ist gefähr­lich. Die eige­ne Wahr­neh­mung bie­tet einen Schutz vor Gefah­ren, der hier von obers­ter Stel­le indi­rekt abtrai­niert wer­den soll. Sich dage­gen zu weh­ren, erfor­dert Mut, wie ihn die Erlan­ger Unter­neh­me­rin Doris Lan­ge zeigt. Das macht hof­fent­lich vie­len Mut, denn wer die eige­nen Gren­zen auf­gibt, wird schnell zum Fuß­ab­tre­ter für ande­re.

Auch die „Frauenheldinnen“ wurden von derselben Person abgemahnt, damit sie einen körperlich intakten Mann künftig nicht mehr Mann nennen. Die Rechtsanwältinnen schreiben, dass durch die gegengeschlechtliche Bezeichnung „der Frau abgesprochen“ werde, eine Frau zu sein. Gaslighting für Fortgeschrittene?

Die Behaup­tung, dass durch die gegen­ge­schlecht­li­che Bezeich­nung „der Frau abge­spro­chen“ wer­de, eine Frau zu sein, muss man sich wirk­lich auf der Zun­ge zer­ge­hen zu las­sen. War­um muss eine Per­son jeman­den abmah­nen, um zu ver­hin­dern, als Mann bezeich­net zu wer­den, wenn sie davon über­zeugt ist, eine Frau zu sein? Wenn jemand etwas ist, kann man es ihm nicht abspre­chen. Das deu­tet dar­auf hin, dass der betref­fen­den Per­son sehr wohl bewusst ist, dass sie männ­lich ist. Trotz­dem soll die Öffent­lich­keit gezwun­gen wer­den, die eige­ne rea­lis­ti­sche Wahr­neh­mung, dass die­se Per­son ein Mann ist, deren von einer recht­li­chen Fik­ti­on gestütz­ten Wunsch­vor­stel­lung – eine Frau zu sein – unter­zu­ord­nen.

Was hätte eine Verurteilung der Frauenheldinnen für Auswirkungen?

Wür­de ein Gericht der Argu­men­ta­ti­on der Abmah­nung gegen die „Frau­en­hel­din­nen“ fol­gen, wür­de das bedeu­ten, die Rea­li­tät nicht mehr benen­nen zu dür­fen, ohne juris­ti­sche Fol­gen befürch­ten zu müs­sen. Selbst dann, wenn die Rea­li­tät auf den ers­ten Blick offen­sicht­lich wäre. Die Wahr­heit nicht mehr aus­spre­chen zu kön­nen, weil sie „ehr­ver­let­zen­den Cha­rak­ter“ haben könn­te, wäre ein mas­si­ver Ein­griff in die Mei­nungs­frei­heit. Auch Medi­en könn­ten nicht mehr wahr­heits­ge­treu berich­ten. Und damit wären wir wie­der am Anfang: Mit Gas­light­ing wird hier durch den Ver­such der Umdeu­tung der Rea­li­tät ver­sucht, Kon­trol­le aus­zu­üben, die Wahr­neh­mung ande­rer zu beein­flus­sen und damit die eige­nen Inter­es­sen durch­zu­set­zen. Dage­gen set­zen sich die „Frau­en­hel­din­nen“ zur Wehr.


[1] Streit in Erlan­gen: Vom Frau­en-Fit­ness­stu­dio abge­lehnt – Das sagt die Trans-Frau – WELT

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