Frauenheldinnen » FrauenHeldinnenMagazin » Dokumentation » „Müde und durstig im Klassenzimmer – wenn Ramadan auf Schulalltag trifft“: Interview mit Sigrid Herrmann

Doku­men­ta­ti­on Ver­an­stal­tung des Kom­pe­tenz­netz­werks am 21.3.24

„Müde und durs­tig im Klas­sen­zim­mer – wenn Rama­dan auf Schul­all­tag trifft“: Inter­view mit Sig­rid Herr­mann

von | 22.03.24

Am 21.3.2024 refe­rier­te Sig­rid Herr­mann im Kom­pe­tenz­netz­werk der Frau­en­hel­din­nen zum The­ma „Müde und durs­tig im Klas­sen­zim­mer – Wenn Rama­dan auf Schul­all­tag trifft. Hin­ter­grund und Hand­lungs­emp­feh­lun­gen.“

Fra­gen & Ant­wor­ten im Gespräch mit Sig­rid Herr­mann

Frau­en­hel­din­nen­Ma­ga­zin (FHM): Sig­rid, Schü­ler, die vor Schlaf­man­gel kaum dem Unter­richt fol­gen kön­nen, weil sie tags gefas­tet und nachts gefei­ert haben – haben wir das dem Rama­dan zu ver­dan­ken? Und kannst du uns erläu­tern, was Rama­dan über­haupt ist?

Sig­rid Herr­mann (SH): Als Rama­dan wird der neun­te Monat des mus­li­mi­schen Jah­res began­gen, weil in ihm der Über­lie­fe­rung nach der Koran offen­bart wur­de. Gefas­tet wird im Geden­ken an die­se Über­lie­fe­rung, dies ist als Gebot im Koran nie­der­ge­legt. Da das isla­mi­sche Jahr dem Mond­ka­len­der folgt, ver­schiebt sich der Beginn jedes Jahr um eini­ge Tage nach vor­ne. Dies kommt durch die unter­schied­li­che Jah­res­län­ge (354 bzw. 365 Tage) zustan­de.

Tra­di­tio­na­lis­ten bestim­men den Beginn nach der Sich­tung der Mond­si­chel, moder­ne­re Strö­mun­gen berech­nen den Beginn. Vor­ge­ge­ben ist, dass in der Zeit, in der man einen schwar­zen von einem wei­ßen Faden unter­schei­den kann (Tages­licht), weder geges­sen noch getrun­ken wird und auch vie­le wei­te­re Tätig­kei­ten unter­las­sen wer­den. Die nor­ma­len Lebens­tä­tig­kei­ten wer­den also in die Nacht ver­scho­ben.

Wäh­rend es bis vor eini­ger Zeit eher ein Ein­zel- und Rand­phä­no­men war, ist zuneh­mend zu beob­ach­ten, dass auch Kin­der und Jugend­li­che fas­ten und auch ande­ren Schü­lern dies­be­züg­lich Vor­schrif­ten machen wol­len. Das schwappt also lokal in die Schu­len und ande­re Orte, an denen Men­schen zusam­men­kom­men.

FHM: Stich­wort Her­ein­schwap­pen: Was erle­ben die Rama­dan fei­ern­den Schü­le­rin­nen und Schü­ler? Stich­wort Fas­ten oder Wach­blei­ben

(SH): Da das Zusam­men­kom­men mit Nicht­mus­li­men meist tags­über ist, wird das Fas­ten stär­ker wahr­ge­nom­men als die ande­ren Aspek­te des Rama­dan. Zugleich ist der Rama­dan auch die Zeit, in der mus­li­mi­sche Fami­li­en zusam­men­kom­men und täg­lich nach Son­nen­un­ter­gang gemein­sam das Fas­ten bre­chen.

Prak­ti­zie­ren­de Mus­li­me müs­sen also tags­über trotz Fas­ten ihre Pflich­ten erfül­len und nachts dann nicht nur sozu­sa­gen auf Vor­rat essen und vor allem trin­ken, son­dern auch nachts mit der Fami­lie fei­ern. Das ist, wenn der Rama­dan in den Win­ter mit lan­gen Näch­ten fällt, leich­ter zu leis­ten als im Hoch­som­mer. Der Tag- und Nacht-Rhyth­mus wird also fak­tisch kom­plett umge­kehrt. Das schafft eine erheb­li­che Tages­mü­dig­keit, ähn­lich wie bei Schicht­ar­bei­tern.

FHM: Das kol­li­diert ja offen­sicht­lich mit einem nor­ma­len Schul­ab­lauf, erst Recht, wenn Schü­ler wegen des Fas­tens dehy­driert und hung­rig sind. Ist das vor­ge­schrie­ben?

(SH): Ja, die­se Umkehr des Rhyth­mus schafft erheb­li­che Pro­ble­me, denn die Schü­ler sind tat­säch­lich auch extrem müde. Und zwar umso müder, je mehr der Rama­dan vor­an­schrei­tet. In isla­mi­schen Gesell­schaf­ten ruht im Rama­dan das Leben tags­über. Das ist hier weder gewünscht noch mög­lich. In frü­he­ren Zei­ten ord­ne­ten sich auch prak­ti­zie­ren­de Mus­li­me den hie­si­gen gesell­schaft­li­chen Nor­men unter. Fas­ten war Pri­vat­sa­che. In letz­ter Zeit wird zuneh­mend Rück­sicht­nah­me auf die­se Riten gefor­dert.

Es kann durch­aus vor­kom­men, dass Schü­ler sich krank­mel­den oder ander­wei­tig feh­len, weil die­se Tag- und Nacht­um­kehr zu viel für sie ist. Das heißt nichts ande­res, als dass die reli­giö­sen Vor­ga­ben für wich­ti­ger als die Schul­pflicht genom­men wer­den.

Vor allem jün­ge­re Kin­der, die schon beim Fas­ten mit­tun wol­len, weil die Fami­lie dazu ermun­tert, kön­nen einem auch schon mal umklap­pen.

FHM: Ist das denn vor­ge­schrie­ben?

(SH): Dabei ist Fas­ten inklu­si­ve des Ver­zichts auf Geträn­ke bei Kin­dern gar kei­ne reli­giö­se Pflicht. Sogar der Zen­tral­rat der Mus­li­me sieht bei Kin­dern unter 14 eine Befrei­ung vor.

Eben­so wie für Schwan­ge­re oder stil­len­de Müt­ter oder kran­ke Men­schen. Weil eini­ge Kin­der aber frei­wil­lig fas­ten, haben in Öster­reich Behör­den einen Warn­brief an öster­rei­chi­sche Schu­len ver­schickt.

FHM: Lehr­kräf­te haben doch eine Auf­sichts­pflicht. Kann die Schu­le von den Eltern ver­lan­gen (Schul­recht), dass sie ihre Kin­der in einer ange­mes­se­nen Wei­se essen und schla­fen las­sen, damit sie ihrer Schul­pflicht genü­gen kön­nen?

(SH): Vor allem gehört ein aus­rei­chen­der Schlaf nicht nur wegen des Lern­erfolgs zu den Kin­der­rech­ten. Eltern, aber auch Lehr­kräf­te haben Kin­dern gegen­über eine Garan­ten­stel­lung. Das heißt, sie sind ver­pflich­tet, Scha­den von den Kin­dern abzu­wen­den. Wenn das Kind unbe­dingt am Rama­dan teil­neh­men will, kann eine alters­an­ge­mes­se­ne Lösung gefun­den wer­den. Zum Bei­spiel kann das Kind ähn­lich wie in der christ­li­chen Fas­ten­zeit vor Ostern auf Süßig­kei­ten ver­zich­ten. Kin­der soll­ten zudem an den nächt­li­chen Fami­li­en­fei­ern nicht teil­neh­men.

FHM: Wie kommt es, dass wir die­sen „Rama­dan“ über­haupt in der Schu­le spü­ren? Wenn jemand eine Diät macht und ihm ein wenig flau im Magen ist, kommt das in der Schu­le doch auch nicht an. War­um ist das beim Rama­dan anders?

(SH): In der Tat. Das ist ein Effekt, wenn sich meh­re­re Mus­li­me gegen­sei­tig in der Ein­hal­tung der angeb­li­chen reli­giö­sen Pflich­ten bestär­ken. Am durch­set­zungs­stärks­ten sind die Glau­bens­stren­ge­ren, die dann die ande­ren mei­nen maß­re­geln zu kön­nen. Bei einer ent­spre­chen­den Grup­pen­zu­sam­men­set­zung in der Klas­se kommt es sogar dazu, dass Nicht­mus­li­me auf­ge­for­dert wer­den, sich an die Regeln zu hal­ten, min­des­tens aber, nicht vor Mus­li­men zu essen oder zu trin­ken.

FHM: Muss eine Schu­le das mit­ma­chen? Und soll sie schu­li­sche Ver­an­stal­tun­gen, Klas­sen­fahr­ten etc. aus Rück­sicht auf den Rama­dan ver­le­gen? Oder kann sie sich wei­gern?

(SH): Was hier aus­ge­foch­ten wird, ist ein Kampf um die Deu­tungs­ho­heit und das Set­zen der Regeln für alle. Daher sind aber Lehr­kräf­te gefor­dert zu inter­ve­nie­ren. Zum einen, um den schu­li­schen Ablauf sicher­zu­stel­len, zum ande­ren, um die Gesund­heit aller Schü­ler und Schü­le­rin­nen zu schüt­zen. Und drit­tens wegen der nega­ti­ven Reli­gi­ons­frei­heit, die sie sicher­stel­len müs­sen. Lehr­kräf­te haben das Recht und die Pflicht, Anders­gläu­bi­ge vor unge­wünsch­ter reli­gi­ös moti­vier­ter Beein­flus­sung zu schüt­zen.

Wenn es um schu­li­sche Ver­an­stal­tun­gen geht, kann die Schu­le sich ein­fach wei­gern, Rück­sicht zu neh­men, wenn eine Rück­sicht­nah­me den all­ge­mei­nen Ablauf oder den Schul­frie­den erheb­lich beein­träch­ti­gen wür­de. Ganz grund­sätz­lich soll­te sich eine Schu­le auch wei­gern, weil klar sein muss, dass die Schu­le ein Ort ist, an dem all­ge­mei­ne Regeln gel­ten. Die Schul­pflicht ist nicht unter reli­giö­sen Vor­be­halt zu stel­len.

FHM: Wie soll­te sich eine Schu­le auf­stel­len, wenn sie vie­le Schü­ler hat, die selbst oder deren Eltern ger­ne Rama­dan fei­ern möch­ten? Wie bekommt sie es hin, sich einer­seits kul­tu­rell berei­chern zu las­sen und ande­rer­seits ihren säku­la­ren Lehr­auf­trag zu erfül­len? Und wie kön­nen sich Schu­len Unter­stüt­zung holen? (Was kannst du Schu­len dies­be­züg­lich an Unter­stüt­zung anbie­ten?)

(SH): Zunächst soll­te klar gemacht wer­den, dass bei Kin­dern unter 14 Jah­ren die Teil­nah­me am Rama­dan kei­ne reli­giö­se Pflicht ist. Es emp­fiehlt sich, die Klar­stel­lung nicht dem ein­zel­nen Leh­rer zu über­las­sen, son­dern klas­sen­über­grei­fend das Vor­ge­hen abzu­stim­men, opti­mal auch schul- oder schul­form­über­grei­fend inner­halb der jewei­li­gen Kom­mu­ne oder des Krei­ses. Etwa, indem man alters­ab­ge­stuf­te Vor­schlä­ge macht oder dar­auf ver­weist, dass die Kin­der und Jugend­li­chen an den zwei Näch­ten des Wochen­en­des mit der Fami­lie fei­ern kön­nen. Es soll­te als pri­va­te und per­sön­li­che Ange­le­gen­heit gedeu­tet wer­den. Auch ande­ren pri­va­ten Inter­es­sen kann man ja meist nur am Wochen­en­de nach­ge­hen.

Ger­ne kann man die Kin­der ein­la­den, davon zu erzäh­len und so ande­re an ihren Erleb­nis­sen teil­ha­ben zu las­sen. Die­se beson­de­ren Erleb­nis­se kön­nen dann, wenn die Regeln für alle klar sind, als inter­es­san­te Berei­che­rung und Sicht auf eine ande­re Kul­tur wir­ken.

FHM: Wie ver­tra­gen sich Reli­gi­on und Schu­le gene­rell und inwie­fern nimmt der Rama­dan eine beson­de­re Rol­le ein?

(SH): Grund­sätz­lich sind reli­giö­se Bräu­che der Eltern etwas, das Kin­der mit­brin­gen und dem sie aus­ge­setzt sind. Im Gegen­satz zu ande­ren Fes­ten, ich nen­ne jetzt mal Fes­te der Sikh oder jüdi­sche Fei­er­ta­ge, ist das Beson­de­re beim Rama­dan, dass ein gan­zer Monat betrof­fen ist. Dabei liegt die lan­ge Dau­er eigent­lich nur an der Unge­nau­ig­keit der Über­lie­fe­rung, an wel­chem Tag genau der Koran her­ab­ge­sandt wor­den sein soll.

Grund­sätz­lich herrscht in der Schu­le das Pri­mat des säku­la­ren Mit­ein­an­ders. Und auch wenn die reli­giö­sen Vor­schrif­ten als bin­dend emp­fun­den wer­den, gilt immer noch das Recht ande­rer Kin­der. Es ist sehr ego­is­tisch, wegen der eige­nen Beloh­nung ande­re zu behel­li­gen. Denn zual­ler­erst geht es im Rama­dan dar­um, die eige­ne See­le zu beför­dern.

Das alles ist nicht so ganz ein­fach umzu­set­zen, wenn man sich mit der For­de­rung von Schü­lern kon­fron­tiert sieht. Aber da hel­fen Abspra­che und Übung. Den Umgang kann man ler­nen, etwa mit Rol­len­spie­len und den gän­gi­gen Argu­men­ten. Ich bie­te dazu Work­shops an; mehr Infos dazu auf www.frauenheldinnen.de und ggf. auf dei­nem Blog.

FHM: Wie sieht es aus, wenn Schü­ler, um ihre Reli­gi­on aus­zu­üben, in den Schul­flu­ren beten oder alter­na­tiv einen Gebets­raum oder soge­nann­ten „Raum der Stil­le“ for­dern? Muss, darf oder soll­te eine Schul­lei­tung dies gestat­ten? In Wup­per­tal gab es bereits 2017 einen Fall, der medi­al Wel­len geschla­gen hat – wie hat die Schu­le den gelöst?

(SH): In der Tat: 2017 hat die Schul­lei­tung des Johan­nes-Rau-Gym­na­si­ums Wup­per­tal in einer inter­nen Mit­tei­lung „deut­lich sicht­ba­res Beten“ mit ritu­el­len Waschun­gen in den Toi­let­ten, Aus­rol­len von Gebets­tep­pi­chen oder Ein­neh­men von bestimm­ten Kör­per­hal­tun­gen ver­bo­ten und auf­ge­for­dert, ent­spre­chen­de Fäl­le der Schul­lei­tung zu mel­den.

Recht­lich ist das Vor­ge­hen der Schul­lei­tung nach Aus­sa­ge der Bezirks­re­gie­rung in Ord­nung: „Die Schul­lei­te­rin hat dazu die Mög­lich­keit im Rah­men des Haus­rechts. Das ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Gebot des Funk­tio­nie­rens des Schul­be­trie­bes und des Bil­dungs­auf­trags gemäß Art. 5 GG geht der Reli­gi­ons­aus­übungs­frei­heit vor. Daher müs­sen zum Bei­spiel auch mus­li­mi­sche Mäd­chen am Schwimm­un­ter­richt teil­neh­men“, erklär­te die Pres­se­spre­che­rin der Bezirks­re­gie­rung nach Anga­ben der „Wup­per­ta­ler Rund­schau“.

Pra­xis­tipp: Unter­sa­gen Sie das öffent­li­che Beten.

FHM: Wie sieht es aus, wenn die Schu­le eine Kapel­le hat. Dür­fen mus­li­mi­sche Schü­ler ver­lan­gen, dort beten zu dür­fen? Was ist, wenn mus­li­mi­sche Schü­ler ange­ben, zu bestimm­ten Uhr­zei­ten beten zu müs­sen.

(SH): Eben­falls nein mit Ver­weis auf den Schul­frie­den. In unter­richts­frei­en Zei­ten kann ihnen das frei­ge­stellt wer­den, sofern sie nicht Mäd­chen und/oder Anders­gläu­bi­ge von der gleich­zei­ti­gen Nut­zung abhal­ten.

Der Koran nennt für das Beten kei­ne fixen Uhr­zei­ten, weil man sich an astro­no­mi­schen Gege­ben­hei­ten wie Son­nen­auf- und ‑unter­gang ori­en­tier­te. Die Schü­ler kön­nen, wenn sie wol­len, zuhau­se beten, auch Gebe­te nach­ho­len, das ist all­ge­mein erlaubt.

FHM: Hat der Rama­dan beson­ders für Schü­le­rin­nen Aus­wir­kun­gen? Oder anders gesagt, ist er für Frau­en in irgend­ei­ner Wei­se beson­ders nach­tei­lig?

(SH): Jun­gen füh­len sich auf­ge­for­dert, Mäd­chen auf die Ein­hal­tung ver­meint­li­cher reli­giö­ser Pflich­ten wie Kopf­tuch und Co hin­zu­wei­sen. An die­sem Punkt ist Auf­merk­sam­keit not­wen­dig: Fol­gen Schü­le­rin­nen plötz­lich abwei­chen­den Klei­dungs­nor­men? 

FHM: Was bedeu­tet der Beu­tels­ba­cher Kon­sens in Bezug auf den Rama­dan oder in Bezug auf Gebets­wün­sche von Schü­lern?

(SH): Der Beu­tels­ba­cher Kon­sens bedeu­tet unter ande­rem, dass Leh­rer wis­sen, dass kein Leh­rer Schü­lern sei­ne Mei­nung über­stül­pen darf. Das Stich­wort heißt hier Über­wäl­ti­gungs­ver­bot. Umge­kehrt, aber das ver­steht sich eigent­lich von selbst, muss kein Leh­rer die reli­giö­sen Ansich­ten und Vor­schrif­ten eines Schü­lers unter­stüt­zen. Er hat etwa das Recht und die Pflicht, die nega­ti­ve Reli­gi­ons­frei­heit der ande­ren Schü­ler zu schüt­zen. Heißt kon­kret: Jeder Schü­ler darf ver­lan­gen, von reli­giö­sen Über­zeu­gun­gen sei­ner Mit­schü­ler ver­schont zu blei­ben. Das gilt erst recht für Anwei­sun­gen, die sich man­che Schü­ler anma­ßen. Das kann man schon vor den Zei­ten, in denen das viel­leicht akut wird, klar­stel­len. 

FHM: Lie­be Sig­rid, vie­len Dank für dei­ne Aus­füh­run­gen.

Anhang:

Die Refe­ren­tin

Streit ums Fas­ten von Schü­lern

Kri­ti­scher Hin­ter­grund zum The­ma Islamismus/Ramadan

Posi­ti­on des Islam­rats

Islamrat_Fasten-in-der-Schule_180323_AM.pdf

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